Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: San Salvador
Kontinent: Central America
Sprache: Spanish
Bevölkerung: 6 029 976
Oberfläche (km2): 21041
Oberfläche (sq mi): 8124

Weitere Informationen

Währung: United States dollar (USD)
ISO Code: SV
Domain-Erweiterung: .sv
Aufrufen von Code: +503
Uhrzeit (MEZ): UTC-06:00
Uhrzeit (MESZ): UTC-06:00

Website

Official Website: Presidencia.gob.sv
Info Website: Elsalvador.travel

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Coins: 3
Total: 3

Rangliste

Gesamtrang: 100
Rang Pro-Kopf: 103

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Comisión Nacional de Activos Digitales (CNAD) reguliert digitale Vermögenswerte auf Grundlage des Gesetzes zur Emission digitaler Vermögenswerte (Ley de Emisión de Activos Digitales, LEAD), das im April 2023 in Kraft trat und zwei Lizenzkategorien einführte: Dienstleister für digitale Vermögenswerte (Digital Asset Service Provider, DASP) und Bitcoin-Dienstleister (Bitcoin Service Provider, BSP).
  • Bitcoin bleibt gesetzliches Zahlungsmittel, doch die Annahmepflicht im Privatsektor wurde am 29. Januar 2025 aufgehoben, nachdem eine Änderung der Ley Bitcoin als Bedingung für eine 1,4 Milliarden USD umfassende Erweiterte Fondsfazilität des IWF verabschiedet worden war. Die Pflichtakzeptanz, Steuerzahlungen in BTC und staatliche Konvertierungspflichten wurden allesamt abgeschafft.
  • Lizenzierte DASPs profitieren von einer Körperschaftsteuerbefreiung auf Erträge aus digitalen Vermögenswert-Transaktionen (Artikel 36, LEAD), null Kapitalertragsteuer, null Mehrwertsteuer auf Kryptodienste sowie einem Territorialsteuersystem, das ausländische Einkünfte von der lokalen Besteuerung ausnimmt.
  • Die Finanzermittlungseinheit (Unidad de Investigación Financiera, UIF) der Staatsanwaltschaft ist die AML/CFT-Aufsichtsbehörde für Dienstleister virtueller Vermögenswerte; die Travel Rule gilt für alle VASPs und verpflichtet zur Meldung sämtlicher elektronischer Überweisungen an die UIF, unabhängig vom Betrag.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

El Salvador nimmt in der globalen Kryptopolitik eine einzigartige Stellung ein: Das Land war das erste weltweit, das Bitcoin zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärte. Die Ley Bitcoin wurde im Juni 2021 verabschiedet und trat am 7. September 2021 in Kraft. Sie verpflichtete alle Unternehmen, Bitcoin neben dem US-Dollar anzunehmen, der seit dem Währungsintegrationsgesetz (Monetary Integration Law) von 2001 die Hauptwährung des Landes ist.

Diese Pflichtakzeptanzregelung wurde am 29. Januar 2025 grundlegend geändert, als die Nationalversammlung mit 55 zu 2 Stimmen Änderungen an der Ley Bitcoin verabschiedete. Die Änderungen waren eine Voraussetzung für El Salvadors im Dezember 2024 mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vereinbarte Erweiterte Fondsfazilität in Höhe von 1,4 Milliarden USD. Sechs Artikel wurden geändert und drei aufgehoben. Nach dem aktuellen Rahmen behält Bitcoin zwar den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels, doch die Annahme im Privatsektor ist freiwillig. Öffentliche Einrichtungen sind nicht mehr zur Annahme von Bitcoin verpflichtet; Steuerzahlungen in Bitcoin sind untersagt; Preisangaben in Bitcoin sind nicht zulässig; und die staatliche Pflicht zur sofortigen Konvertierung zwischen BTC und USD wurde abgeschafft. Bitcoin gilt im salvadorianischen Recht nicht mehr als „Währung“, und die Zentralbank (Banco Central de Reserva, BCR) sowie die Finanzaufsichtsbehörde (Superintendencia del Sistema Financiero, SSF) sind mit der Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften beauftragt.

