Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Ljubljana
Kontinent: Europe
Sprache: Slovene, Italian, Hungarian
Bevölkerung: 2 069 234
Oberfläche (km2): 20 273
Oberfläche (sq mi): 7 827

Weitere Informationen

Währung: Euro € (EUR)
ISO Code: SI
Domain-Erweiterung: .si
Aufrufen von Code: +386
Uhrzeit (MEZ): UTC+01:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+02:00

Website

Official Website: Gov.si
Info Website: Slovenia.si

Extra Links

Unternehmensregister: Gzs.si

Soziale Medien & Nachrichten

Coins: 31
Börsen: 1
Wallets: 1
Unternehmen: 1
Total: 34

Rangliste

Gesamtrang: 44
Rang Pro-Kopf: 33

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Sloweniens primäre Aufsichtsbehörden sind die Wertpapiermarktbehörde (ATVP) für die CASP-Lizenzierung nach MiCA, die Bank von Slowenien für Emittenten von E-Geld-Token und vermögenswertreferenzierten Token sowie das Amt zur Verhinderung von Geldwäsche (UPPD) für die AML/CFT-Aufsicht über Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte.
  • MiCA gilt in Slowenien ab dem 30. Dezember 2024 vollumfänglich und wurde durch das ZIUTK (Amtsblatt Nr. 95/2024, in Kraft seit dem 23. November 2024) national umgesetzt. VASPs, die bis zum 30. Dezember 2024 im Rahmen des AML-Vorrahmens vor MiCA registriert wurden, dürfen bis zum 1. Juli 2026 unter Übergangsbestimmungen tätig sein, während ihr CASP-Genehmigungsantrag bearbeitet wird.
  • Ein von der Regierung gebilligtes Gesetz zur Einführung einer pauschalen 25-prozentigen Steuer auf individuelle Kryptoveräußerungsgewinne (Zakon o davku od dobička iz odsvojitve kriptosredstev) wurde von der Tagesordnung des Parlaments im Dezember 2025 zurückgezogen; individuelle Kryptogewinne bleiben im Rahmen der Einkommensteuer bis auf Weiteres de facto steuerfrei. Körperschaftliche Kryptoeinkünfte werden zum Standardsatz von 19 % besteuert.
  • Slowenien wird von MONEYVAL bewertet und nicht direkt von der FATF, erscheint nie auf der FATF-Grauliste und wendet die Travel Rule auf alle Transfers mit Beteiligung slowenischer CASPs unabhängig von der Höhe an.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Slowenien behandelt Kryptowährungen als virtuelle oder digitale Vermögenswerte und nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, Wertpapiere oder Finanzinstrumente nach nationalem Recht. Die Bank von Slowenien (Banka Slovenije) hat klargestellt, dass virtuelle Währungen nicht durch eine Zentralbank gedeckt sind und keinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel besitzen. Kryptowährungen können im ganzen Land vollständig legal gekauft, verkauft, gehalten und verwendet werden.

Sofern ein bestimmter Token nicht als übertragbares Wertpapier oder elektronisches Geld nach dem Finanzinstrumentemarktgesetz (ZTFI-1) oder dem Zahlungsdienstleistungsgesetz (ZPlaSSIED) einzustufen ist, fallen Kryptowerte außerhalb der traditionellen Finanzregulierung. Mit der vollumfänglichen Geltung der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA, Verordnung (EU) 2023/1114) ab dem 30. Dezember 2024 wendet Slowenien nun einen harmonisierten EU-weiten Rahmen an, der Anbieter von Kryptowertedienstleistungen und Token-Emittenten erfasst. Das nationale Umsetzungsgesetz, das ZIUTK (Zakon o izvajanju uredbe (EU) o trgih kriptosredstev), wurde im Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 95/2024, veröffentlicht und trat am 23. November 2024 in Kraft.

