Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Kiev
Kontinent: Europe
Sprache: Ukrainian
Bevölkerung: 42 540 288
Oberfläche (km2): 603 500
Oberfläche (sq mi): 233 013

Weitere Informationen

Währung: Ukrainian hryvnia ₴ (UAH), Russian ruble (RUB)
ISO Code: UA
Domain-Erweiterung: .ua
Aufrufen von Code: +380
Uhrzeit (MEZ): UTC+02:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+03:00

Website

Official Website: Gov.ua
Info Website: Ukraine.com

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Coins: 42
Börsen: 6
Total: 48

Rangliste

Gesamtrang: 37
Rang Pro-Kopf: 87

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Nationale Wertpapier- und Börsenmarktkommission (NSSMC) ist die primäre Aufsichtsbehörde für virtuelle Vermögenswerte ohne Währungsbezug gemäß Gesetz Nr. 2074-IX „Über virtuelle Vermögenswerte“; die Nationale Bank der Ukraine (NBU) überwacht währungsgebundene Kryptowerte.
  • Gesetz 2074-IX wurde im Februar 2022 verabschiedet, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten: Die Aktivierung ist an Änderungen der Abgabenordnung geknüpft, die Stand Mai 2026 noch ausstehen; Gesetzentwurf Nr. 10225-d (in erster Lesung im September 2025 angenommen) soll diese Änderungen liefern.
  • Sobald Gesetzentwurf 10225-d vollständig in Kraft tritt, zahlen natürliche Personen 18 % Einkommensteuer zuzüglich einer 5-prozentigen Militärabgabe (ab 1. Dezember 2024 von 1,5 % angehoben durch Gesetz 4015-IX) auf Gewinne aus virtuellen Vermögenswerten; für förderfähige Vermögenswerte, die im Jahr 2026 veräußert werden, gilt ein Übergangssteuersatz von 5 % Einkommensteuer.
  • Der Staatliche Finanzüberwachungsdienst der Ukraine (SFMS) fungiert als AML-Behörde und Financial Intelligence Unit; die Ukraine ist MONEYVAL-Mitglied und setzt FATF-Empfehlung 15 um; VASPs unterliegen seit 2020 KYC- und Meldepflichten für verdächtige Transaktionen.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Das grundlegende ukrainische Kryptogesetz, Gesetz Nr. 2074-IX „Über virtuelle Vermögenswerte“, wurde von der Werchowna Rada am 17. Februar 2022 verabschiedet und am 15. März 2022 von Präsident Selenskyj unterzeichnet. Das Gesetz klassifiziert Kryptowährungen als „virtuelle Vermögenswerte“, definiert als immaterielle Güter, die über Distributed-Ledger-Technologie gespeichert und übertragen werden. Virtuelle Vermögenswerte sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und dürfen in der Ukraine nicht als Zahlungsmittel verwendet werden.

Obwohl Gesetz 2074-IX seit 2022 existiert, ist es noch nicht in Kraft getreten. Die Aktivierung war an ergänzende Änderungen der Abgabenordnung geknüpft, die das Parlament bis Mai 2026 nicht verabschiedet hatte. Das zentrale Instrument für diese Änderungen ist Gesetzentwurf Nr. 10225-d, der am 24. April 2025 vom Vorsitzenden des Finanzausschusses Danylo Hetmanzew eingebracht wurde. Er wurde am 3. September 2025 mit 246 Stimmen in erster Lesung von der Werchowna Rada angenommen und befand sich Stand Mai 2026 in der Vorbereitung zur zweiten Lesung. Bis die zweite Lesung abgeschlossen ist, ist kein formelles VASP-Lizenzierungsregime in Betrieb, und es kann keine Stelle eine Genehmigung beantragen.

Gesetzentwurf 10225-d ist ausdrücklich an der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) ausgerichtet. Er klassifiziert virtuelle Vermögenswerte in drei Kategorien: vermögenswertbezogene Token, E-Geld-Token und sonstige virtuelle Vermögenswerte. Unbesicherte Vermögenswerte wie Bitcoin und Ether fallen unter die Zuständigkeit der Nationalen Wertpapier- und Börsenmarktkommission (NSSMC, ukrainisch: Національна комісія з цінних паперів та фондового ринку, НКЦПФР), während Vermögenswerte mit Währungsbezug der Nationalen Bank der Ukraine (NBU) unterstehen. Das Ministerium für digitale Transformation (MinDT) hält Aufsichtsbefugnisse über VASPs für AML-Zwecke.

