Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Maseru
Kontinent: Africa
Sprache: Sesotho, English
Bevölkerung: 1 958 042
Oberfläche (km2): 30 355
Oberfläche (sq mi): 11 720

Weitere Informationen

Währung: Loti, rand (LSR, ZAR)
ISO Code: LS
Domain-Erweiterung: .ls
Aufrufen von Code: +206
Uhrzeit (MEZ): UTC+02:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+02:00

Website

Official Website: Gov.ls
Info Website: Evisalesotho.com

Extra Links

Unternehmensregister: Companies.org.ls

Soziale Medien & Nachrichten

Börsen: 1
Total: 1

Rangliste

Gesamtrang: 138
Rang Pro-Kopf: 102

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Zentralbank von Lesotho (CBL), auch bekannt als Banka e Lesotho, ist der primäre Finanzregulator; sie veröffentlichte im Februar 2018 eine formelle Erklärung, in der sie jegliche Regulierungszuständigkeit für Kryptowährungen und Kryptowert-Plattformen ablehnte.
  • Lesotho verfügt über keine dedizierte Kryptowährungsgesetzgebung und kein Lizenzierungs- oder Registrierungssystem für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs); Kryptowährungen befinden sich in einer unregulierten Grauzone, die weder ausdrücklich verboten noch rechtlich geschützt ist.
  • Gewinne aus Kryptowährungen werden durch keine spezifischen Leitlinien der Lesotho Revenue Authority erfasst; gemäß dem Income Tax Order 1993 gelten Erlöse aus der Veräußerung von Anlageaktiva als gewöhnliches Einkommen, das der Einkommensteuer von 20-30 % oder der Körperschaftsteuer von 25 % unterliegt.
  • Die Financial Intelligence Unit (FIU), die im Rahmen des Money Laundering and Proceeds of Crime Act 2008 tätig ist, listet VASPs nicht als rechenschaftspflichtige Institutionen auf; Lesotho wurde in der ESAAMLG-Gegenseitigen Evaluierung 2023 bei der FATF-Empfehlung 15 als nicht konform eingestuft.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen werden im Königreich Lesotho weder als gesetzliches Zahlungsmittel noch als ausländische Währung oder reguliertes Finanzinstrument anerkannt. Im Februar 2018 veröffentlichte die Zentralbank von Lesotho (CBL), auf Sesotho auch als Banka e Lesotho bekannt, eine formelle Pressemitteilung, in der sie erklärte, dass sie „Kryptowährungen oder in Lesotho tätige Kryptowert-Plattformen nicht beaufsichtigt, überwacht oder reguliert“. Die Mitteilung warnte ferner, dass Kryptowährungstransaktionen zu Verstößen gegen geltende Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung, Terrorismusfinanzierungsbekämpfung, zum Steuerrecht sowie zu Devisenkontrollgesetzen führen könnten.

Kryptowährungen sind gesetzlich nicht ausdrücklich verboten. Es gibt keine dedizierte Kryptowährungsgesetzgebung, und digitale Vermögenswerte fallen nicht unter die bestehenden Rechtsdefinitionen des Financial Institutions Act 2012. Dies versetzt Kryptowährungen in eine regulatorische Grauzone: Zwar nicht ausdrücklich verboten, bedeutet das Fehlen rechtlicher Schutzmaßnahmen, dass Nutzer und Unternehmen ohne Verbraucherschutz oder Rechtssicherheit agieren. Die CBL-Erklärung von 2018 wurde durch keine nachfolgende Gesetzgebung oder Leitlinien abgelöst, und die Rechtslage blieb bis Anfang 2026 unverändert.

Die Capital Markets Regulations 2014 sehen eine indirekte Einschränkung vor: Die Abschnitte 27 und 28 verlangen, dass Anlageberater lizenziert sein müssen, und die CBL hat darauf hingewiesen, dass die Vermarktung von Kryptowährungen als Anlagemöglichkeit ohne eine solche Lizenz gegen diese Bestimmungen verstößt.

Steuerliche Behandlung

Die Lesotho Revenue Authority hat keine spezifischen Leitlinien zur Besteuerung von Kryptowährungstransaktionen herausgegeben. Im Rahmen des allgemeinen Regelwerks des Income Tax Order 1993 sind Einkünfte aus sämtlichen Quellen steuerpflichtig. Die Einkommensteuer beläuft sich auf 20 % auf zu versteuerndes Einkommen bis zu 70.500 Maloti (M) pro Jahr und 30 % auf darüber hinausgehende Beträge. Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % für die meisten Unternehmen und 10 % für Produktions- und kommerzielle Landwirtschaftsbetriebe.