Steuerliche Behandlung

Slowenien hat Kryptowährungsaktivitäten seit Langem uneinheitlich besteuert. Gelegentliche Handelsgeschäfte natürlicher Personen fielen im Allgemeinen nicht unter die Einkommensteuerbasis, während als gewerblich eingestufte Tätigkeiten der gewöhnlichen Einkommensteuer unterliegen. Die Regierung billigte am 17. Juli 2025 einen Gesetzentwurf (Zakon o davku od dobička iz odsvojitve kriptosredstev, Gesetz über die Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten), der eine pauschale 25-prozentige Steuer auf individuelle Kryptoveräußerungsgewinne ab dem 1. Januar 2026 einführen sollte; der Entwurf wurde jedoch von der Freiheitsbewegung von der Tagesordnung der Dezember-2025-Parlamentssitzung zurückgezogen und ist nicht in Kraft getreten. Individuelle Kryptogewinne bleiben daher 2026 de facto steuerfrei, bis die Gesetzgebungsarbeit weitergeführt wird.

Der zurückgezogene Entwurf hätte eine Neubewertung von Kryptobeständen zum Verkehrswert am Stichtag vorgesehen, Verkäufe gegen Fiat-Währungen und Ausgaben von Kryptowährungen für Waren als steuerpflichtige Ereignisse behandelt sowie Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte, konzerninterne Wallet-Transfers, Non-Fungible Token und Zentralbank-Digitalwährungen ausgenommen. Eine optionale vereinfachte Methode hätte die rückwirkende Abgeltung auf 40 % der Bestände zum 31. Dezember 2025 ermöglicht. Ob und in welcher Form das Regime erneut ins Parlament eingebracht wird, ist offen.

Für Unternehmen werden Kryptowährungsgewinne als gewöhnliche Körperschaftseinkünfte zum slowenischen Standardsatz von 19 % besteuert. Die umsatzsteuerliche Behandlung folgt dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Hedqvist (C-264/14), sodass der Umtausch von Kryptowährungen in Fiat-Währungen als Finanztransaktion von der Mehrwertsteuer befreit bleibt.

Aufsicht und Durchsetzung

Mehrere Behörden teilen sich die Aufsicht im Rahmen des Post-MiCA-Gefüges. Die Wertpapiermarktbehörde (ATVP) ist die primäre zuständige MiCA-Behörde für die CASP-Genehmigung. Die Bank von Slowenien beaufsichtigt Emittenten von E-Geld-Token und vermögenswertreferenzierten Token sowie Zahlungsinstitute. Das Amt zur Verhinderung von Geldwäsche (UPPD) verwaltet das AML/CFT-VASP-Register nach dem ZPPDFT-2, der durch das vom Nationalrat am 6. März 2025 verabschiedete ZPPDFT-2B aktualisiert wurde. Die Finanzbehörde (FURS) erlässt verbindliche steuerliche Leitlinien für Kryptowährungen und würde ein künftiges persönliches Einkommensteuerregime für Kryptoveräußerungen verwalten.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Slowenische Banken, darunter NLB und Nova KBM, haben keine pauschalen Verbote für kryptobezogene Kunden verhängt. Die Beziehungen zwischen Geschäftsbanken und Kryptowährungsunternehmen können gleichwohl zurückhaltend sein, und viele in oder aus Slowenien tätige Kryptounternehmen unterhalten Bankkonten in anderen EU-Jurisdiktionen, insbesondere in Litauen und Estland, als pragmatische Maßnahme. Die Bank von Slowenien hat periodisch Verbraucherwarnungen zu Risiken von Kryptowerten herausgegeben, hat Geschäftsbanken jedoch nicht angewiesen, Kryptounternehmen zu „de-banken“. Slowenische Verbraucher können SEPA-Überweisungen zu und von Kryptowährungsbörsen ohne Einschränkungen tätigen.

Förderung von Innovation

Slowenien erarbeitete sich ab etwa 2017 einen pro-Blockchain-Ruf, als die Regierung eine Blockchain-Arbeitsgruppe einrichtete und im April 2018 die EU-Blockchain-Partnerschaftserklärung unterzeichnete sowie an der European Blockchain Services Infrastructure (EBSI) teilnahm. Die Digitale-Slowenien-2020-Strategie stufte Distributed-Ledger-Technologie als Prioritätsbereich ein.

