Krypto Übersicht in Georgien
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Beschreibung
Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Nationalbank Georgiens (NBG) beaufsichtigt seit dem 1. Januar 2023 alle Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs) gemäß dem Gesetz über die Registrierung von Dienstleistern für virtuelle Vermögenswerte.
- Gewinne aus dem individuellen Kryptohandel sind für georgische Steueransässige gemäß Artikel 82 des Steuergesetzbuchs steuerfrei, da Kryptowährungen nicht als georgische Einkommensquelle eingestuft werden.
- Die VASP-Registrierung kostet GEL 5.000 (ca. 2.000 USD), erfordert eine georgische GmbH oder AG, ein eigenes Büro sowie mindestens einen Direktor, der sich mindestens 14 Tage pro Monat in Georgien aufhält.
- Georgien richtet sich nach FATF-Empfehlung 15 zu virtuellen Vermögenswerten; der MONEYVAL-Folgebericht vom Dezember 2024 stufte die Bewertung Georgiens für Empfehlung 15 auf „Weitgehend Konform“ hoch.
- Freie Industriezonen in Tiflis, Kutaissi und Poti bieten Befreiungen von Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Einfuhrzöllen, die Georgien zu einem der weltweit aktivsten Standorte für das Kryptowährungs-Mining gemacht haben.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Einordnung und Regulierungsrahmen
Status von Kryptowährungen
Georgien behandelt virtuelle Vermögenswerte als eigenständige Anlageklasse und nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Der georgische Lari (GEL) bleibt die einzige offizielle Währung, doch das Besitzen, Handeln und Tauschen virtueller Vermögenswerte ist für Privatpersonen und Unternehmen vollständig legal. Gemäß dem Gesetz ist ein virtueller Vermögenswert definiert als digitale Wertdarstellung, die austauschbar ist, digital übertragen werden kann und zu Anlage- oder Zahlungszwecken genutzt werden kann. Die Definition schließt digitale Darstellungen von Fiatwährungen, traditionelle Wertpapiere, NFTs und Sammlerstücke ausdrücklich aus.
Lizenzierte Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs) dürfen im Auftrag von Kunden Krypto-zu-Fiat-Umtauschgeschäfte abwickeln, wodurch eine praktische Nutzung digitaler Vermögenswerte ermöglicht wird, auch wenn Kryptowährungen nicht als direktes Zahlungsmittel fungieren können.
Steuerliche Behandlung
Georgien bietet eines der vorteilhaftesten Steuerregime für private Kryptoinvestoren weltweit.
Für Privatpersonen: Artikel 82 des georgischen Steuergesetzbuchs befreit georgische Steueransässige von der Einkommensteuer auf nicht georgische Einkommensquellen. Artikel 104 definiert, was als georgisches Einkommen gilt; eine Entscheidung des Finanzministeriums aus dem Jahr 2019 bestätigte, dass Gewinne aus dem Kryptohandel keines der in Artikel 104 genannten Kriterien erfüllen und daher mit einem Einkommensteuersatz von 0 % belegt sind. Dies gilt für den Kauf, Verkauf und Tausch von Kryptowährungen, die als private Kapitalanlage gehalten werden. Zu beachten ist, dass das Mining durch Privatpersonen als georgische Einkommensquelle gilt und nicht steuerfrei ist. Die Steueransässigkeit setzt eine physische Anwesenheit von mindestens 183 Tagen in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten voraus oder die Qualifikation im Rahmen des Programms für vermögende Privatpersonen (HNWI) (Nettovermögen von GEL 3.000.000 oder Jahreseinkommen von GEL 200.000 in den vorangegangenen drei Jahren).
Für Unternehmen: Georgien wendet ein estnisches Körperschaftsteuermodell an: Ein Satz von 15 % gilt ausschließlich auf ausgeschüttete Gewinne, nicht auf erzielte und im Unternehmen verbleibende Gewinne. Unternehmen können die Besteuerung durch Reinvestition auf unbestimmte Zeit aufschieben. Unternehmen in Freien Industriezonen (FIZ) profitieren von zusätzlichen Befreiungen bei Einkommensteuer, Dividendensteuer, Mehrwertsteuer und Grundsteuer. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 18 %, doch die Umwandlung von Kryptowährungen in nationale oder ausländische Währungen ist mehrwertsteuerbefreit, da Kryptowährungen im Steuergesetzbuch ähnlich wie Geldmittel behandelt werden.
