Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Conakry
Kontinent: Africa
Sprache: French
Bevölkerung: 13 531 906
Oberfläche (km2): 245 857
Oberfläche (sq mi): 94 926

Weitere Informationen

Währung: Guinean franc Fr (GNF)
ISO Code: GN
Domain-Erweiterung: .gn
Aufrufen von Code: +224
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Rang Pro-Kopf: 154

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • In Guinea existiert keine kryptospezifische Gesetzgebung. Die Banque Centrale de la République de Guinée (BCRG) hat keine Rundschreiben zu virtuellen Vermögenswerten erlassen, und die Devisenkontrollen gemäß Gesetz L/2000/006/AN nennen digitale Vermögenswerte nicht ausdrücklich.
  • Kryptowährungen sind in Guinea nicht klassifiziert: weder ausdrücklich genehmigt noch verboten. Die Tätigkeit findet in einem regulatorischen Vakuum statt, ohne Lizenzierungs- oder Registrierungsrahmen für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte.
  • Guineas Code Général des Impôts enthält keine kryptospezifischen Regelungen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30%; die Einkommensteuer folgt einem progressiven Stufentarif (IRPP). Es wurden keine Leitlinien veröffentlicht, wie Kryptowährungsgewinne zu deklarieren sind.
  • Die Finanzermittlungseinheit CENTIF (Cellule Nationale de Traitement des Informations Financières) untersteht der Aufsicht der BCRG, deren Mandat wurde jedoch nicht formell auf Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte ausgeweitet. Guinea befindet sich seit der Gegenseitigen Evaluierung vom November 2023 unter der verschärften Nachverfolgung durch GIABA, steht aber nicht auf der FATF-Grau- oder -Schwarzliste.

Inhaltsverzeichnis

Die Republik Guinea, ein französischsprachiges westafrikanisches Land mit eigener Währung, dem Guineischen Franc (GNF), nimmt auf der regionalen Kryptoregulierungskarte eine der am wenigsten entwickelten Positionen ein. Es gibt keine kryptospezifische Gesetzgebung, kein Zentralbankrundschreiben zu virtuellen Vermögenswerten und keinen Lizenzierungsrahmen für Dienstleister. Die Tätigkeit mit digitalen Vermögenswerten findet in einem vollständigen regulatorischen Vakuum statt, das nur indirekt durch allgemeine Devisenkontrollregeln, breites Geldwäschebekämpfungsrecht und die politische Transition des Landes seit 2021 geprägt wird. Guinea ist ECOWAS-Mitglied, gehört aber nicht der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA/WAEMU) an, was bedeutet, dass die Vorsichtssrundschreiben der BCEAO zu Kryptowerten, die für UEMOA-Mitglieder bindend sind, hier keine Anwendung finden.

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen sind in Guinea weder ausdrücklich genehmigt noch verboten. Kein öffentliches Gesetz, kein Präsidialdekret und keine Zentralbankanweisung definiert virtuelle Vermögenswerte oder weist ihnen eine rechtliche Einordnung zu. Der bestehende Devisenkontrollrahmen, insbesondere Gesetz L/2000/006/AN und BCRG-Anweisung Nr. 112/DGAEM/RCH/00 über Finanzbeziehungen mit dem Ausland, stammt aus einer Zeit vor den digitalen Vermögenswerten und erwähnt diese nicht, obwohl diese Instrumente grundsätzlich gegen nicht genehmigte grenzüberschreitende Wertübertragungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen herangezogen werden könnten. Der AML/CFT-Rahmen gemäß Gesetz Nr. L/2021/0024/AN, der Guineas Regime in Übereinstimmung mit GIABA- und FATF-Standards modernisierte, enthält ebenfalls keine VASP-spezifischen Regelungen. Diese rechtliche Stille bedeutet, dass Betreiber und Nutzer weder auf eine klare Genehmigung noch auf ein ausdrückliches Verbot stoßen.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Banque Centrale de la République de Guinée (BCRG) beaufsichtigt Banken, Mikrofinanzinstitutionen, Emittenten von elektronischem Geld, Versicherungen und den Devisenhandel. Sie hat keine öffentliche Stellungnahme zu Kryptowerten abgegeben und richtet ihre digitale Finanzagenda vollständig auf Zahlungsinfrastruktur und finanzielle Inklusion aus. Das Ministère de l’Economie et des Finances sowie etwaige im Entstehen begriffene Kapitalmarktaufsichtsbehörden haben sich gleichermaßen zurückgehalten. Die Finanzermittlungseinheit des Landes, CENTIF (Cellule Nationale de Traitement des Informations Financières), wurde unter die Aufsicht der BCRG gestellt, um die operative Kapazität zu stärken, ihr Mandat wurde jedoch nicht formell auf Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte ausgeweitet.