Lesotho verfügt über kein eigenständiges Kapitalertragsteuerregime. Gewinne aus der Veräußerung von „Anlageaktiva“, die der Income Tax Order 1993 weit gefasst als Aktiva definiert, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf gehalten werden, gelten als gewöhnliches Einkommen und werden zum jeweiligen persönlichen oder körperschaftlichen Steuersatz besteuert. Obwohl Kryptowährungen in der Gesetzgebung nicht ausdrücklich genannt werden, signalisiert die Warnung der CBL, dass die Beteiligung an Kryptowährungen möglicherweise gegen Steuergesetze verstößt, dass die Behörden Kryptoeinkünfte als nach geltendem Recht steuerpflichtig betrachten. Im Lesotho Tax Guide, gültig ab dem 1. April 2025, sind keine kryptospezifischen Regelungen enthalten. Natürliche und juristische Personen, die Kryptowährungsaktivitäten nachgehen, sollten qualifizierte lokale Steuerberater konsultieren.

Aufsicht und Durchsetzung

Die CBL ist der primäre Finanzregulator und beaufsichtigt Bankinstitute gemäß dem Financial Institutions Act 2012 sowie Zahlungsdienstleister gemäß dem National Payment Systems Act 2014, der durch den Payment Systems Bill 2024 abgelöst wird. Die CBL hat die Regulierungszuständigkeit über Kryptowährungsplattformen ausdrücklich abgelehnt, sodass kein designierter Aufseher für diesen Sektor existiert.

Die Financial Intelligence Unit (FIU), gegründet gemäß dem Money Laundering and Proceeds of Crime Act 2008 (MLPCA 2008), geändert durch Gesetz Nr. 7 von 2016, verwaltet Lesothos Rahmen zur Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung (AML/CFT). Rechenschaftspflichtige Institutionen, die in Anhang 1 des MLPCA 2008 aufgeführt sind, müssen sich gemäß Regulation 21 der Money Laundering Regulations 2019 bei der FIU registrieren. Eine unterlassene Registrierung ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von bis zu M50.000 geahndet wird. VASPs sind jedoch nicht in Anhang 1 aufgeführt, was bedeutet, dass in Lesotho derzeit keine VASP-Registrierungs- oder Meldepflichten bestehen.

Lesotho ist Mitglied der Eastern and Southern Africa Anti-Money Laundering Group (ESAAMLG). Die Gegenseitige Evaluierung der ESAAMLG 2023 stufte Lesotho bei der FATF-Empfehlung 15 zu neuen Technologien und virtuellen Vermögenswerten als nicht konform ein; alle elf Bewertungskriterien wurden als „Nicht erfüllt“ bewertet. Dies spiegelt das vollständige Fehlen VASP-bezogener Regulierung, Risikobewertung oder Aufsichtstätigkeit wider. Lesotho steht derzeit nicht auf der FATF-Grayliste.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Lesothos Bankensektor wird von Tochtergesellschaften südafrikanischer Finanzinstitute dominiert, darunter Standard Lesotho Bank, FNB Lesotho und Nedbank Lesotho. Diese Institute folgen konzernweiten Compliance-Richtlinien ihrer Muttergesellschaften, die tendenziell konservative Ansätze in Bezug auf Kryptowährungsaktivitäten verfolgen. Die ausdrücklichen Warnungen der CBL vor potenziellen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit Kryptotransaktionen fördern ein vorsichtiges Bankenumfeld für Unternehmen, die Konten oder Zahlungsinfrastruktur für digitale Vermögenswerte suchen.

Mobile-Money-Dienste, insbesondere M-Pesa über Vodacom Lesotho, stellen die primären digitalen Finanzdienstleistungen im Land dar. Diese Plattformen werden von der CBL reguliert, haben jedoch derzeit keine Schnittstelle zu Kryptowährungen. Auch der ungleichmäßige Zugang zu zuverlässiger Internetinfrastruktur schränkt die breitere Entwicklung von Fintech-Angeboten ein.