Aufsicht und Durchsetzung
Eine behördenübergreifende Struktur regelt den Kryptowährungssektor:
Nationalbank Georgiens (NBG / საქართველოს ეროვნული ბანკი): Die primäre Lizenzierungs- und Aufsichtsbehörde für VASPs seit dem 1. Januar 2023. Die NBG führt ein öffentliches Register zugelassener VASPs, kann Bußgelder verhängen, den Betrieb aussetzen oder Registrierungen widerrufen. Die NBG-Präsidialverordnung N94/04 vom 13. Juni 2023 legte das detaillierte Antrags- und Genehmigungsverfahren fest; eine separate Verordnung über Bußgelder vom 13. Juni 2024 regelt die Strafskala für Verstöße gegen AML/KYC-Vorschriften.
Financial Monitoring Service of Georgia (FMS): Die georgische Financial Intelligence Unit (FIU), gegründet im Jahr 2003. Der FMS empfängt und analysiert Meldungen über verdächtige Transaktionen (STRs), setzt AML/CFT-Pflichten durch und wurde 2019 erheblich gestärkt. Gemäß dem parlamentarischen Beschluss vom Mai 2023, der VASPs als meldepflichtige Einrichtungen eingestuft hat, müssen VASPs STRs einreichen und für Transaktionen ab einem Wert von USD/EUR 1.000 oder GEL 3.000 eine Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden anwenden.
Revenue Service (rs.ge): Verwaltet und vollzieht das Steuergesetzbuch, einschließlich der Behandlung individueller Kryptoeinkünfte gemäß Artikel 82 und Artikel 104.
Georgien richtet sich nach FATF-Empfehlung 15 zu virtuellen Vermögenswerten. Der MONEYVAL-Folgebericht vom Dezember 2024 stufte Georgiens Bewertung für Empfehlung 15 von „Teilweise Konform“ auf „Weitgehend Konform“ hoch, was den VASP-Rahmen von 2023 widerspiegelt. Georgien befindet sich weiterhin im erweiterten Folgeprozess von MONEYVAL und muss beim Plenum im Juni 2025 über Fortschritte berichten.
Geschäftsumfeld
Bankbeziehungen
Große georgische Banken, darunter Liberty Bank, Bank of Georgia und TBC Bank, arbeiten mit Blockchain-Unternehmen zusammen und verarbeiten kryptobezogene Transaktionen. Bei der NBG registrierte VASPs werden als verifizierte Gegenparteien anerkannt, was es ihnen in der Regel ermöglicht, Geschäftskonten ohne ungewöhnliche Hürden zu eröffnen. Überweisungen von Peer-to-Peer-Plattformen oder nicht registrierten Einrichtungen können verschärfte Prüfungen und Anfragen zur Herkunft der Mittel auslösen. Die Eröffnung eines Bankkontos ist eine praktische Voraussetzung im VASP-Registrierungsverfahren.
Förderung von Innovation
Georgia’s Innovation and Technology Agency (GITA): Untersteht dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung. GITA gewährt Zuschüsse von bis zu GEL 150.000 für Blockchain- und Technologieunternehmen und betreibt landesweit Technologieparks mit Coworking-Einrichtungen und FabLab-Prototypingausstattung.
Freie Industriezonen (FIZ): Die Tiflis FIZ (gegründet 2015, 170.000 m2), die Kutaissi Hualing FIZ (gegründet 2009) und die Poti FIZ befreien Unternehmen vollständig von Einkommensteuer, Dividendensteuer, Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen und Grundsteuer. FIZ-Betreiber profitieren zudem von der Mehrwertsteuerbefreiung beim Stromeinkauf, was die Energiekosten gegenüber marktüblichen Gewerbepreisen um 18 % senkt. Diese Vorteile haben die georgischen Freien Industriezonen zu einem globalen Ziel für das Kryptowährungs-Mining gemacht.
Freie Virtuelle Zone: Technologieunternehmen, die Produkte aus Georgien exportieren, können einen Körperschaftsteuersatz von 0 %, eine Mehrwertsteuerbefreiung von 0 % und einen reduzierten Einkommensteuersatz von 5 % für IT-Mitarbeiter in Anspruch nehmen.
