Marktkapitalisierung: $2,49 Bio. 2,82% 24h Vol: $160,23 Mrd. 100,19% BTC Dom: 55,97% 0,25%

Informationen zum Land

Hauptstadt: Sarajevo
Kontinent: Europe
Sprache: Bosnian, Serbian, Croatian
Bevölkerung: 3 511 372
Oberfläche (km2): 51 129
Oberfläche (sq mi): 19 741

Weitere Informationen

Währung: Convertible mark (BAM)
ISO Code: BA
Domain-Erweiterung: .ba
Aufrufen von Code: +387
Uhrzeit (MEZ): UTC+01:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+02:00

Website

Official Website: Gov.ba
Info Website: Tourismbih.com

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Coins: 2
Total: 2

Rangliste

Gesamtrang: 115
Rang Pro-Kopf: 93

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungVirtual currency
KapitalertragssteuerBedingt (10%)
Primäre AufsichtsbehördeFID, RS Securities Commission, FBiH Securities Commission
BankzugangVorsichtig
Lizenz ErforderlichTeilweise
Lizenzierter MarktJa

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Description

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Rechtliche Einordnung und regulatorischer Rahmen

Status von Kryptowährungen

Bosnien und Herzegowina (BiH) bietet aufgrund seiner komplexen Regierungsstruktur eine einzigartige regulatorische Landschaft für Kryptowährungen. Das Land besteht aus zwei Hauptentitäten: der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS), sowie dem Brčko-Distrikt, die jeweils unterschiedliche Entwicklungsstufen der Regulierung digitaler Vermögenswerte aufweisen.

Kryptowährungen werden nirgendwo in Bosnien und Herzegowina als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina (CBBH) hat konsequent bekräftigt, dass die Konvertible Mark (BAM) die einzige gesetzliche Währung des Landes ist. Die CBBH hat seit 2018 Warnungen an die Bürger über die Volatilität und Risiken von Kryptowährungen ausgegeben und ausdrücklich erklärt, dass digitale Währungen nicht direkt über das Bankensystem gegen BAM getauscht werden können.

Obwohl Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, sind sie in Bosnien und Herzegowina nicht verboten. Privatpersonen dürfen digitale Vermögenswerte legal besitzen, halten und handeln. Die Entität Republika Srpska hat die progressivste Haltung eingenommen und virtuelle Währungen 2022 durch Änderungen ihres Wertpapiermarktgesetzes formell anerkannt. Nach diesem Gesetz wird virtuelle Währung definiert als digitale Aufzeichnung von Wert, die nicht von einer Zentralbank oder öffentlichen Behörde ausgegeben oder garantiert wurde, nicht notwendigerweise an gesetzliche Zahlungsmittel gebunden ist, nicht den Rechtsstatus von Geld oder Währung hat, aber von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und elektronisch gekauft, verkauft, getauscht, übertragen und gespeichert werden kann.

Auf staatlicher Ebene stellt das im Februar 2024 verabschiedete Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Aktivitäten die erste umfassende BiH-Gesetzgebung dar, die virtuelle Währungen formell definiert und regulatorische Anforderungen für Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (VASPs) festlegt. Diese wegweisende Gesetzgebung stuft VASPs als verpflichtete Einrichtungen ein, die KYC-Anforderungen, Aufzeichnungspflichten und der Meldung verdächtiger Transaktionen unterliegen.

Steuerliche Behandlung

Bosnien und Herzegowina verfügt nicht über spezifische Gesetzgebung zur Besteuerung von Kryptowährungen. Stattdessen gelten die allgemeinen Steuergesetze für kryptobezogene Einkünfte und Gewinne. Die steuerliche Behandlung kann zwischen den verschiedenen Entitäten des Landes variieren, was die Komplexität der Compliance-Anforderungen erhöht.

In der Föderation Bosnien und Herzegowina hat die Steuerverwaltung Gewinne aus dem Kryptowährungshandel als Einkommen interpretiert, das dem Einkommensteuergesetz unterliegt. Nach Stellungnahmen des Föderalen Finanzministeriums wird der Kryptowährungshandel als Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zur Einkommenserzielung behandelt, die sowohl eine Haupt- als auch eine Nebentätigkeit sein kann. Diese Interpretation legt nahe, dass Personen, die Gewinne aus dem Kryptohandel erzielen, dieses Einkommen melden und die geltenden Steuern zahlen sollten.