Förderung von Innovation

Lesotho betreibt keine regulatorische Fintech-Sandbox und kein staatlich gefördertes Blockchain-Programm. Im November 2019 unterzeichnete das Ministerium für Kommunikation, Wissenschaft und Technologie eine Absichtserklärung mit der Apollo Foundation zur Erkundung von Blockchain-Anwendungen für Regierungssysteme, einschließlich Abstimmungen und Datenspeicherung; dokumentierte Ergebnisse liegen jedoch nicht vor. Die CBL hat keine Position zu Zentralbank-Digitalwährungen veröffentlicht, und kein CBDC-Pilotprojekt wurde angekündigt. Der Payment Systems Bill 2024, der den Act von 2014 ersetzt und fünfjährige Lizenzerneuerungen für Zahlungsanbieter einführt, enthält keine Bestimmungen zu virtuellen Vermögenswerten.

Kryptolizenz in Lesotho

Für Kryptowährungsbörsen, Verwahrstellen, Wallet-Anbieter oder andere Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte existiert in Lesotho kein Lizenzierungs-, Registrierungs- oder Genehmigungsweg. Der Betrieb eines VASPs im Land bedeutet, vollständig außerhalb jedes Regulierungsrahmens zu agieren, ohne Aufsichtsbehörde, ohne Verbraucherschutz und ohne Rechtsmittel für Nutzer.

Aktueller Stand

Der Gegenseitige Evaluierungsbericht der ESAAMLG 2023 bestätigte das Fehlen jeglicher Rechtsvorschrift, die eine VASP-Lizenzierung oder -Registrierung in Lesotho vorschreibt. Das Evaluierungsteam stellte fest, dass es nicht einmal feststellen konnte, ob VASPs existierten oder ob Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten im Land stattfanden; dies deutet darauf hin, dass der Sektor, sofern er überhaupt aktiv ist, vollständig außerhalb des regulatorischen Radarschirms operiert. Keine Änderungen des MLPCA 2008, des Financial Institutions Act 2012 oder der Capital Markets Regulations 2014 haben seit dieser Evaluierung VASP-Regelungen eingeführt. Die CBL-Pressemitteilung von 2018 bleibt die einzige formelle regulatorische Kommunikation zu diesem Thema.

Gründe für das Fehlen eines Rahmens

Drei strukturelle Faktoren erklären das Fehlen eines Kryptolizenzierungsrahmens in Lesotho. Erstens begrenzen Ressourcenengpässe die Regulierungskapazität: Der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines VASP-Aufsichtsregimes erfordert Fachpersonal, Technologie und kontinuierliches internationales Engagement, das CBL und FIU derzeit nicht besitzen. Zweitens hat das gering beobachtbare Ausmaß inländischer Kryptoaktivitäten nicht den politischen Handlungsdruck erzeugt, der für die Priorisierung von Gesetzgebung erforderlich wäre. Die Unfähigkeit des ESAAMLG-Teams, 2023 aktive VASPs zu identifizieren, spiegelt sowohl die geringe Verbreitung als auch das Fehlen jeglicher Meldeinfrastruktur wider. Drittens hat Lesothos Stellung im Gemeinsamen Währungsraum (Common Monetary Area, CMA) gemeinsam mit Südafrika, Namibia und Eswatini historisch dazu geführt, dass finanzregulatorische Initiativen regionalen Entwicklungen folgen, statt sie anzuführen.

Die Financial Sector Conduct Authority (FSCA) Südafrikas hat im Juni 2023 ein Lizenzierungssystem für Kryptowerte-Dienstleister (CASP) formalisiert und bis Dezember 2025 300 von 512 Anträgen genehmigt. Die Richtlinie 9 des Financial Intelligence Centre, herausgegeben im Dezember 2024, setzte die Travel Rule für südafrikanische CASPs ab dem 30. April 2025 in Kraft. Als dominanter Wirtschaftspartner innerhalb des CMA übt Südafrikas aktiver Regulierungsrahmen indirekten Harmonisierungsdruck auf Lesotho aus, doch wurde bisher kein formeller CMA-Koordinierungsmechanismus für Kryptowährungen etabliert.