Geldwäschebekämpfung (AML/CFT) und FATF-Status

Guinea schloss seine zweite GIABA-Gegenseitige Evaluierung ab, mit einem Vor-Ort-Besuch im Dezember 2022 und dem auf dem GIABA-Plenum im November 2023 verabschiedeten Bericht (veröffentlicht Januar 2024). Die Evaluierung stellte eine geringe Wirksamkeit bei allen elf unmittelbaren FATF-Ergebnissen fest und identifizierte ein insgesamt hohes Geldwäscherisiko, das durch Korruption und Vortaten bedingt ist. Guinea wurde infolgedessen unter die verschärfte Nachverfolgung durch GIABA gestellt. Entscheidend ist, dass Guinea per Stand des FATF-Plenums vom Februar 2026 nicht auf der FATF-Grau- oder -Schwarzliste steht, was eine wichtige Abgrenzung gegenüber Jurisdiktionen mit höherem Risiko darstellt. Der Gegenseitige Evaluierungsbericht konnte die VASP-spezifische Compliance gemäß FATF-Empfehlung 15 nicht beurteilen, da kein inländischer Rahmen zur Bewertung vorhanden war.

Steuerliche Behandlung

Guineas Code Général des Impôts enthält keine kryptospezifischen Regelungen. Von der Direction Générale des Impôts (DGI) wurden keine Leitlinien veröffentlicht, wie Kapitalgewinne aus der Veräußerung digitaler Vermögenswerte, Mining-Erträge, Staking-Einkünfte oder Token-Verkäufe zu deklarieren oder zu versteuern sind. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz (CIT) beträgt 30%, und die Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPP, Impôt sur le Revenu des Personnes Physiques) folgt einem progressiven Stufentarif für guineanisch erzielte Einkünfte aus Geschäftstätigkeiten. Das Finanzgesetz 2025, das den Code Général des Impôts geändert hat, führte eine pauschale Quellensteuer von 20% für nicht identifizierte oder nicht compliant handelnde Steuerpflichtige ein und verschärfte mehrere Verfahrensregeln, ohne jedoch auf digitale Vermögenswerte einzugehen. In Ermangelung spezifischer Leitlinien sind Unternehmen, die in Guinea Kryptotätigkeiten ausüben, echter Ungewissheit ausgesetzt, wie allgemeine Einkommen- oder Körperschaftsteuerregeln auf ihre Tätigkeit angewendet werden.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Guineas Finanzsektor ist klein, wächst jedoch. Das Land verfügte über 19 Geschäftsbanken und per Stand 2024 über 11 lizenzierte Emittenten von elektronischem Geld (EMIs), gegenüber sechs im Jahr 2024. Rund 23% der Erwachsenen verfügen über ein Konto bei einem formellen Finanzinstitut, und rund 26% besitzen ein E-Geld-Konto, laut BCRG-Daten. Kein BCRG-Rundschreiben weist Banken an, kryptobezogene Transaktionen grundsätzlich abzulehnen, doch haben Kryptounternehmen in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, Konten zu eröffnen. Da kein Lizenzierungsregime vorhanden ist, auf das sie bei der Sorgfaltsprüfung ihrer Kunden verweisen könnten, haben Banken keine anerkannte Grundlage für die Aufnahme von VASP-Klienten und lehnen dies in der Regel ab. Der von Orange Money und MTN Mobile Money dominierte Mobile-Money-Sektor hat sich stark entwickelt: Mobile-Money-Transaktionen erreichten im 2. Quartal 2024 GNF 46.795 Milliarden, ein Anstieg von 8,6% gegenüber dem Vorquartal.