Der Körperschaftsteuersatz in Bosnien und Herzegowina beträgt pauschal 10%, der auf Gewinne aus kryptowährungsbezogenen Geschäftsaktivitäten anzuwenden ist. Dieser Satz ist im Vergleich zu vielen europäischen Rechtsordnungen bemerkenswert wettbewerbsfähig. Kryptowährungstransaktionen, einschließlich Tausch und Handel, sind im Allgemeinen von der Mehrwertsteuer befreit, ähnlich der Behandlung in der Europäischen Union. Darüber hinaus gibt es in Bosnien und Herzegowina keine Dividendensteuer, was für Kryptounternehmen, die Gewinne an Gesellschafter ausschütten, von Vorteil sein kann.

Für Privatpersonen können Kryptogewinne je nach Häufigkeit und Zweck der Handelsaktivität als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte behandelt werden. Obwohl die Standardinterpretation einen Satz von 10% auf deklarierte Einkünfte anwendet, können die Auslegungen je nach Entität unterschiedlich sein. In BiH kann Einkommen aus dem Kryptohandel als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit behandelt werden, was neben der Einkommensteuer auch die Zahlung von Sozialabgaben erfordern könnte.

Angesichts des Fehlens expliziter Kryptowährungs-Steuergesetzgebung und der variierenden Interpretationen zwischen den Entitäten ist das Führen detaillierter Transaktionsaufzeichnungen und die Konsultation lokaler Steuerfachleute für jeden unerlässlich, der in Bosnien und Herzegowina Kryptowährungsaktivitäten ausübt.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Regulierungsaufsicht über Kryptowährungsaktivitäten in Bosnien und Herzegowina ist auf mehrere Behörden verteilt, was die dezentrale Regierungsstruktur des Landes widerspiegelt.

Auf staatlicher Ebene wendet die Finanz-Nachrichtendienstabteilung (FID) das AML/CFT-Gesetz von 2024 an und ist für die Registrierung von VASPs zuständig. Diese Abteilung überwacht die Einhaltung der Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung und die landesweite Meldung verdächtiger Transaktionen.

In der Republika Srpska dient die Wertpapierkommission als primäre Aufsichtsbehörde für kryptobezogene Aktivitäten. Die Kommission prüft VASP-Meldungen, führt Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen für Schlüsselpersonal durch und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiermarktgesetzes bezüglich virtueller Währungen. Mehrere Einrichtungen haben sich bereits als Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Währungen bei der RS-Wertpapierkommission registriert.

In der Föderation Bosnien und Herzegowina hat die Wertpapierkommission der FBiH Aufsichtszuständigkeiten unter dem AML-Gesetz. Ein spezieller VASP-Registrierungsrahmen, der dem der Republika Srpska entspricht, wurde jedoch noch nicht vollständig eingerichtet. Die Finanzdirektion (Steuerverwaltung) des Brčko-Distrikts hat ebenfalls zugewiesene Aufsichtszuständigkeiten für Kryptowährungsbörsen, die innerhalb dieser Rechtsordnung tätig sind.

Die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina reguliert Kryptowährungsaktivitäten nicht direkt, behält jedoch ihre Rolle in der Zahlungssystempolitik bei und hat kontinuierlich Rundschreiben veröffentlicht, in denen vor den Risiken digitaler Währungen gewarnt und direkte Krypto-zu-BAM-Umrechnungen über regulierte Banken untersagt werden.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Bankbeziehungen für Kryptowährungsunternehmen in Bosnien und Herzegowina stellen erhebliche Herausforderungen dar. Traditionelle Banken im Land pflegen im Allgemeinen eine vorsichtige Haltung gegenüber kryptobezogenen Aktivitäten, hauptsächlich aufgrund der regulatorischen Unsicherheit und der AML-Compliance-Bedenken im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten.

Der Bankenverband von Bosnien und Herzegowina hat darauf hingewiesen, dass unter den Mitgliedsbanken kein einheitlicher Standpunkt zu Kryptowährungs-Geschäftsmodellen besteht. In Ermangelung klarer gesetzlicher Leitlinien bewertet jede Bank die Risiken eigenständig und bestimmt ihre Richtlinien bezüglich kryptobezogener Kunden. Banken stützen sich auf bestehende Gesetzgebung, insbesondere das Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Aktivitäten, zusammen mit internen Richtlinien zur Steuerung der damit verbundenen Risiken.