Was Anbieter wissen sollten

Für Unternehmen, die Basotho-Einwohnern kryptobezogene Dienstleistungen anbieten möchten, gibt es derzeit keinen inländischen Lizenzierungsweg. Die Vermarktung von Kryptoprodukten als Anlagen ohne eine Anlageberaterlizenz gemäß Abschnitten 27-28 der Capital Markets Regulations 2014 setzt Anbieter regulatorischen Maßnahmen aus. Die anhaltende Warnung der CBL, dass Kryptoaktivitäten gegen AML-, CFT-, Steuer- und Devisenkontrollgesetze verstoßen können, bedeutet, dass Anbieter, die mit inländischen Banken oder Zahlungsinfrastruktur interagieren, das Risiko einer Kontokündigung tragen. Lesothos Einstufung als nicht konform bei der FATF-Empfehlung 15 macht künftige Gesetzgebung wahrscheinlich, ohne dass jedoch ein Zeitplan festgelegt wurde. Anbieter sollten die Veröffentlichungen von CBL und FIU auf bevorstehende Änderungen des MLPCA 2008 oder des Financial Institutions Act 2012 hin verfolgen, die möglicherweise VASP-Definitionen einführen.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Die Verbreitung von Kryptowährungen in Lesotho bleibt begrenzt und spiegelt das unsichere regulatorische Umfeld sowie allgemeinere Einschränkungen hinsichtlich Internetpenetration, Finanzkompetenz und Einkommensniveaus wider. Das Evaluierungsteam der ESAAMLG 2023 stellte fest, dass es die Existenz von VASPs oder das Auftreten von Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten im Land nicht feststellen konnte. Mobile Money und traditionelles Banking bleiben die primären Kanäle für Finanzdienstleistungen, während Kryptoaktivitäten wahrscheinlich auf Personen beschränkt sind, die internationale Plattformen und Peer-to-Peer-Transfers nutzen. Die 1:1-Bindung des Loti an den südafrikanischen Rand und der freie Umlauf des Rand in Lesotho bedeuten, dass viele Einwohner bereits indirekt einer Währung ausgesetzt sind, deren regionale Nachbarn aktiv Kryptounternehmen lizenzieren.

Branchenschwerpunkt

In Lesotho gibt es keine etablierte inländische Kryptowährungsbranche. Der Finanzsektor des Landes ist auf traditionelles Banking, Mikrofinanz und Mobile-Money-Dienste ausgerichtet. Das Fehlen eines Regulierungsrahmens bedeutet, dass es keine lokal lizenzierten Börsen, Verwahrstellen oder Kryptowährungsdienstleister gibt. Kryptowährungsaktivitäten von Basotho-Einwohnern umfassen in der Regel internationale Plattformen oder Peer-to-Peer-Transaktionen außerhalb formeller Finanzkanäle.

Entwicklung der Regulierung

Lesothos regulatorischer Weg für Kryptowährungen bleibt ungewiss, ist jedoch nicht statisch. Der im September 2024 vollzogene Wechsel zur Behandlung von Intra-CMA-EFT-Zahlungen als grenzüberschreitende Transaktionen, bestätigt durch CBL-Gouverneur Emmanuel Letete, zeigt, dass die CBL in der Lage ist, bedeutende Zahlungsreformen umzusetzen, wenn regionaler Druck dies erfordert. Die gleiche Dynamik könnte schließlich auch für virtuelle Vermögenswerte gelten, sobald Südafrikas CASP-Lizenzierung und Travel-Rule-Durchsetzung reifen. Die Behebung der Nicht-Konformitätsbewertung der ESAAMLG bei der FATF-Empfehlung 15 erfordert gesetzgeberische Maßnahmen; obwohl Lesotho nicht auf der FATF-Grayliste steht, birgt anhaltende Nicht-Konformität Reputations- und Korrespondenzbankrisiken, die Reformen tendenziell beschleunigen. Rechtliche Kommentare innerhalb Lesothos, einschließlich der Veröffentlichungen von Mayet and Associates, haben konsistent einen umfassenden Regulierungsrahmen gefordert, der Innovation mit Verbraucherschutz und der Integrität des Finanzsystems in Einklang bringt.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusNicht geregelt
Primäre AufsichtsbehördeCBL, Financial Intelligence Unit
BankzugangSchwierig
Lizenz ErforderlichNein

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

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Lesotho rangiert 138 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Lesotho den Rang 102 pro Kopf.
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Die in Lesotho verwendete Währung ist Loti, rand (LSR, ZAR).
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Lesotho befindet sich in Africa.
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