Förderung von Innovation

Guinea verfügt über keine regulatorische Sandbox und hat keine staatliche Blockchain-Strategie veröffentlicht. Fintech-Innovation hat sich auf traditionelle Zahlungsinfrastruktur konzentriert. Die BCRG lancierte am 15. Januar 2025 den Switch National Monetique et Digital, einen nationalen Zahlungs-Switch auf Basis der Open-Source-Technologie Mojaloop, der Banken, EMIs, Mikrofinanzinstitutionen, Zahlungsanbieter und Fintechs in Echtzeit vernetzen soll. Im Dezember 2025 folgte ein Workshop zum Instant Payment System (SPI). Im August 2025 kündigte die Regierung einen Plan an, Barzahlungen in der öffentlichen Verwaltung zu verbieten. Diese Initiativen zielen auf finanzielle Inklusion und digitale Zahlungsinfrastruktur ab, nicht auf digitale Vermögenswerte. Eine Partnerschaft mit AfricaNenda (September 2023) unterstützte die Proof-of-Concept-Phase unter Einsatz von Digital-Public-Goods-Technologie. Die Guinea Fintech Week 2025, organisiert durch das Africa Fintech Network, hob das wachsende Interesse des Privatsektors an digitalem Finance hervor, wenngleich die Aktivitäten noch im Frühstadium verbleiben.

Kryptolizenz in Guinea

Per Stand 2026 verfügt Guinea über keinen Kryptolizenzierungsrahmen. Es gibt keine VASP-Registrierung, keine Genehmigung für Exchanges, keine Verwahrungslizenz und kein anderes formelles Regime, das es einem Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte ermöglichen würde, in Guinea rechtlich anerkannt zu werden. Betreiber können keine lokale Lizenz erlangen, da die regulatorische Infrastruktur, die einen solchen Prozess stützen würde, nicht existiert.

Aktueller Stand

Kein Gesetz, kein Ministerialdekret und keine Zentralbankanweisung begründet eine Lizenzierungs- oder Registrierungspflicht für Unternehmen, die in Guinea Tätigkeiten mit virtuellen Vermögenswerten ausüben. Die BCRG als zuständige Finanzaufsichtsbehörde hat keine Leitlinien, Konsultationsdokumente oder Rahmenentwürfe zur Genehmigung von VASPs veröffentlicht. CENTIF wurde kein formelles Mandat zur Beaufsichtigung von Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten erteilt. Das Fehlen eines Rahmens bedeutet, dass weder ein Weg zur Genehmigung noch ein ausdrückliches Betriebsverbot besteht: Unternehmen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, in der Tätigkeiten standardmäßig geduldet, nicht aber ausdrücklich gestattet werden. Diese Situation unterscheidet sich von Jurisdiktionen, die Kryptowährungen ausdrücklich verboten haben (wie einige CEMAC-Länder), sowie von Ländern mit permissiven Lizenzierungsregimen.