Steuerliche Behandlung

Die Ukraine verfügt derzeit über kein eigenes Steuerregime für virtuelle Vermögenswerte, da Gesetz 2074-IX und Gesetzentwurf 10225-d noch nicht vollständig in Kraft getreten sind. Im Rahmen des durch Gesetzentwurf 10225-d vorgesehenen Systems würden natürliche Personen 18 % Einkommensteuer (ESt) zuzüglich einer 5-prozentigen Militärabgabe auf Gewinne aus virtuellen Vermögenswerten zahlen, berechnet als Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten im jeweiligen Jahr. Die Militärabgabe wurde für die meisten Einkommensarten durch Gesetz Nr. 4015-IX von 1,5 % auf 5 % angehoben und gilt ab dem 1. Dezember 2024 für die Dauer des Kriegsrechts.

Für vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erworbene virtuelle Vermögenswerte gilt ein Übergangssteuersatz: Werden diese Vermögenswerte im Jahr 2026 veräußert, reduziert sich der anwendbare Einkommensteuersatz auf 5 % (bei unveränderter 5-prozentiger Militärabgabe), was einem kombinierten Satz von 10 % entspricht. In den Entwurf sind mehrere Ausnahmen eingebaut: Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte sind keine steuerpflichtigen Ereignisse; jährliche Veräußerungsgewinne unterhalb des Mindestlohnschwellenwerts sind steuerbefreit; Verluste können vorgetragen werden. Die Umsatzsteuer entfällt auf die Emission, Platzierung, den Verkauf, Tausch und die Rücknahme virtueller Vermögenswerte, wobei NFTs und Beratungsdienstleistungen ausgenommen sind. VASPs müssen sich bei den Steuerbehörden registrieren und jährlich über Transaktionen ukrainischer Ansässiger Bericht erstatten, ausgerichtet am OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) und der EU-Richtlinie DAC8.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Ukraine setzt im vorgesehenen Rahmen auf ein Dual-Regulator-Modell. Die NSSMC fungiert als primäre Marktaufsichtsbehörde für die meisten virtuellen Vermögenswerte, zuständig für die Erteilung von Genehmigungen, die Führung eines Registers zugelassener Plattformen und die Durchsetzung der Compliance. Die NBU reguliert virtuelle Vermögenswerte mit Währungsbezug und überwacht E-Geld-Token-Dienste. Der neue NSSMC-Vorsitzende Oleksii Semeniuk trat sein Amt im Januar 2025 an. Das MinDT behält Aufsichtsbefugnisse über VASPs für AML- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung (CFT)-Zwecke. Da Gesetz 2074-IX noch nicht in Kraft getreten ist, sind diese Regulierungsstrukturen noch nicht vollständig operativ.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Ukrainische Banken haben kryptobezogene Transaktionen historisch mit Vorsicht behandelt und häufig als potenziell verdächtig eingestufte Überweisungen blockiert, da klare regulatorische Vorgaben fehlten. Der geplante Rahmen unter Gesetz 2074-IX und Gesetzentwurf 10225-d ist darauf ausgelegt, Banken die Kontoführung für lizenzierte Kryptounternehmen zu ermöglichen und sowohl inländischen als auch ausländischen Exchanges einen formellen Bankzugang zu verschaffen. Die NBU hat sich öffentlich als krypto-konform und nicht krypto-restriktiv positioniert.

Die NBU entwickelt zudem die E-Hrywnja, eine digitale Zentralbankwährung (CBDC), die Bargeld und Bankeinlagen ergänzen soll. Pilottests mit realen Nutzern in einem offenen Zahlungsumfeld befinden sich in einer fortgeschrittenen Vorbereitungsphase; die Auswahl eines privaten Technologiepartners läuft noch.

Förderung von Innovation

Ende 2024 startete die Ukraine im Rahmen von Kabinettsbeschluss Nr. 1238 eine regulatorische Sandbox für Startups im Bereich künstliche Intelligenz und Blockchain. Das vom Ministerium für digitale Transformation und dem Ukrainischen Startupfonds verwaltete Programm bietet Compliance-Unterstützung, Sicherheitstests, rechtliche und technische Beratung sowie Patentanalyse. Es läuft bis Oktober 2026, wobei die Regierung zugesagt hat, auf Basis der Ergebnisse Gesetzgebungsverbesserungen vorzuschlagen.

Das seit 2022 in Betrieb befindliche Sonderwirtschaftsregime Diia.City bietet qualifizierten IT-Unternehmen, einschließlich Krypto- und Blockchain-Betrieben, erhebliche Steuervorteile. Teilnehmer profitieren von einem Einkommensteuersatz von 5 % für Mitarbeiter und einem Körperschaftsteuersatz von 9 % auf förderfähige Transaktionen, gegenüber dem regulären Einkommensteuersatz von 18 % und der allgemeinen Körperschaftsteuer. Das Regime hat über 1.700 Unternehmen und mehr als 104.000 Beschäftigte angezogen. Die Diia-Plattform, die von über 20 Millionen Bürgern genutzt wird, erkundet zudem Web3-Integration über das Diia.Engine-Projekt; ein auf Internet Computer Protocol und Polygon basierender Prototyp eines Blockchain-basierten Grundbuchs wurde bereits entwickelt.

