Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: San Marino
Kontinent: Europe
Sprache: Italian
Bevölkerung: 33 600
Oberfläche (km2): 61
Oberfläche (sq mi): 23

Weitere Informationen

Währung: Euro (EUR)
ISO Code: SM
Domain-Erweiterung: .sm
Aufrufen von Code: +504
Uhrzeit (MEZ): UTC+01:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+02:00

Website

Official Website: Gov.sm
Info Website: Visitsanmarino.com/

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Coins: 2
Total: 2

Rangliste

Gesamtrang: 117
Rang Pro-Kopf: 18

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Banca Centrale della Repubblica di San Marino (BCSM) beaufsichtigt Kryptowerte mit Finanzcharakter gemäß dem Delegierten Dekret Nr. 138 vom 29. August 2024, das seit dem 2. Oktober 2024 in Kraft ist; San Marino Innovation S.p.A. verwaltet nicht-finanzielle Token und das DLT-Betreiberregister.
  • San Marino ist kein EU-Mitgliedstaat, weshalb MiCA nicht unmittelbar gilt; Dekret 138/2024 wurde jedoch bewusst nach dem Vorbild der EU-Verordnung 2023/1114 (MiCAR) gestaltet. Der vollständige Zugang zum Binnenmarkt hängt von der Ratifizierung des EU-Assoziierungsabkommens ab, dessen Verhandlungen im Dezember 2023 abgeschlossen wurden.
  • Individuelle Kryptowertgewinne unterliegen einer pauschalen Ersatzsteuer von 8 % mit einem jährlichen Freibetrag von bis zu 2.000 Euro; juristische Personen zahlen den regulären Körperschaftsteuersatz von 17 %, wobei zertifizierte Hochtechnologieunternehmen von einem gestaffelten Anreizregime von 0 % bis 8 % in den Jahren 1 bis 12 profitieren.
  • Die Agenzia di Informazione Finanziaria (AIF) ist die Meldestelle für Geldwäscheverdachtsfälle; San Marino ist MONEYVAL-Mitglied und steht nicht auf der FATF-Grauliste; Dekret 138/2024 stuft Kryptowertedienstleister formal als AML-verpflichtete Einrichtungen ein.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

San Marino hat einen der umfassendsten regulatorischen Rahmen für Kryptowährungen unter den europäischen Mikrostaten entwickelt. Kryptowährungen sind vollständig legal, und die Regierung hat das Land seit 2019 aktiv als Blockchain-freundlichen Standort positioniert. Das aktuelle Rahmenwerk stützt sich auf das Delegierte Dekret Nr. 138 vom 29. August 2024, das am 2. Oktober 2024 in Kraft trat und mehrere Jahre sich entwickelnder Gesetzgebung konsolidiert, die mit dem Delegierten Dekret Nr. 86 vom 23. Mai 2019 begann. Dieses erste Dekret legte Blockchain-Technologieregeln für Unternehmen sowie das offizielle Register der Blockchain-Unternehmen fest.

Dekret 138/2024 führt ein Zwei-Kategorien-Klassifizierungssystem für alle Token auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie ein:

  • Typ-A-Token (Kryptowerte): Definiert als finanzielle Aktivität in tokenisierter Form, einschließlich vermögenswertbezogener Kryptowerte (vergleichbar mit Stablecoins gemäß der EU-MiCA-Verordnung), E-Geld-Token und allgemeiner Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether. Diese unterliegen der Aufsicht der Banca Centrale della Repubblica di San Marino (BCSM).
  • Typ-B-Token: Tokenisierte Informationsdokumente, die keine Finanzinstrumente darstellen, darunter Utility-Token und NFTs. Diese fallen unter die Zuständigkeit von San Marino Innovation S.p.A. und nicht unter die des Finanzregulators.

Diese Zweigleisigkeit ermöglicht es San Marino, Kryptowerte mit Finanzcharakter streng zu beaufsichtigen und gleichzeitig einen leichteren Rahmen für nicht-finanzielle Blockchain-Anwendungen bereitzustellen.

Steuerliche Behandlung

San Marino hat durch das Delegierte Dekret Nr. 150 vom 25. Oktober 2023, das ab dem Steuerjahr 2024 gilt, ein eigenes Steuerregime für Kryptowerte eingeführt.

Für natürliche Personen werden Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowerten als „sonstige Einkünfte“ eingestuft und unterliegen einem pauschalen Ersatzsteuersatz von 8 %. Die ersten 2.000 Euro an Jahresgewinnen sind steuerfrei. Verluste können mit Gewinnen desselben Steuerjahres verrechnet werden, ein Verlustvortrag ist jedoch nicht möglich. Als Berechnungsmethode gilt LIFO (Last-in, First-out). Tauschgeschäfte zwischen gleichartigen Kryptowerten gelten nicht als steuerpflichtige Ereignisse. Entstehen Gewinne über einen zugelassenen San-Marinese Anbieter, wird die 8-%-Steuer an der Quelle einbehalten; Steuerpflichtige können jedoch alternativ wählen, die Gewinne in ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zum regulären Progressivsatz einzubeziehen.