Gründe für das Fehlen eines Rahmens

Mehrere strukturelle Faktoren erklären das Fehlen eines Kryptolizenzierungsrahmens. Erstens hat die politische Transition nach dem Militärputsch vom September 2021 unter Führung des CNRD (Comite National du Rassemblement et du Developpement) die legislativen Prioritäten auf Gouvernanzreformen und die Steuerung des ECOWAS-Drucks hinsichtlich des Zeitplans für die zivile Transition umgelenkt. Eine umfassende VASP-Regulierung erfordert gesetzgeberische Kapazitäten, die die Übergangsregierung noch nicht auf digitale Vermögenswerte angewendet hat. Zweitens liegt der Schwerpunkt der BCRG auf grundlegender finanzieller Inklusion: der nationale Zahlungs-Switch, Mobile-Money-Interoperabilität und die Strategie zur Verringerung der Bargeldabhängigkeit sind die dringenden Prioritäten. Drittens ist Guinea nicht Mitglied der UEMOA und verfügt daher nicht über den institutionellen BCEAO-Rahmen, der andernorts in der Region zumindest Vorsichtsrundschreiben hervorgebracht hat. Viertens hat der GIABA-Gegenseitige Evaluierungsbericht 2023 systemische AML/CFT-Lücken aufgezeigt, die grundlegender sind als eine VASP-Regulierung: Guinea muss zunächst seine allgemeine Finanzaufsicht stärken, bevor es ein VASP-spezifisches Regime aufschichten kann. Regionale Nachbarn wie Nigeria (Investment and Securities Act 2025) und Ghana (VASP Bill 2025) haben begonnen, VASP-spezifische Gesetze zu erlassen, was letztlich Wettbewerbsdruck auf Guinea erzeugen könnte, nachzuziehen.

Was Anbieter wissen sollten

Unternehmen, die guineanische Nutzer von außerhalb des Landes ansprechen, unterliegen keiner inländischen Lizenzierungspflicht, erhalten aber auch keinen Rechtsschutz oder behördliche Anerkennung. Devisenkontrollregeln gemäß Gesetz L/2000/006/AN und BCRG-Anweisung Nr. 112/DGAEM/RCH/00 könnten theoretisch auf grenzüberschreitende Kryptotransaktionen angewendet werden, doch wurde keine Durchsetzungsmaßnahme auf dieser Grundlage öffentlich bekannt. AML-Verpflichtungen gemäß Gesetz Nr. L/2021/0024/AN gelten allgemein für Finanztätigkeiten und könnten Kryptounternehmen grundsätzlich verpflichten, Kundensorgfaltspflichten durchzuführen und verdächtige Transaktionen zu melden, obwohl keine spezifischen VASP-Leitlinien von CENTIF vorliegen. Jeder Betreiber, der einen compliant gestalteten Weg sucht, sollte die GIABA-Nachverfolgungsempfehlungen, die regionalen ECOWAS-Diskussionen und BCRG-Mitteilungen aufmerksam verfolgen, da das erste formelle VASP-bezogene Instrument in Guinea am wahrscheinlichsten als AML/CFT-Änderung erscheinen wird, gefolgt erst später von Lizenzierungs- oder steuerlichen Sonderregeln.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Zuverlässige On-Chain-Daten, die spezifisch Guinea zuzuordnen sind, sind rar. Anekdotische Nutzung umfasst Peer-to-Peer-Handel, Überweisungsströme parallel zu den dominierenden Mobile-Money-Netzwerken sowie diasporagerichtete Korridore aus Europa und Nordamerika. Da keine lokal lizenzierten Handelsplätze vorhanden sind, sind Nutzer typischerweise auf Offshore-Exchanges angewiesen, was den Verbraucherschutz einschränkt und die steuerliche Transparenz erschwert. Guineas große Schattenwirtschaft (laut ILO 2025 auf 77,4% der aktiven Bevölkerung geschätzt) bedeutet, dass ein erheblicher Anteil etwaiger Kryptoaktivitäten nicht in offiziellen Daten auftauchen dürfte. Das Interesse wächst: Subsahara-Afrika als Region erhielt zwischen Juli 2024 und Juni 2025 On-Chain-Werte von über 205 Milliarden USD, ein Anstieg von 52% gegenüber dem Vorjahr, obwohl Guineas spezifischer Anteil an dieser Zahl in den verfügbaren Berichten nicht disaggregiert ist.