Kryptolizenz in Ukraine

Stand Mai 2026 verfügt die Ukraine über kein operatives VASP-Lizenzierungsregime. Gesetz Nr. 2074-IX „Über virtuelle Vermögenswerte“, das den Lizenzierungsrahmen enthält, ist noch nicht in Kraft getreten, da die erforderlichen Änderungen der Abgabenordnung noch nicht verabschiedet wurden. Sobald Gesetzentwurf Nr. 10225-d seine zweite Lesung abgeschlossen hat und in Kraft tritt, werden formelle Genehmigungen von der NSSMC und der NBU erhältlich sein. Dienstleister, die vor dem 31. Dezember 2025 ukrainische Ansässige betreut haben, haben bis zum 1. Juli 2026 Zeit, sich im Rahmen der Übergangsregelungen zu registrieren.

Lizenzanforderungen

Im Rahmen des durch Gesetz 2074-IX festgelegten (noch nicht aktivierten) Rahmens müssen VASPs Genehmigungen der NSSMC für vier regulierte Aktivitätskategorien einholen: Verwahrung und Verwaltung virtueller Vermögenswerte oder privater Schlüssel; Tauschdienstleistungen (VA-zu-VA oder VA-zu-Fiat); Transferdienstleistungen; und Vermittlungsdienstleistungen. Die NSSMC muss innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung eine Entscheidung treffen; Genehmigungen sind ein Jahr gültig. Die Mindestkapitalanforderungen unterscheiden sich je nach Ansässigkeit: 12.500 EUR bis 25.000 EUR für ansässige Unternehmen und 62.000 EUR bis 125.000 EUR für Nicht-Ansässige. Die Genehmigungsgebühren für Nicht-Ansässige sind etwa fünfmal höher als für Ansässige. Antragsteller müssen ausreichendes Kapital, technische Infrastruktur sowie dokumentierte AML/KYC-Richtlinien nachweisen. VASPs, die mit als Aggressoren oder Besatzungsmächten eingestuften Staaten verbunden sind, dürfen keine Lizenzen erhalten.

Zugelassene Tätigkeiten

Der geplante Rahmen umfasst das gesamte Spektrum der VASP-Aktivitätstypen, ausgerichtet an den FATF-Definitionen und MiCA-Kategorien. Handelsplattformen, die unter Gesetzentwurf 10225-d in der Ukraine tätig sein möchten, müssen Handelsregeln offenlegen, Teilnehmer identifizieren und Systeme zur Prävention von Marktmissbrauch implementieren. Im Ausland registrierte Exchanges dürfen ukrainische Nutzer nur dann bedienen, wenn sie ein vereinfachtes lokales Genehmigungsverfahren durchlaufen und in der EU oder einem anderen vom Regulierer anerkannten Land eingetragen sind. Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte, Staking und Verwahrdienste sind alle innerhalb der vier Genehmigungskategorien vorgesehen.

Antragsverfahren und Zeitplan

Es können keine Anträge gestellt werden, bis die zweite Lesung von Gesetzentwurf 10225-d abgeschlossen und Gesetz 2074-IX in Kraft getreten ist. Wenn dies eintritt, werden Antragsteller bei der NSSMC (für nicht währungsgebundene virtuelle Vermögenswerte) oder der NBU (für währungsgebundene virtuelle Vermögenswerte) Unterlagen zu Kapitalausstattung, technischen Systemen, internen Compliance-Handbüchern und Eigentümerstruktur einreichen. Die NSSMC hat ein gesetzliches Entscheidungsfenster von 30 Tagen. Im Jahr 2026 sind die Durchsetzungssanktionen für Nicht-Compliance auf 10 % des Regelstrafmaßes festgesetzt, steigend auf 25 % für den Zeitraum 2027 bis 2029. Die NSSMC durchläuft seit 2024 eine institutionelle Umstrukturierung zur Vorbereitung auf das neue Aufsichtsmandat.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Die Ukraine zählt weltweit konstant zu den zehn führenden Ländern bei der Kryptowährungsnutzung und belegt in Osteuropa pro Kopf den ersten Platz. Rund 6,5 Millionen Ukrainer, das entspricht 15 bis 16 % der Bevölkerung, halten virtuelle Vermögenswerte. Der Konflikt, der sich mit Russlands vollständiger Invasion am 24. Februar 2022 erheblich eskalierte, beschleunigte die Nutzung erheblich: Bürger griffen auf Kryptowährungen für Überweisungen, Kapitalerhalt und grenzüberschreitende Transaktionen zurück, als die traditionelle Finanzinfrastruktur gestört war.

