Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Khartoum
Kontinent: Africa
Sprache: Arabic, English
Bevölkerung: 43 849 260
Oberfläche (km2): 1 886 068
Oberfläche (sq mi): 728 215

Weitere Informationen

Währung: Sudanese pound £ (SDG)
ISO Code: SD
Domain-Erweiterung: .sd
Aufrufen von Code: +249
Uhrzeit (MEZ): UTC+03:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+03:00

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Coins: 1
Total: 1

Rangliste

Gesamtrang: 139
Rang Pro-Kopf: 147

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Zentralbank des Sudan (CBOS) ist die primäre Finanzaufsichtsbehörde. Sie hat wiederholt Warnungen herausgegeben, dass virtuelle Vermögenswerte nach sudanesischem Recht weder als Geld noch als Eigentum eingestuft werden, und ihr Rundschreiben aus dem Jahr 2022 sowie nachfolgende AML-Rundschreiben stellen die aktuellsten formellen regulatorischen Leitlinien dar.
  • Im Sudan existiert kein dediziertes Gesetz für virtuelle Vermögenswerte und kein aktives VASP-Lizenzierungssystem. Ein Entwurf eines Fintech-Gesetzes, der gestufte VASP-Lizenzen einführen würde, wird diskutiert, ist jedoch realistischerweise auf unbestimmte Zeit vertagt, solange das Parlament aufgrund des Bürgerkriegs nicht funktionsfähig ist.
  • Kryptoeinkünfte werden als sonstige Einkünfte unter dem allgemeinen Einkommensteuergesetz von 1986 behandelt. Ein Körperschaftsteuersatz von rund 35 Prozent sowie individuelle Einkommensteuerstufen gelten grundsätzlich, obwohl die Durchsetzung gegenüber dem Kryptoeinzelhandel aufgrund des Krieges praktisch nicht stattfindet.
  • Die Financial Information Unit (FIU) des Sudan, gegründet unter dem AML/CFT-Gesetz von 2014 und seit 2017 Mitglied der Egmont Group, ist federführend bei der Geldwäschebekämpfung. Der Sudan steht derzeit nicht auf der FATF-Liste der Jurisdiktionen unter verstärkter Beobachtung; er wurde im Oktober 2015 aus der erweiterten Nachverfolgung entlassen.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen im Sudan befinden sich in einer regulatorischen Grauzone. Die Zentralbank des Sudan (CBOS, بنك السودان المركزي) hat wiederholt formelle Warnungen herausgegeben, zuletzt im Jahr 2022 und durch nachfolgende AML-Rundschreiben, dass virtuelle Vermögenswerte nach sudanesischer Gesetzgebung und Regulierung weder als Geld, privates Geld noch als Eigentum eingestuft sind. Das Halten von Kryptowährungen und der Peer-to-Peer-Handel werden in der Praxis geduldet; die Nutzung von Kryptowährungen zur Begleichung von Rechnungen ist hingegen nicht gestattet, da Zahlungen in sudanesischen Pfund oder genehmigten Fremdwährungen zu erfolgen haben. Das Mining von Kryptowährungen ist ausdrücklich verboten. Für Privatpersonen, die Kryptowährungen besitzen, bestehen keine Straftatbestände, und es wurde kein umfassendes Gesetz für virtuelle Vermögenswerte erlassen.

Der Sudan befindet sich seit April 2023 im Bürgerkrieg; das Land ist faktisch zwischen dem von den Sudanesischen Streitkräften (SAF) und dem von den Rapid Support Forces (RSF) kontrollierten Gebiet geteilt. Die CBOS hat ihren Sitz nach Port Sudan verlegt und kann nicht als einheitliche Aufsichtsbehörde in beiden Zonen agieren. In den von der RSF kontrollierten Gebieten existiert keine veröffentlichte Kryptopolitik; die de-facto-Position entspricht einem Zustand der Nicht-Regulierung, nicht einem aktiven Verbot.

Das wichtigste sudanesische Gesetz für den elektronischen Handel, der Electronic Transactions Act von 2007, regelt E-Signaturen und Datenverarbeitung, stammt jedoch aus der Zeit vor Bitcoin und befasst sich nicht mit virtuellen Vermögenswerten. Es gibt keine Regulierungsbehörde, die derzeit ein dediziertes Kryptolizenzierungssystem betreibt; der Gesamtrahmen stützt sich auf eine Kombination aus allgemeinem Finanzrecht, CBOS-Rundschreiben und AML-Verpflichtungen anstelle zweckspezifischer Rechtsvorschriften für virtuelle Vermögenswerte.