Branchenschwerpunkt

In Guinea hat sich keine inländische Kryptoindustrie rund um Exchange-Betrieb, Verwahrung oder Token-Emission herausgebildet. Die Tätigkeit ist informell und konzentriert sich auf Conakry sowie diasporische Nutzer. Mining ist kein bedeutender Sektor, was auf begrenzte und teure Netzkapazität zurückzuführen ist, nicht auf einen expliziten politischen Standpunkt. Guineas Wirtschaft ist weiterhin stark auf natürliche Ressourcen ausgerichtet: Bauxit macht rund 21% des BIP und 90% der Exporteinnahmen aus. Die Rekordproduktion von 140 Millionen Tonnen Bauxit im Jahr 2024 und die Entwicklung der Simandou-Eisenerzlagerstätte, der weltweit größten unerschlossenen hochwertigen Eisenerzlagerstätte, dominieren die wirtschaftlichen Planungsdiskussionen im Rahmen der Strategie Simandou 2040, die darauf abzielt, Bergbaueinnahmen in Infrastruktur und wirtschaftliche Diversifizierung umzuwandeln. Aktivitäten mit digitalen Vermögenswerten stehen auf der gegenwärtigen Entwicklungsstufe weit von diesen Prioritäten entfernt.

Entwicklung der Regulierung

Die Entwicklung der Kryptoregulierung in Guinea wird von zwei konvergierenden Kräften geprägt. Die erste ist der Nachverfolgungsdruck durch GIABA. Der Gegenseitige Evaluierungsbericht vom November 2023 stellte Guinea unter verschärfte Nachverfolgung und stellte eine geringe Wirksamkeit bei allen AML/CFT-Sofortergebnissen fest. Da Guinea diese strukturellen Lücken adressiert (Stärkung der Finanzaufsicht, Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten und Kapazitäten der Strafverfolgung), wird es letztlich virtuelle Vermögenswerte in den Geltungsbereich einbeziehen müssen, wie FATF-Empfehlung 15 es verlangt. Die zweite Kraft ist die regionale Harmonisierung durch ECOWAS. ECOWAS verfügt über keinen einheitlichen Kryptorahmen, doch Diskussionen über einen MiCA-inspirierten regionalen Ansatz sind im Gange. Guinea würde als Mitglied alle auf ECOWAS-Ebene vereinbarten VASP-Regeln wahrscheinlich umsetzen, was die Notwendigkeit eines vollständig unabhängigen inländischen Rahmens umgehen könnte. Bis einer dieser externen Impulse ein konkretes Instrument hervorbringt, ist Guineas wahrscheinlichster kurzfristiger Schritt eine Änderung des AML/CFT-Rahmens, um VASPs ausdrücklich zu definieren und zu erfassen, gefolgt erst später von Lizenzierungs- oder steuerlichen Sonderregeln. Die wachsende institutionelle Kapazität der BCRG, wie sie durch den nationalen Zahlungs-Switch und die Initiative zum Instant Payment System belegt wird, könnte sich im Zuge des Fortschreitens der politischen Transition auch schrittweise auf die Aufsicht digitaler Vermögenswerte ausdehnen.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusUnreguliert
KlassifizierungNot legally recognized
Primäre AufsichtsbehördeBanque Centrale de la Republique de Guinee (BCRG)
BankzugangSchwierig
Lizenz ErforderlichNein

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 0 Coins in Guinea.
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Guinea rangiert 156 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Guinea den Rang 154 pro Kopf.
In Guinea sprechen die Menschen: French
Die in Guinea verwendete Währung ist Guinean franc Fr (GNF).
Die Hauptstadt von Guinea ist Conakry.
Guinea befindet sich in Africa.
The population of Guinea is around 13 531 906.
Guinea hat eine Zeitzone zwischen UTC+00:00 und UTC+00:00.
The 2-letter ISO code of Guinea is gn.
Guinea hat die Domänenerweiterung .gn verwendet.
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