Digital GEL CBDC: Im November 2023 wählte die NBG Ripple Labs als offiziellen Technologiepartner für das Pilotprojekt zum digitalen Lari (GEL) aus. Das Pilotprojekt nutzt die Ripple-CBDC-Plattform, um praktische Anwendungsfälle im öffentlichen Sektor, für Unternehmen und Privatnutzer zu evaluieren. Das Projekt stellt Georgiens bedeutendste staatliche Blockchain-Initiative dar.
Blockchain-Grundbuch: Georgiens Public Service Hall war ein früher globaler Pionier in der staatlichen Blockchain-Anwendung und implementierte blockchain-basierte Verfahren zur Eintragung von Grundbucheigentum über die National Agency of Public Registry.
Kryptolizenz in Georgien
Ab dem 1. Januar 2023 muss jedes Unternehmen, das in Georgien virtuelle Vermögenswerte anbietet, über eine gültige NBG-Registrierung verfügen. Der Rahmen führte eine Pflichtregistrierung, Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien für Verantwortungsträger sowie eine vollständige AML/CFT-Aufsichtsstruktur gemäß FATF-Empfehlung 15 ein. Eine ab dem 1. Januar 2026 wirksame Änderung verpflichtet alle registrierten VASPs, ihr NBG-Registrierungszertifikat sichtbar in ihren Räumlichkeiten oder digitalen Kanälen anzuzeigen, als Reaktion auf Durchsetzungsmaßnahmen gegen nicht registrierte Betreiber in Freien Industriezonen.
Lizenzanforderungen
Antragsteller müssen als nach georgischem Recht gegründete juristische Personen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) verfasst sein. Ausländische Staatsangehörige dürfen 100 % der Anteile halten. Wesentliche strukturelle Anforderungen umfassen:
- Mindestens ein Direktor oder bevollmächtigter Vertreter, der sich mindestens 14 Tage pro Monat in Georgien aufhält.
- Ein eigenes Büro mit formalem Mietvertrag (Coworking-Räume werden nicht akzeptiert).
- Ist der Alleingesellschafter zugleich Direktor, muss ein zweiter Direktor bestellt werden.
- Kein Mindestkapital für GmbHs; AGs müssen über mindestens GEL 100.000 verfügen, wovon 25 % bei der Registrierung eingezahlt sein müssen.
- Alle Verantwortungsträger und Anteilseigner mit mehr als 10 % Beteiligung müssen die Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien der NBG erfüllen.
- Ein bestellter AML-Compliance-Beauftragter, der für die STR-Einreichungen beim FMS verantwortlich ist.
VASPs ist es untersagt, mit datenschutzfördernden oder Anonymitäts-Token zu arbeiten, und sie müssen Technologien einsetzen, die die Verschleierung der Transaktionsparteien verhindern.
Erlaubte Tätigkeiten
Eine georgische VASP-Registrierung umfasst folgende Dienstleistungskategorien:
- Tausch zwischen konvertierbaren virtuellen Vermögenswerten und nationalen oder ausländischen Währungen, zwischen verschiedenen virtuellen Vermögenswerten oder zwischen virtuellen Vermögenswerten und Finanzinstrumenten (einschließlich über ATMs und Kioske).
- Transfer virtueller Vermögenswerte im Auftrag von Kunden.
- Verwahrung und Verwaltung virtueller Vermögenswerte oder von Instrumenten, die die Kontrolle darüber ermöglichen.
- Portfolioverwaltung virtueller Vermögenswerte (ausgenommen kollektive Portfolioverwaltung).
- Verwaltung von Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte.
- Erstemissionen konvertierbarer virtueller Vermögenswerte (ICOs).
Einzelne Miner, Mining-Pool-Teilnehmer und individuelle Händler sind ausdrücklich von den Registrierungspflichten ausgenommen.
Antragsverfahren und Zeitplan
Die Registrierungsgebühr beträgt GEL 5.000 (ca. 2.000 USD) gemäß Artikel 7 des Gesetzes über Registrierungsgebühren. Es fällt keine jährliche Verlängerungsgebühr an. Das Kernantragspaket umfasst: ein ausgefülltes NBG-Antragsformular, eine Liste der beabsichtigten Dienstleistungen, Eignungs- und Zuverlässigkeitserklärungen für alle Verantwortungsträger, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, einen Geschäftsplan mit einer mindestens dreijährigen Finanzprognose, interne AML/CFT-Richtlinien und -Verfahren sowie technische Dokumentation zur Datensicherheit und Zahlungssystemarchitektur.