Für juristische Personen werden Kryptowerte nach den Standard-Bilanzierungsregeln als Finanzinstrumente eingestuft. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 17 %. Unternehmen, die von San Marino Innovation als Hochtechnologieunternehmen zertifiziert wurden, profitieren jedoch von einem gestaffelten Anreizregime: 0 % Steuer in den Jahren 1 bis 3, 4 % in den Jahren 4 bis 7 und 8 % in den Jahren 8 bis 12. Investorenabzüge von bis zu 2 Mio. Euro sind ebenfalls in gestaffelten Sätzen je nach Unternehmensstadium verfügbar.

Aufsicht und Durchsetzung

Drei Behörden teilen sich die Regulierungsverantwortung:

  • BCSM beaufsichtigt alle Aktivitäten mit Typ-A-Token, erlässt Durchführungsbestimmungen (BCSM-Verordnung Nr. 2024-03 über Kryptowerte) und muss jedes Unternehmen genehmigen, das vermögenswertbezogene Kryptowerte ausgeben oder Kryptowerteservices erbringen möchte. Bestehende lizenzierte Finanzunternehmen können Kryptoservices mit vorheriger BCSM-Genehmigung hinzufügen.
  • San Marino Innovation S.p.A., ein zu 100 % staatseigenes Unternehmen, fungiert als Regulierungsbehörde und Registerstelle für Typ-B-Token-Betreiber. Es führt das öffentliche DLT-Betreiberregister, in das sich alle Unternehmen eintragen müssen, die Blockchain-Technologie nutzen, unabhängig vom Token-Typ. Zudem betreibt es Inkubator-Lizenzierungs- und Unternehmenszertifizierungsprogramme.
  • Agenzia di Informazione Finanziaria (AIF) fungiert als Meldestelle für Geldwäscheverdachtsfälle in San Marino und bewertet Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken für alle regulierten Einrichtungen, einschließlich Kryptowerteserviceanbieter.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Das DLT-Rahmenwerk San Marinos von 2024 integriert das traditionelle Bankwesen ausdrücklich in das Kryptowerte-Ökosystem. San-Marinese Banken können bei der BCSM eine Genehmigung zur Ausgabe von vermögenswertbezogenen Kryptowerten und zur Erbringung von Kryptowerteservices neben dem konventionellen Bankgeschäft beantragen. Da die BCSM sowohl als Bankenaufsicht als auch als Kryptowerte-Regulierungsbehörde fungiert, besteht eine strukturelle Ausrichtung zwischen beiden Bereichen, die den regulatorischen Aufwand reduziert. San Marino verwendet den Euro als Währung gemäß einem bilateralen Währungsabkommen mit Italien, was seinen Banken etablierte Korrespondenzbeziehungen innerhalb des italienischen und des breiteren europäischen Bankensystems sichert.

Förderung von Innovation

San Marino nimmt eine ungewöhnlich proaktive Rolle bei der Förderung der Blockchain als politisches Instrument ein. San Marino Innovation S.p.A. fungiert gleichzeitig als Regulierungsbehörde, Registerstelle, Inkubator und strategischer Partner für das Blockchain-Ökosystem. Zu seinen Programmen gehören die Unternehmenszertifizierung für Hochtechnologieunternehmen, die Inkubator-Lizenzierung für Dritte, die Blockchain-Inkubatoren in San Marino errichten möchten, sowie die Partnerzertifizierung für Ökosystemteilnehmer.

Das Engagement der Regierung erstreckt sich auf direkte Partnerschaften. San Marino unterzeichnete ein Memorandum of Understanding mit VeChain und übernahm die VeChainThor-Blockchain für ein nationales Nachhaltigkeitsanreizprogramm. Bürger erhalten San Marino Innovation Tokens (SMIT) für nachhaltiges Verhalten, die gegen lokale Dienstleistungen eingelöst werden können. Im Jahr 2025 war VeChain offizieller Partner San Marinos auf der Expo 2025 Osaka und präsentierte das VeBetter-Ökosystem im San-Marinese Pavillon. Per 2024 hatten mehr als 20 Blockchain-orientierte Unternehmen eine Registrierung über San Marino Innovation vorgenommen.