Steuerliche Behandlung

Im Sudan gibt es keinen dedizierten Steuerrechtskodex für Kryptowährungen. Soweit Kryptoeinkünfte unter bestehende Vorschriften fallen, werden sie als sonstige Einkünfte oder als Erlöse aus einem immateriellen Vermögenswert gemäß dem allgemeinen Einkommensteuergesetz von 1986 behandelt. Individuelle Einkommensteuerstufen und ein Körperschaftsteuersatz von rund 35 Prozent gelten grundsätzlich für realisierte Gewinne und kryptobezogene Geschäftseinkünfte. Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäfte werden konzeptionell als steuerpflichtige Veräußerungen zum Verkehrswert behandelt, obwohl die Steuerverwaltung hierzu keine spezifischen Leitlinien veröffentlicht hat.

In der Praxis ist die Steuerverwaltung durch den Krieg stark beeinträchtigt. Die Durchsetzung gegenüber dem Kryptoeinzelhandel ist nahezu inexistent. Konkrete Steuersätze und Schwellenwerte, die in Sekundärkommentaren kursieren, sollten als indikativ und nicht als verbindlich betrachtet werden, bis die Steuerverwaltung primäre Leitlinien herausgibt.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Aufsicht liegt bei mehreren SAF-nahen Behörden. Die CBOS beaufsichtigt zugelassene Banken und Mobile-Money-Betreiber, erlässt AML-Rundschreiben und kann Banken anweisen, Konten im Zusammenhang mit verdächtigen Überweisungen einzufrieren. Gemäß den CBOS-AML-Rundschreiben für den Zeitraum 2019 bis 2024 sind Banken und Mobile-Money-Betreiber verpflichtet, Verdachtsanzeigen für kryptobezogene Überweisungen ab rund SDG 4 Millionen (ungefähr USD 8.000) einzureichen. CBOS-Rundschreiben 9/2024 sieht darüber hinaus Verwaltungssanktionen von bis zu 200 Prozent der nicht abgeführten Beträge zuzüglich Zinsen sowie Einfrierungen von Fiat-Konten vor. Das Finanzministerium und die Steuerverwaltung sind für die Steuerpolitik zuständig. Die Digital Transformation Agency leitet die nationale E-Payment-Agenda, und das Ministerium für Telekommunikation und Digitalwirtschaft verwaltet das Cyberkriminalitätsgesetz und vergibt Lizenzen an Internetdienstanbieter.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Der Bankzugang für Kryptounternehmen ist faktisch nicht existent. Der Sudan stand bis Oktober 2017 unter umfassenden US-amerikanischen Sanktionen und verblieb bis Dezember 2020 auf der Liste der staatlichen Terrorismusförderer. Das gezielte Sanktionsprogramm gemäß Executive Order 14098, unterzeichnet im Jahr 2023, verhängt Vermögenssperren gegen Personen, die den Sudan destabilisieren. Erhebliche Designierungen haben sich bis 2024 und 2026 fortgesetzt und betreffen sowohl SAF- als auch RSF-nahe Kommandeure, Netzwerke zur Waffenbeschaffung und finanzielle Unterstützer. Im Januar 2025 hat das US-Finanzministerium sowohl SAF-Kommandeur Abdel Fattah Al-Burhan als auch RSF-Anführer Mohammad Hamdan Daglo Mousa (Hemedti) sanktioniert. Die Bankinfrastruktur ist in weiten Teilen des Landes zusammengebrochen, und die verbliebenen Geschäftsbanken behandeln Kryptoexponierungen als unzulässig. Sudanesische Nutzer greifen typischerweise auf Bargeld, Peer-to-Peer-Handel oder Konten in Drittländern zurück, um auf Exchanges zugreifen zu können.

Förderung von Innovation

Der Sudan betreibt derzeit weder eine regulatorische Sandbox noch eine staatlich geführte Blockchain-Initiative. Vor dem Krieg wurden Diskussionen über Stablecoin-basierte Remittance-Korridore geführt, die darauf abzielten, die Gebühren für Diaspora-Überweisungen zu senken; die CBOS erwähnte explorativ eine regulatorische Sandbox für Blockchain-Pilotprojekte in den Bereichen Landwirtschaft, Rückverfolgbarkeit und Grundbücher. Kein öffentliches Pilotprojekt wurde gestartet. Die CBOS hat kein Programm für eine digitale Zentralbankwährung (CBDC) angekündigt; die jüngste geldpolitische Aufmerksamkeit konzentriert sich auf die Neuausgabe von Banknoten und die Notfallstabilisierung der Währung, nicht auf digitale Innovation.