Kryptobezogene Überweisungen werden von inländischen Banken häufig blockiert oder einer verschärften Prüfung unterzogen. Dieser De-Risking-Ansatz lässt vielen Kryptounternehmen nur begrenzte Möglichkeiten und zwingt sie manchmal, Konten im Ausland zu führen oder alternative Zahlungslösungen zu suchen. Unternehmen, die Krypto-Aktivitäten in Bosnien und Herzegowina aufbauen möchten, sollten mit Bankschwierigkeiten rechnen. Sie müssen möglicherweise mit spezialisierten Beratern zusammenarbeiten, um Bankpartner zu identifizieren, die bereit sind, den Sektor zu bedienen.

Bei der Eröffnung von Geschäftskonten für kryptobezogene Aktivitäten ist es unerlässlich, starke AML/KYC-Compliance-Rahmenwerke und transparente Geschäftsmodelle nachzuweisen. Einige Banken sind möglicherweise aufgeschlossener gegenüber lizenzierten oder registrierten Einrichtungen, die regulatorische Compliance und legitime Geschäftszwecke nachweisen können.

Lizenzanforderungen

Bosnien und Herzegowina verfügt nicht über ein einheitliches, umfassendes Krypto-Lizenzierungsregime auf staatlicher Ebene. Das AML/CFT-Gesetz von 2024 hat VASPs jedoch als verpflichtete Einrichtungen eingestuft und damit eine Grundlage für regulatorische Compliance geschaffen.

In der Republika Srpska besteht ein strukturiertes Registrierungsverfahren für VASPs über die Wertpapierkommission. Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen erbringen, einschließlich Börsendiensten, Verwahrung, Wallet-Bereitstellung und Teilnahme an Token-Angeboten, sind verpflichtet, die Kommission zu benachrichtigen und sich registrieren zu lassen. Dieses Verfahren umfasst Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen des Schlüsselpersonals und die Überprüfung der AML/KYC-Compliance-Rahmenwerke.

Die Dienstleistungen, die typischerweise unter die VASP-Registrierung fallen, umfassen Verwahrung und Verwaltung virtueller Währungen, den Betrieb von Handelsplattformen, den Tausch virtueller Währungen gegen Fiatwährung, den Austausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen, die Übertragung und Übermittlung virtueller Währungen sowie die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Token-Emissionen.

Um ein Kryptounternehmen in Bosnien und Herzegowina zu gründen, müssen Unternehmen eine lokale juristische Person registrieren (internationale Geschäftsgesellschaften kommen nicht in Frage), sich bei relevanten Regierungsstellen einschließlich Steuerdienst und Statistikamt anmelden, Anfangskapital auf ein lokales Bankkonto einzahlen, umfassende AML/KYC-Verfahren in Übereinstimmung mit FATF-Empfehlungen entwickeln und umsetzen sowie einen benannten AML-Manager ernennen, der für Transaktionsüberwachung und Compliance verantwortlich ist.

Die Mindestkapitalanforderungen sind im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen relativ moderat: etwa 500 EUR für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) oder 25.000 EUR für eine Aktiengesellschaft (a.d.). Es gibt keine spezifischen Anforderungen an physische Büroräume, obwohl Unternehmen eine registrierte Adresse vorhalten müssen. Das Registrierungs- und Lizenzierungsverfahren dauert in der Regel zwei bis vier Monate ab der Erstantragstellung.

Innovationsförderung

Bosnien und Herzegowina befindet sich in einem frühen Stadium der Entwicklung formeller Innovationsförderungsmechanismen für den Kryptowährungs- und Blockchain-Sektor. Im Gegensatz zu einigen EU-Mitgliedstaaten betreibt das Land derzeit keine Regulatory Sandbox speziell für Fintech- oder Krypto-Innovation.

Die Regierung hat jedoch das Potenzial des IT- und Kryptowährungssektors für die wirtschaftliche Entwicklung anerkannt. Die strategische Position des Landes auf dem Balkan, kombiniert mit relativ niedrigen Betriebskosten und einem wachsenden Pool an IT-Talenten, hat das Interesse von Krypto-Unternehmern geweckt, die eine europäische Präsenz außerhalb des stärker regulierten EU-Rahmens suchen.