Kryptolizenz in San Marino

San Marino betreibt ein duales Lizenzierungsregime gemäß dem Delegierten Dekret Nr. 138 von 2024, das die Aufsicht zwischen der BCSM (für Typ-A-Token mit Finanzcharakter) und San Marino Innovation S.p.A. (für nicht-finanzielle Typ-B-Token) aufteilt. Alle Unternehmen, die Distributed-Ledger-Technologie nutzen, müssen sich vor der Aufnahme jeglicher Token-bezogener Aktivitäten im DLT-Betreiberregister eintragen lassen.

Lizenzanforderungen

Für Unternehmen, die mit Typ-A-Token im Bereich Finanzkryptowerte tätig sind, ist eine vorherige BCSM-Genehmigung für zwei in Anhang 1 des Finanzdienstleistungsgesetzes (LISF) neu eingeführte vorbehaltene Tätigkeiten erforderlich: Tätigkeit J-bis (Emission vermögenswertbezogener Kryptowerte) und Tätigkeit L-bis (Erbringung von Kryptowerteservices). Antragsteller müssen in der Regel als Aktiengesellschaft nach San-Marinese Recht gegründet werden oder den Nachweis erbringen, in einem EU-Land oder in einem für AML-Zwecke nicht als hochriskant eingestuften Land ansässig zu sein.

Es gelten Governance-, Fit-and-Proper- sowie Kapitalanforderungen. Direktoren, Führungskräfte und Inhaber von Kontrollfunktionen müssen Selbsterklärungen zu Integrität, Fairness, Professionalität und Unabhängigkeit einreichen, wie in den veröffentlichten Standard-Antragsformularen der BCSM festgelegt. Token-Emittenten müssen ein Whitepaper einreichen, das sechs Bereiche abdeckt: Angaben zum Betreiber, Finanzergebnisse, Projektdetails, Angebotsbedingungen, Rechte und Pflichten des Tokens, die zugrunde liegende Technologie sowie Risikobewertungen. Die Trennung von Kundenvermögen und Betreibervermögen ist verbindlich vorgeschrieben, und die schriftliche Einwilligung der Kunden ist vor jeder Verwendung von Kundengeldern erforderlich.

Für Typ-B-Token ist San Marino Innovation S.p.A. die zuständige Behörde. Unternehmen registrieren sich im DLT-Betreiberregister und halten die eigenen Zertifizierungs- und Governance-Vorschriften von San Marino Innovation ein. Alle Unternehmen, unabhängig vom Token-Typ, müssen zudem eine Genehmigung des Ufficio Attività Economiche gemäß dem Rahmenwerk für Wirtschaftsaktivitäten von 2024 einholen.

Zugelassene Tätigkeiten

Von der BCSM zugelassene Kryptowertunternehmen dürfen die Emission und das Angebot von Typ-A-Token, den Betrieb von Handelsplattformen sowie die vollständige Palette der in Dekret 138/2024 aufgeführten Kryptowerteservices durchführen. Bestehende Banken und lizenzierte Finanzunternehmen können durch Einholung einer spezifischen BCSM-Genehmigung in Kryptowerteservices expandieren, sofern sie bereits über mindestens eine Genehmigung für eine vorbehaltene Tätigkeit gemäß LISF verfügen. San Marinos Rahmenwerk erfasst auch NFTs im Rahmen des Typ-B-Regimes und erweitert damit den Regulierungsperimeter über die EU-MiCA hinaus, die NFTs standardmäßig nicht reguliert.

Antragsverfahren und Zeitplan

Anträge auf BCSM-Genehmigung werden direkt bei der Zentralbank mit den erforderlichen Selbsterklärungsformularen und Organisationsunterlagen eingereicht. Die Durchführungsverordnung der BCSM (Verordnung Nr. 2024-03) legt die detaillierten Verfahrensanforderungen fest. Die Unternehmensgründung in San Marino dauert in der Regel vier bis fünf Wochen; die Eröffnung eines Bankkontos erfordert etwa zwei weitere Wochen. Für Typ-B-Betreiber verwaltet San Marino Innovation den Registrierungsprozess für das DLT-Betreiberregister. Verstöße gegen Dekret 138/2024 können mit Verwaltungsbußgeldern zwischen 1.000 und 30.000 Euro geahndet werden; bei schwerwiegenden Verstößen können Bußgelder bis zu 10 % des gesamten Jahresumsatzes oder das Doppelte des aus dem Verstoß gezogenen Vorteils betragen.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

San Marinos kleine Inlandsbevölkerung (rund 35.000 Einwohner) bewirkt, dass der Kryptowährungsmarkt vorrangig auf die Anziehung ausländischer Unternehmen und Investitionen ausgerichtet ist und nicht auf die Versorgung einer großen Privatkundenbasis. Der staatlich betriebene SMIT-Token ist eines der weltweit seltenen Beispiele eines staatlich emittierten Blockchain-Anreiz-Tokens, der aktiv für das Bürgerengagement eingesetzt wird. Die Anlagetätigkeit einzelner Investoren wird durch den klaren Ersatzsteuersatz von 8 % mit einem nennenswerten Jahresfreibetrag erleichtert, was die Steuer-Compliance im Vergleich zu Ländern mit komplexen Kapitalertragsteuerregelungen deutlich vereinfacht.