Eines der sichtbarsten Symbole dieses Ansatzes ist BTC City Ljubljana, ein 475.000 Quadratmeter großes Einkaufszentrum mit über 500 Geschäften, das Kryptowährungszahlungen und Blockchain-Veranstaltungen umfasst hat. Über die von der slowenischen Firma Eligma entwickelten Zahlungssysteme Elipay und GoCrypto, die inzwischen unter dem Namen NAKA firmiert, konnten Händler im Komplex Bitcoin und andere Kryptowährungen akzeptieren. Obwohl Slowenien keine formale Fintech-regulatorische Sandbox eingerichtet hat, haben Stellen wie SPIRIT Slowenien und die SID-Bank Blockchain-Startups durch allgemeine Innovationsförderungsprogramme unterstützt, und Regulierungsbehörden gelten als zugänglich und dialogbereit. Im Juli 2024 begab Slowenien eine staatliche digitale On-Chain-Anleihe im Volumen von 30 Mio. Euro, die erste Emission dieser Art durch einen EU-Mitgliedstaat, mit einer Verzinsung von 3,65 % und Fälligkeit im November 2024.

Kryptolizenz in Slowenien

Seit dem 30. Dezember 2024 ist MiCA der geltende Rahmen für Anbieter von Kryptowertedienstleistungen, die in Slowenien tätig sind. Unternehmen, die Verwahrung, Exchange, Brokerage, Portfolioverwaltung oder andere Kryptowertedienstleistungen für Kunden in der EU erbringen möchten, müssen eine CASP-Genehmigung der ATVP einholen, die als Sloweniens benannte zuständige Behörde nach Artikel 93 MiCA fungiert. Eine von der ATVP erteilte CASP-Genehmigung gewährt EU-weite Passporting-Rechte und ermöglicht es dem Unternehmen, Dienstleistungen in allen 27 Mitgliedstaaten zu erbringen.

Lizenzanforderungen

Antragsteller für eine CASP-Genehmigung müssen die umfassenden MiCA-Anforderungen in mehreren Kategorien erfüllen. Governance-Standards erfordern ein geeignetes und zuverlässiges Leitungsorgan mit angemessenen Kenntnissen und einwandfreiem Strafregister. Eigenkapitalanforderungen setzen Mindestmittel je nach Dienstleistungsklasse fest: 50.000 Euro für Unternehmen, die Beratung oder Auftragsannahme anbieten, 125.000 Euro für den Betrieb einer Handelsplattform oder eines Exchange sowie 150.000 Euro für Verwahrstellen. Antragsteller müssen AML/CFT-Compliance-Programme nachweisen, die auf das ZPPDFT-2 und ZPPDFT-2B abgestimmt sind, einschließlich Verfahren zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, Transaktionsüberwachung und Einhaltung der Travel Rule. Zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gehören die Absicherung von Kundenvermögen, Pläne zur Geschäftskontinuität und ein eingetragener rechtlicher Sitz in der EU.

Die ATVP prüft Anträge innerhalb von 40 Arbeitstagen nach Eingang einer vollständigen Einreichung. Die erste inhaltliche Klarstellungsanfrage der ATVP unterbricht diese Frist um bis zu 20 zusätzliche Arbeitstage. Vor der formellen Einreichung werden Vorgespräche mit der ATVP und der Bank von Slowenien empfohlen, um die Dokumentationsstandards abzustimmen. Die offiziellen Leitlinien und Antragsformulare der ATVP sind auf ihrer Website unter a-tvp.si verfügbar.