Kryptolizenz in Sudan

Im Sudan existiert kein Lizenzierungsrahmen für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASP). Das Land verfügt über kein gesetzliches VASP-Regime, sodass kein Unternehmen lizenziert oder autorisiert werden kann, im Inland Krypto-Exchange-, Verwahrungs- oder Brokerdienstleistungen anzubieten. Alle Aktivitäten erfolgen entweder informell oder über globale Peer-to-Peer-Plattformen und außerbörsliche Kanäle außerhalb der Reichweite des sudanesischen Rechts.

Aktueller Stand

Im Sudan ist kein VASP-Lizenzierungssystem in Kraft. Keine inländische Exchange ist von der CBOS autorisiert, und keine andere Regulierungsbehörde vergibt Lizenzen für virtuelle Vermögenswerte. Die Aktivität konzentriert sich auf globale P2P-Plattformen wie Binance P2P sowie auf informelle OTC-Gruppen, die über Messaging-Anwendungen operieren. Ein Entwurf eines Fintech-Gesetzes, der in öffentlichen Berichten diskutiert wird, würde, falls er in Kraft träte, gestufte VASP-Lizenzen, Datenlokalisierungsanforderungen und eine Cybersicherheitsabgabe auf Fiat-Einzahlungstransaktionen einführen. Da das Parlament während des anhaltenden Konflikts nicht funktionsfähig ist, ist ein solches Gesetz realistischerweise auf unbestimmte Zeit vertagt, bis eine politische Einigung erzielt und die Institutionen wiederhergestellt werden.

Gründe für das Fehlen eines Rahmens

Drei strukturelle Faktoren erklären das Fehlen eines inländischen Lizenzierungsrahmens. Erstens wurden die primären Finanzgesetze des Sudan, der Electronic Transactions Act von 2007 und das AML/CFT-Gesetz von 2014, noch vor dem Aufstieg virtueller Vermögenswerte zu einem bedeutsamen Finanzphänomen verabschiedet und enthalten keine VASP-spezifischen Bestimmungen. Zweitens hat der seit April 2023 andauernde Bürgerkrieg die Gesetzgebungstätigkeit gelähmt: Das Parlament ist nicht funktionsfähig, und die CBOS war mit der geldpolitischen Notfallstabilisierung und der Verlagerung ihres Sitzes beschäftigt, nicht mit der Förderung digitaler Finanzinnovation. Drittens schaffen die fortgesetzten US-geführten gezielten Sanktionen gemäß Executive Order 14098 erhebliche Compliance-Hürden für jede internationale Gegenpartei, die sich andernfalls an einem neu lizenzierten sudanesischen Sektor für virtuelle Vermögenswerte beteiligen würde, was den kurzfristigen Anreiz für Regulierungsbehörden verringert, diese Infrastruktur aufzubauen.

Was Anbieter wissen sollten

Ausländische Anbieter, die Dienstleistungen für sudanesische Nutzer erbringen, sollten beachten, dass der Zugang zum sudanesischen Markt AML- und Sanktions-Compliance-Verpflichtungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes mit sich bringt. Die bis 2024 geltenden CBOS-AML-Rundschreiben verpflichten sudanesische Banken und Mobile-Money-Betreiber zur Einreichung von Verdachtsanzeigen für kryptobezogene Überweisungen ab rund USD 8.000. CBOS-Rundschreiben 9/2024 sieht Verwaltungssanktionen und Kontosperrungen vor. Ein künftiges Fintech-Gesetz würde, falls verabschiedet, voraussichtlich formelle VASP-Kategorien einführen, und Anbieter mit bestehenden Nutzerbasen im Sudan müssten innerhalb einer Übergangsfrist eine Lizenz beantragen. Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes gibt es keinen rechtmäßigen inländischen Lizenzierungsweg für Unternehmen im Bereich virtuelle Vermögenswerte sowie keinen Safe-Harbour-Schutz für Kryptodienstleister, die vom oder in den Sudan operieren.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Trotz des Fehlens eines formellen Rahmens ist die Kryptoadoption auf Graswurzelebene während des Krieges erheblich gewachsen. Das sudanesische Pfund hat gegenüber dem US-Dollar seit 2020 mehr als 80 Prozent seines Wertes verloren, was dollargebundene Stablecoins zu einem attraktiven Wertaufbewahrungsmittel und Überweisungsinstrument macht. USDT im Tron-Netzwerk fungiert als paralleles Wertaufbewahrungsmittel und als Abrechnungsschicht für Überweisungen, Ersparnisse und Zahlungen im Kleingewerbe. On-Chain-Analysen zeigen, dass die mit dem Sudan verbundenen Krypto-Transaktionsvolumina im Zeitraum 2024 bis 2025 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt wurden, angetrieben hauptsächlich durch Stablecoin-Peer-to-Peer-Handel und über VPNs zugängliche ausländische Exchanges. Peer-to-Peer-Orderbücher und OTC-Gruppen in Messaging-Anwendungen wickeln den größten Teil des lokalen Volumens ab.