Die NBG hat 60 Kalendertage zur Entscheidung; sie kann diese um weitere 60 Tage verlängern, sofern zusätzliche Informationen erforderlich sind, und Antragstellern werden 30 Tage zur Behebung von Mängeln eingeräumt. In der Praxis dauert das gesamte Verfahren von der Einreichung bis zum Registrierungszertifikat vier bis sechs Monate. Der Betrieb ohne gültiges NBG-Zertifikat ist rechtswidrig und unterliegt Bußgeldern gemäß der Strafverordnung vom Juni 2024.
Marktmerkmale
Mining-Industrie
Georgien hat sich vor allem dank zweier struktureller Vorteile zu einem der weltweit führenden Standorte für das Kryptowährungs-Mining entwickelt: niedrige Stromkosten (ca. 0,09-0,11 USD pro kWh landesweit, in Bergregionen noch geringer) und ein regulatorisches Umfeld, das Mining seit längerem vor der formellen VASP-Regulierung als legale, steuerlich günstige Tätigkeit behandelt hat.
Die Bitfury Group spielte eine grundlegende Rolle: Sie errichtete 2014 ein 20-MW-Rechenzentrum in Gori und 2017 eine 40-MW-Anlage in Tiflis mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 30 Mio. USD. Die georgische Regierung erklärte den Tiflis-Standort zur Freien Industriezone und gründete 2015 die Tiflis FIZ. Auf dem Höhepunkt seiner Produktion kontrollierte Bitfury Schätzungen zufolge bis zu 15 % der globalen Bitcoin-Produktion. Schätzungen beziffern die gesamte georgische Mining-Kapazität auf rund 125 MW und den jährlichen Verbrauch auf nahezu 1,1 TWh, was fast 9 % des gesamten Stromverbrauchs des Landes entspricht.
Adoptionsmuster und Ökosystem
Die Verbreitung unter Verbrauchern wird durch die Nullsteuer auf individuelle Gewinne, ein wachsendes Netz von Krypto-ATMs und Kiosken sowie mehrere NBG-registrierte Exchanges mit Fiat-Zugängen gefördert. Die niedrigen Lebenshaltungskosten Georgiens und unkomplizierte Aufenthaltsoptionen haben eine beträchtliche Gemeinschaft digitaler Nomaden und Fernarbeiter angezogen, die in Kryptowährungen entlohnt werden, was die Nutzung im Einzelhandel weiter vertieft.
Das Fintech- und Blockchain-Startup-Ökosystem profitiert von GITA-Förderprogrammen, dem Steuerstatut der Freien Virtuellen Zone für exportorientierte Technologieunternehmen sowie der Nähe zu europäischen und zentralasiatischen Märkten. Zu den in Georgien aktiven Sektoren zählen DeFi, Zahlungsinfrastruktur, Verwahrdienstleistungen und unternehmensorientierte Blockchain-Anwendungen.
Entwicklung der Regulierung
Georgiens regulatorischer Ansatz hat sich von einem weitgehend permissiven, unregulierten Umfeld vor 2023 zu einem FATF-konformen Rahmen mit NBG-Aufsicht und FMS-Vollzug gewandelt. Der MONEYVAL-Folgebericht vom Dezember 2024 bestätigte die Hochstufung auf „Weitgehend Konform“ für Empfehlung 15 und spiegelt die Stärke des VASP-Gesetzes von 2023 wider. Laufende Verpflichtungen umfassen einen MONEYVAL-Fortschrittsbericht für Juni 2025 zu gezielten Finanzsanktionen (Empfehlung 6) sowie die vollständige Umsetzung der im Januar 2026 eingeführten VASP-Anzeigepflicht. Georgien ist kein EU-Mitgliedstaat und verfügt über ein eigenständiges VASP-Regime anstelle der Übernahme von MiCA, obwohl der Rahmen ähnliche Grundsätze hinsichtlich Registrierung, Geldwäschebekämpfung und Verbraucherschutz zugrunde legt.
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