Branchenschwerpunkt

Das Land hat Blockchain-Unternehmen aus verschiedenen Kategorien angezogen: Kryptowertedienstleister, die einen regulierten, aber unternehmerfreundlichen europäischen Standort suchen; Hochtechnologieunternehmen, die das gestaffelte Körperschaftsteuer-Anreizregime nutzen; sowie Mining-Betriebe. Die Kombination aus einem modernen Regulierungsrahmen, einer vergleichsweise niedrigen Steuerlast für zertifizierte Unternehmen sowie der geografischen und währungsbezogenen Integration mit Italien macht San Marino zu einer unverwechselbaren Option für Blockchain-Unternehmen, die einen europäischen Standort außerhalb der EU in Betracht ziehen.

Entwicklung der Regulierung

San Marinos Krypto-Rahmenwerk entwickelte sich vom explorativen Dekret von 2019 über eine Reihe von Aktualisierungen bis hin zum Regime vom Oktober 2024. Ein wesentliches Merkmal des aktuellen Rahmens ist seine bewusste Ausrichtung an der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), wobei dieselben Token-Klassifizierungskategorien sowie ähnliche Whitepaper- und Aufsichtsanforderungen verwendet werden. Diese Angleichung ist eine strategische Vorbereitung auf das ausstehende EU-Assoziierungsabkommen, dessen Verhandlungen im Dezember 2023 abgeschlossen wurden. Die Europäische Kommission legte im April 2024 formelle Vorschläge für Ratsbeschlüsse zur Unterzeichnung vor; im Dezember 2025 stellte der Rat fest, dass das Abkommen gemischte Zuständigkeiten aufweist, was bedeutet, dass eine Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist. Der Großer und Allgemeiner Rat San Marinos fasste im März und Juli 2025 Beschlüsse, in denen die Regierung zur Weiterführung des Verfahrens verpflichtet wurde. Das Abkommen würde San Marino nach seinem Inkrafttreten unter den Bedingungen einer schrittweisen Regulierungsüberprüfung einen dem EWR-Mitgliedschaft vergleichbaren Zugang zum EU-Binnenmarkt verschaffen.

Im Bereich der Geldwäschebekämpfung wird San Marino durch MONEYVAL, das Geldwäsche-Evaluierungsgremium des Europarats, bewertet. Die ursprüngliche gegenseitige Evaluierung wurde im April 2021 verabschiedet. Der erste erweiterte Folgeevalierungsbericht von MONEYVAL, veröffentlicht im Mai 2024, stellte fest, dass San Marino Mängel im Bereich der Sanktionen behoben hatte: Empfehlung 35 wurde nach Gesetzesänderungen von 2023 von „Teilweise Konform“ auf „Weitgehend Konform“ heraufgestuft. Mit 37 von 40 FATF-Empfehlungen, die nun als weitgehend konform oder konform eingestuft sind, steht San Marino weder auf der FATF-Grauliste noch auf der Schwarzliste. Dekret 138/2024 stuft Kryptowertedienstleister ausdrücklich als benannte Einrichtungen gemäß dem AML-Gesetz San Marinos ein und weitet damit die vollständige Palette der Verpflichtungen zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, zur Transaktionsüberwachung, zur Aufbewahrung von Unterlagen und zur Meldung verdächtiger Transaktionen auf den Sektor aus.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungCrypto asset
KapitalertragssteuerJa (8% (flat substitutive tax))
Primäre AufsichtsbehördeBCSM, San Marino Innovation S.p.A., AIF
BankzugangOffen
Lizenz ErforderlichJa
Lizenzierter MarktJa
Stablecoin-RahmenwerkJa
Krypto-HubJa

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 2 Coins in San Marino.
Es gibt 0 in San Marino.
Es gibt 0 in San Marino.
Es gibt 2 Blockchain-Entitäten in San Marino.
San Marino rangiert 117 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt San Marino den Rang 18 pro Kopf.
In San Marino sprechen die Menschen: Italian
Die in San Marino verwendete Währung ist Euro (EUR).
Die Hauptstadt von San Marino ist San Marino.
San Marino befindet sich in Europe.
The population of San Marino is around 33 600.
San Marino hat eine Zeitzone zwischen UTC+01:00 und UTC+02:00.
The 2-letter ISO code of San Marino is sm.
San Marino hat die Domänenerweiterung .sm verwendet.
Die Telefondurchwahl von San Marino ist +504.