Gesetzgeberische Entwicklungen sind im Gange. Ein vorgeschlagenes FBiH-Fintech-Gesetz wird geprüft, das eine entitätsweite VASP-Lizenzierung nach dem Vorbild der Republika-Srpska-Standards einführen und die FATF Travel Rule integrieren würde. Politische Entscheidungsträger erwägen auch die selektive Angleichung an wichtige MiCA-Bestimmungen (Markets in Crypto-Assets), wie White-Paper-Offenlegungspflichten, bei gleichzeitiger Beibehaltung weniger anspruchsvoller Kapitalanforderungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Das Technologie-Startup-Ökosystem in Bosnien und Herzegowina zeigt besonderes Interesse an Blockchain-Technologie, wobei mehrere Unternehmen Anwendungen in den Bereichen Zahlungsabwicklung, Supply-Chain-Management und andere blockchainbasierte Lösungen entwickeln. Das relativ flexible regulatorische Umfeld hat Raum für Innovation geschaffen, stellt aber auch Herausforderungen für die Investitionssicherheit und langfristige Planung inmitten regulatorischer Unsicherheit dar.

Marktmerkmale

Verbreitungsmuster

Die Verbreitung von Kryptowährungen in Bosnien und Herzegowina wächst, wenn auch von einer relativ bescheidenen Basis aus. Schätzungen zufolge besitzt ein kleiner, aber wachsender Prozentsatz der Bevölkerung Kryptowährungen oder hat damit gehandelt. Das Land verfügt über mehrere Bitcoin-Geldautomaten in größeren Städten, und die Adriatic Crypto Exchange (ACX) bietet eine inländische Plattform für den Handel mit verschiedenen digitalen Vermögenswerten.

Überweisungen stellen einen bedeutenden potenziellen Anwendungsfall für Kryptowährungen in Bosnien und Herzegowina dar, angesichts der beträchtlichen Diaspora-Bevölkerung, die Geld aus dem Ausland nach Hause schickt. Die hohen Kosten traditioneller Überweisungskanäle haben Interesse an alternativen Transfermechanismen geweckt, obwohl eine breite Einführung von Krypto zu diesem Zweck noch begrenzt bleibt.

Die Verbraucherakzeptanz wird hauptsächlich von jüngeren, technikaffinen Bevölkerungsgruppen und der IT-Gemeinschaft angetrieben. Die institutionelle Akzeptanz befindet sich noch in den Anfängen, wobei die meisten traditionellen Finanzinstitute eine vorsichtige Distanz zu Kryptowährungsaktivitäten wahren. Die Zahlungsakzeptanz ist nicht weit verbreitet, was teilweise auf die Position der CBBH zurückzuführen ist, dass Kryptowährungen nicht als gesetzliche Zahlungsmethode im Land dienen können.

Branchenschwerpunkte

Bosnien und Herzegowina hat sich als kostengünstige Rechtsordnung für Kryptounternehmen etabliert, die eine europäische Betriebsbasis ohne die volle regulatorische Last einer EU-Mitgliedschaft suchen. Der Nicht-EU-Status des Landes bedeutet, dass die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) nicht direkt gilt, was eine Alternative für Unternehmen bietet, die leichtere regulatorische Anforderungen suchen.

Die Arten von Kryptounternehmen, die eine Präsenz in Bosnien und Herzegowina aufbauen, umfassen Kryptowährungsbörsen und Handelsplattformen, Anbieter von Verwahrungs- und Wallet-Diensten, Unterstützungsdienste für Token-Emissionen und ICOs sowie Blockchain-Entwicklungs- und Beratungsunternehmen.

Die Wettbewerbsvorteile des Landes umfassen niedrige Körperschaftsteuersätze, keine Mehrwertsteuer auf Kryptotransaktionen, minimale Kapitalanforderungen für die Unternehmensgründung, eine wachsende IT-Belegschaft und strategische geografische Nähe zu EU-Märkten. Diese Faktoren haben Bosnien und Herzegowina als potenziellen Hub für Krypto-Unternehmer positioniert, insbesondere für diejenigen, die auf die breiteren Balkan- und mitteleuropäischen Märkte abzielen.