Genehmigte Tätigkeiten

MiCA definiert zehn Kategorien von Kryptowertedienstleistungen. Diese umfassen die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten im Auftrag von Kunden, den Betrieb einer Handelsplattform, den Umtausch von Kryptowerten gegen Fiat-Währungen oder andere Kryptowerte, die Ausführung und Annahme von Aufträgen, die Portfolioverwaltung, Beratung, Transferdienstleistungen, die Platzierung von Kryptowerten sowie erbetene und unerbetene Beratung zu Kryptowerten. Jede Kategorie erfordert eine ausdrückliche Genehmigung. Ein für eine Kategorie genehmigter CASP kann weitere Kategorien durch ein Benachrichtigungsverfahren hinzufügen, ohne eine vollständige Neugenehmigung zu durchlaufen, vorbehaltlich der Beurteilung durch die ATVP bezüglich der zusätzlichen Tätigkeiten.

Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token (ARTs) und E-Geld-Token (EMTs) werden von der Bank von Slowenien und nicht von der ATVP beaufsichtigt. Emittenten von Utility Tokens, die nicht unter diese Kategorien fallen, unterliegen den MiCA-Whitepaper- und Offenlegungspflichten, benötigen jedoch keine gesonderte CASP-Genehmigung.

Antragsverfahren und Zeitplan

Das Verfahren beginnt mit einer vollständigen Akte, die die Rechtsstruktur, Governance, den Compliance-Rahmen, die Kapitalausstattung und den Leistungsumfang des Unternehmens abdeckt. Unvollständige Anträge werden mit einer Frist zur Ergänzung zurückgegeben, bevor die 40-Arbeitstage-Bewertungsfrist beginnt. Nach der Genehmigung muss das Unternehmen die ATVP vor wesentlichen Änderungen seines Geschäftsmodells oder der Ausweitung auf neue Dienstleistungskategorien benachrichtigen.

Unternehmen, die bis zum 30. Dezember 2024 als VASPs nach dem ZPPDFT-2 registriert waren, dürfen ihre Dienstleistungen unter ihrer vorherigen MiCA-Registrierung bis zum 1. Juli 2026 oder bis zur Entscheidung über ihren CASP-Antrag weitererbringen, je nachdem, was früher eintritt. Unternehmen, die bis zum 30. Dezember 2024 keine ZPPDFT-2-Registrierung innehatten, müssen vor Aufnahme des Betriebs eine vollständige CASP-Genehmigung erhalten. Die Travel Rule gilt für alle Transfers mit Beteiligung slowenischer CASPs ab dem Datum der MiCA-Anwendung, unabhängig von der Transaktionshöhe.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Gemessen an seiner Bevölkerung von rund 2,1 Millionen Menschen hat Slowenien eine bemerkenswerte Kryptowährungs-Bekanntheit erreicht. Die Umfrage der Europäischen Zentralbank zu Verbraucherzahlungsgewohnheiten ergab, dass 2024 15 % der slowenischen Erwachsenen Kryptowerte hielten, gegenüber 8 % im Jahr 2022, einer der höheren Quoten unter den EU-Mitgliedstaaten. Das Land verzeichnet eine überproportional hohe Anzahl von Bitcoin-Geldautomaten pro Kopf, konzentriert in Ljubljana und BTC City. Das GoCrypto-Ökosystem, später in NAKA umbenannt, ermöglichte Kryptowährungszahlungen bei Hunderten von Händlern in Slowenien und weitete sich auf über 70 Länder aus. Die Universität Ljubljana und andere Institutionen haben Blockchain-Kurse und Forschungsprogramme angeboten und damit eine aktive Entwickler- und Forschungsgemeinschaft aufrechterhalten.