Stablecoins konkurrieren zunehmend mit Hawala bei Überweisungsströmen der sudanesischen Diaspora. Die Hawala-Kosten sind während des Konflikts erheblich gestiegen, und USDT-Überweisungen haben sich als kostengünstigere Alternative für Diaspora-Mitglieder etabliert, die Werte in das Land senden. Der breitere Kontext des subsaharischen Afrikas ist relevant: Stablecoins machten im Jahr 2024 rund 43 Prozent des gesamten Krypto-Transaktionsvolumens in der Region aus, und die Region insgesamt verzeichnete im Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 ein On-Chain-Wachstum von 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Branchenschwerpunkt

Der sudanesische Kryptomarkt ist überwiegend auf den Einzelhandel und Überweisungen ausgerichtet. Es gibt keine anerkannte inländische Exchange-Branche, keinen inländischen Verwahrungssektor und keine lizenzierten Broker-Aktivitäten bei digitalen Vermögenswerten. Mining ist nicht nur ausdrücklich verboten, sondern aufgrund chronischer Stromausfälle, Sanktionsbeschränkungen bei der Beschaffung spezialisierter Hardware und der Sicherheitslage in weiten Teilen des Landes auch unpraktisch. Die Branchenentwicklung ruht faktisch, während die grundlegende Finanzinfrastruktur nach dem Konflikt wiederaufgebaut wird.

Entwicklung der Regulierung

Der Sudan ist Mitglied der Middle East and North Africa Financial Action Task Force (MENAFATF) und steht derzeit nicht auf der FATF-Liste der Jurisdiktionen unter verstärkter Beobachtung, wie in FATF-Plenumserklärungen bis 2025 bestätigt. Die CBOS hat die Financial Information Unit (FIU) unter dem AML/CFT-Gesetz von 2014 eingerichtet, und die FIU trat im Juni 2017 der Egmont Group der FIUs bei. Der Sudan wurde im Oktober 2015 aus der erweiterten FATF-Nachverfolgung entlassen, nachdem er ausreichende Fortschritte bei seinem Aktionsplan nachgewiesen hatte. Eine Evaluierung der zweiten Runde wurde nicht veröffentlicht, und Vor-Ort-Bewertungen wurden durch den Konflikt erschwert. Die künftige regulatorische Ausrichtung wird stark vom Ausgang des Bürgerkriegs, der Wiederherstellung legislativer Institutionen, dem weiteren Verlauf der US-amerikanischen und internationalen gezielten Sanktionen sowie davon abhängen, ob der Entwurf des Fintech-Gesetzes durch ein wiederhergestelltes Parlament vorangetrieben werden kann.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusUnreguliert
KlassifizierungNot legally recognized
KapitalertragssteuerBedingt (General income tax (~15% individual))
Primäre AufsichtsbehördeCentral Bank of Sudan (CBOS)
BankzugangEingeschränkt
Lizenz ErforderlichNein

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 1 Coins in Sudan.
Es gibt 0 in Sudan.
Es gibt 0 in Sudan.
Es gibt 1 Blockchain-Entitäten in Sudan.
Sudan rangiert 139 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Sudan den Rang 147 pro Kopf.
In Sudan sprechen die Menschen: Arabic, English
Die in Sudan verwendete Währung ist Sudanese pound £ (SDG).
Die Hauptstadt von Sudan ist Khartoum.
Sudan befindet sich in Africa.
The population of Sudan is around 43 849 260.
Sudan hat eine Zeitzone zwischen UTC+03:00 und UTC+03:00.
The 2-letter ISO code of Sudan is sd.
Sudan hat die Domänenerweiterung .sd verwendet.
Die Telefondurchwahl von Sudan ist +249.
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