Es bestehen jedoch weiterhin Herausforderungen, darunter Schwierigkeiten beim Bankzugang, fragmentierte regulatorische Aufsicht über die Entitäten hinweg, begrenzte Verbraucherschutzrahmen und die Notwendigkeit kontinuierlicher Compliance-Investitionen zur Erfüllung internationaler AML-Standards.

Regulatorische Entwicklung

Der regulatorische Rahmen für Kryptowährungen in Bosnien und Herzegowina entwickelt sich aktiv weiter, während das Land daran arbeitet, die Förderung von Innovation mit der Integrität des Finanzsystems in Einklang zu bringen. Das AML/CFT-Gesetz von 2024 stellte einen bedeutenden Fortschritt bei der Bereitstellung einer rechtlichen Grundlage für die VASP-Aufsicht dar und brachte das Land in größere Übereinstimmung mit internationalen Standards, insbesondere den FATF-Empfehlungen.

Das Land steht unter externem Druck, seinen regulatorischen Rahmen zu stärken. MONEYVAL (das Anti-Geldwäsche-Evaluierungsgremium des Europarats) hat Inspektionen durchgeführt und Bosnien und Herzegowina empfohlen, die Kontrollen über virtuelle Vermögenswerte in allen Entitäten zu harmonisieren und die Durchsetzungskapazitäten zu stärken. Gelingt es nicht, praktische Fortschritte nachzuweisen, könnte dies dazu führen, dass das Land auf die Graue Liste gesetzt wird, mit erheblichen Auswirkungen auf seinen Finanzsektor.

Mit Blick auf die Zukunft werden verschiedene regulatorische Entwicklungen erwartet. Das FBiH-Fintech-Gesetz könnte einen umfassenderen VASP-Lizenzierungsrahmen in der Föderation BiH etablieren. Politische Entscheidungsträger erwägen die selektive Übernahme wichtiger MiCA-Bestimmungen bei gleichzeitiger Beibehaltung von Wettbewerbsvorteilen in Bereichen wie Kapitalanforderungen. Verstärkte Durchsetzungskapazitäten und Aufsichtsressourcen werden erwartet, während der regulatorische Rahmen reift.

Als EU-Beitrittskandidat wird Bosnien und Herzegowina seinen regulatorischen Rahmen letztlich enger an EU-Standards angleichen müssen, was möglicherweise die Umsetzung von MiCA oder gleichwertiger Gesetzgebung einschließt. Während der Vorbeitrittsperiode bietet das Land jedoch ein einzigartiges Zeitfenster für Kryptounternehmen, um Aktivitäten unter einem weniger anspruchsvollen, aber zunehmend formalisierten regulatorischen Umfeld aufzubauen.


Aktuelle Informationen

Central Bank of Bosnia and Herzegovina (CBBH)
https://www.cbbh.ba/?lang=en

Securities Commission of Republika Srpska
https://www.secrs.gov.ba/

Securities Commission of the Federation of Bosnia and Herzegovina
https://www.komvp.gov.ba/

Tax Administration of the Federation of Bosnia and Herzegovina
https://www.pufbih.ba/

Tax Administration of Republika Srpska
https://www.poreskaupravars.org/

Ministry of Finance and Treasury of Bosnia and Herzegovina
https://www.mft.gov.ba/

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 2 Coins in Bosnien und Herzegowina.
Es gibt 0 in Bosnien und Herzegowina.
Es gibt 0 in Bosnien und Herzegowina.
Es gibt 2 Blockchain-Entitäten in Bosnien und Herzegowina.
Bosnien und Herzegowina rangiert 115 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Bosnien und Herzegowina den Rang 93 pro Kopf.
In Bosnien und Herzegowina sprechen die Menschen: Bosnian, Serbian, Croatian
Die in Bosnien und Herzegowina verwendete Währung ist Convertible mark (BAM).
Die Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina ist Sarajevo.
Bosnien und Herzegowina befindet sich in Europe.
The population of Bosnien und Herzegowina is around 3 511 372.
Bosnien und Herzegowina hat eine Zeitzone zwischen UTC+01:00 und UTC+02:00.
The 2-letter ISO code of Bosnien und Herzegowina is ba.
Bosnien und Herzegowina hat die Domänenerweiterung .ba verwendet.
Die Telefondurchwahl von Bosnien und Herzegowina ist +387.