Branchenschwerpunkt

Slowenien hat mehrere international anerkannte Kryptowährungsunternehmen hervorgebracht. Bitstamp, einer der ältesten weltweit tätigen Kryptowährungsbörsen, wurde 2011 von Nejc Kodric und Damijan Merlak in Slowenien gegründet, bevor es seinen Hauptsitz nach Luxemburg und später ins Vereinigte Königreich verlegte. Im Juni 2024 gab Robinhood die Übernahme von Bitstamp für 200 Mio. USD in bar bekannt; die Transaktion wurde am 2. Mai 2025 abgeschlossen. Bitstamp ist weiterhin unter seiner eigenen Marke als Bitstamp by Robinhood tätig. NiceHash, der weltweit größte Hash-Power-Marktplatz, wurde 2014 in Ljubljana gegründet und veranstaltete im November 2024 mit NiceHashX seine erste eigene Bitcoin-Konferenz in Maribor, zu der internationale Referenten kamen und die Slowenien als Bitcoin-Industrie-Hub positionierte. Eligma, der Entwickler der GoCrypto- und Elipay-Zahlungsinfrastruktur, wurde in NAKA umbenannt und setzte die globale Expansion der Kryptowährungszahlungsakzeptanz fort. Blocksquare hat sich auf die Infrastruktur zur Tokenisierung von Immobilien spezialisiert.

Entwicklung der Regulierung

Sloweniens regulatorische Entwicklung verlief von einem anfänglich permissiven Umfeld während der Blockchain-Periode 2017-2018 hin zu einem umfassenden EU-konformen Rahmen. Die Umsetzung der Fünften Geldwäscherichtlinie stellte VASPs durch das ZPPDFT-2 unter formale AML-Aufsicht. Die vollumfängliche Anwendung von MiCA ab dem 30. Dezember 2024 und das ZIUTK-Umsetzungsgesetz stellen den bedeutendsten strukturellen Wandel für den Sektor dar, indem sie die leichtere VASP-Registrierungspflicht durch ein vollständiges Genehmigungsregime ersetzen. Ein vorgeschlagenes Gesetz zur pauschalen 25-prozentigen Steuer auf individuelle Kryptoveräußerungsgewinne wurde im Juli 2025 von der Regierung gebilligt, aber von der Tagesordnung des Parlaments im Dezember 2025 zurückgezogen, was die einkommensteuerliche Behandlung von Kryptogewinnen zu Beginn des Jahres 2026 ungeklärt lässt.

Slowenien wird von MONEYVAL bewertet und nicht direkt von der FATF. Der 5. Gegenseitige Evaluierungsbericht (2017) stufte das Land bei den meisten technischen Empfehlungen als „Weitgehend Konform“ oder „Konform“ ein, wobei nachfolgende Follow-up-Berichte weitere Verbesserungen auswiesen. Slowenien ist nie auf der FATF-Grauliste erschienen. Das Land nimmt am EU-Geldwäschepaket teil und koordiniert mit der Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA), die ab 2026 direkte Aufsichtsbefugnisse über risikoreiche Verpflichtete übernimmt.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungVirtual asset
KapitalertragssteuerJa (25%)
SteuerfreundlichJa
HaltevorteilTax-free after 15 years; sliding scale: 25% (<1yr), 20% (1-5yr), 15% (5-10yr), 10% (10-15yr), 0% (>15yr)
Primäre AufsichtsbehördeUPPD, ATVP, Bank of Slovenia, FURS
BankzugangVerbessernd
Lizenz ErforderlichJa
Lizenzierter MarktJa
Stablecoin-RahmenwerkJa
Krypto-HubJa

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 31 Coins in Slowenien.
Es gibt 1 in Slowenien.
Es gibt 1 in Slowenien.
Es gibt 34 Blockchain-Entitäten in Slowenien.
Slowenien rangiert 44 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Slowenien den Rang 33 pro Kopf.
In Slowenien sprechen die Menschen: Slovene, Italian, Hungarian
Die in Slowenien verwendete Währung ist Euro € (EUR).
Die Hauptstadt von Slowenien ist Ljubljana.
Slowenien befindet sich in Europe.
The population of Slowenien is around 2 069 234.
Slowenien hat eine Zeitzone zwischen UTC+01:00 und UTC+02:00.
The 2-letter ISO code of Slowenien is si.
Slowenien hat die Domänenerweiterung .si verwendet.
Die Telefondurchwahl von Slowenien ist +386.
Das Unternehmensregister finden Sie unter der Rubrik Extra Links auf dieser Seite.