Das Engagement der ukrainischen Regierung mit Kryptowährungen war unmittelbar und von großer Öffentlichkeitswirkung. Innerhalb weniger Tage nach der Invasion wurden offizielle Krypto-Spendenwalletadressen veröffentlicht; laut Blockchain-Analyseunternehmen Elliptic gingen über 102.000 Spenden mit einem Gesamtwert von rund 54,7 Mio. USD in digitalen Vermögenswerten (darunter Bitcoin, Ether und USDT) an die Regierung und Partnerorganisationen wie Come Back Alive ein. Zusätzlich wurden NFT-Spenden in Höhe von rund 190.000 USD erhalten. Die Mittel wurden für humanitäre und Verteidigungszwecke eingesetzt, darunter Schutzausrüstung und die Beschaffung von Drohnen.

Branchenschwerpunkt

Der ukrainische Kryptosektor baut auf der bedeutenden IT-Fachkräftebasis des Landes auf, die seit Langem Blockchain-Entwickler an inländische Projekte und globale Unternehmen liefert. WhiteBIT, 2018 in Charkiw gegründet, ist die größte ukrainisch-stämmige Exchange und hat sich als größte europäische Krypto-zu-Fiat-Plattform positioniert. Sie wurde offizieller Zahlungsdienstleister für den Spendenfondsauftritt United24 von Präsident Selenskyj und hat seit 2022 rund 11 Mio. USD aus eigenen Mitteln für ukrainische Verteidigungs- und humanitäre Zwecke gespendet. Im Januar 2026 stufte Russland WhiteBIT und seine Muttergesellschaft W Group als „unerwünschte Organisationen“ ein und berief sich dabei auf die Unterstützung der Ukraine. Kuna, eine weitere ukrainisch-basierte Exchange, ist ebenfalls weiterhin aktiv. Everstake, ein ukrainisches Staking-Infrastrukturunternehmen, arbeitete 2022 mit der Regierung an der offiziellen Spendenwalletinfrastruktur zusammen.

Zu den wichtigsten Bereichen inländischer Aktivität zählen Exchange-Dienste, Blockchain-Entwicklung, DeFi-Anwendungen und Technologie für die öffentliche Verwaltung. Das Diia.City-Regime zieht gezielt Blockchain-Unternehmen an, und das Blockchain-Grundbuchprojekt signalisiert den Ehrgeiz, Distributed-Ledger-Technologie auf die Grundstücks- und Immobilienverwaltung anzuwenden.

Entwicklung der Regulierung

Die regulatorische Entwicklung der Ukraine ist eng mit ihrem EU-Kandidatenstatus verknüpft, der im Juni 2022 gewährt wurde. Sowohl Gesetz 2074-IX als auch Gesetzentwurf 10225-d sind ausdrücklich auf MiCA ausgerichtet. Die VASP-Meldepflichten werden so gestaltet, dass sie CARF und DAC8 entsprechen. Die Ukraine ist MONEYVAL-Mitglied; die letzte gegenseitige Evaluierung hob die Aufsicht über virtuelle Vermögenswerte als verbesserungswürdigen Bereich hervor. Das AML/CFT-Rahmenwerk, das vom SFMS (Держфінмоніторинг) verwaltet wird, gilt seit 2020 für VASPs und verlangt Customer Due Diligence, Aufzeichnungspflichten, Meldung verdächtiger Transaktionen und die Einhaltung gezielter Finanzsanktionen. Die regulatorische Sandbox unterstützt Blockchain-Startups bei der Vorbereitung auf die MiCA-Konformität, und das Diia.Engine-Projekt stellt die eigene Investition der Regierung in Distributed-Ledger-Anwendungen für öffentliche Dienste dar.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungProperty
KapitalertragssteuerJa (23% (18% PIT + 5% military levy))
Primäre AufsichtsbehördeNSSMC, NBU, Ministry of Digital Transformation
BankzugangVerbessernd
Lizenz ErforderlichJa
Lizenzierter MarktJa
CBDCForschung e-hryvnia
Krypto-HubJa
Regulatorische SandboxJa

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 42 Coins in Ukraine.
Es gibt 6 in Ukraine.
Es gibt 0 in Ukraine.
Es gibt 48 Blockchain-Entitäten in Ukraine.
Ukraine rangiert 37 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Ukraine den Rang 87 pro Kopf.
In Ukraine sprechen die Menschen: Ukrainian
Die in Ukraine verwendete Währung ist Ukrainian hryvnia ₴ (UAH), Russian ruble (RUB).
Die Hauptstadt von Ukraine ist Kiev.
Ukraine befindet sich in Europe.
The population of Ukraine is around 42 540 288.
Ukraine hat eine Zeitzone zwischen UTC+02:00 und UTC+03:00.
The 2-letter ISO code of Ukraine is ua.
Ukraine hat die Domänenerweiterung .ua verwendet.
Die Telefondurchwahl von Ukraine ist +380.