Unabhängig davon schuf El Salvador mit dem Gesetz zur Emission digitaler Vermögenswerte (Ley de Emisión de Activos Digitales, LEAD), das am 11. Januar 2023 unterzeichnet wurde und ab April 2023 in Kraft ist, einen umfassenden Rahmen für alle übrigen digitalen Vermögenswerte. Das LEAD-Gesetz errichtete die CNAD, definierte Lizenzkategorien für Dienstleister digitaler Vermögenswerte und legte Regeln für die Token-Emission, Verwahrung, den Handel und DeFi fest. Das LEAD-Gesetz war von der IWF-Vereinbarung nicht betroffen; der Lizenzierungsrahmen, die Steuerbefreiungen und die Regulierungsstruktur bleiben vollumfänglich in Kraft.

Steuerliche Behandlung

El Salvador bietet ein ausgesprochen vorteilhaftes Steuerumfeld für Tätigkeiten mit digitalen Vermögenswerten. Für Privatpersonen gibt es keine Kapitalertragsteuer auf Bitcoin- oder sonstige Kryptowährungstransaktionen; Gewinne aus dem Kauf, Verkauf oder Tausch digitaler Vermögenswerte sind für Privatpersonen nicht steuerpflichtig.

Für nach dem LEAD-Gesetz lizenzierte Unternehmen sieht Artikel 36 eine vollständige Befreiung von der Körperschaftsteuer auf Erträge aus digitalen Vermögenswert-Transaktionen vor, einschließlich Handel, Verwahrung, Emission, DeFi und NFT-Betrieb. Weitere Befreiungen umfassen die Mehrwertsteuer auf kryptobezogene Dienstleistungen, Kapitalertragsteuer auf den Kauf, Verkauf oder die Übertragung digitaler Vermögenswerte, Transfersteuer auf den Nominalwert von Kryptowerten sowie Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten. El Salvador wendet das Territorialprinzip an, sodass außerhalb des Landes erzielte Einkünfte in der Regel nicht der lokalen Besteuerung unterliegen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil für DASPs mit internationaler Geschäftstätigkeit.

Aufsicht und Durchsetzung

Die primäre Aufsicht über digitale Vermögenswerte obliegt der unter dem LEAD-Gesetz errichteten Comisión Nacional de Activos Digitales (CNAD). Die CNAD lizenziert und beaufsichtigt sowohl Digital Asset Service Provider (DASPs) als auch Bitcoin Service Provider (BSPs), führt das öffentliche DASP-Register (Registro de Proveedores de Servicios de Activos Digitales, RPSAD) und ist für den Verbraucherschutz sowie die Durchsetzung zuständig. Bis Mai 2026 hatte die CNAD mehr als 70 Dienstleistern für digitale Vermögenswerte Lizenzen erteilt, darunter Bitfinex Securities (April 2023), Bitfinex Derivatives (Januar 2025) und Bitfinex selbst (Mai 2026).

Die Zentralbank (BCR) unterstützt die AML/CTF-Aufsicht für Bitcoin-Dienstleister und legt aufsichtsrechtliche Standards für das digitale Vermögenswert-Banking im Rahmen des Investmentbankgesetzes von 2025 fest. Die Finanzaufsichtsbehörde (SSF) beaufsichtigt Finanzinstitute und überwacht die Schnittstelle zwischen dem traditionellen Bankwesen und Dienstleistern für digitale Vermögenswerte. Die Finanzermittlungseinheit (Unidad de Investigación Financiera, UIF) der Staatsanwaltschaft ist El Salvadors zentrale Meldestelle für Geldwäscheverdacht und administriert die AML/CFT-Anforderungen für VASPs.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

El Salvadors Bankensystem arbeitet in US-Dollar, was für Unternehmen monetäre Stabilität bietet. Lizenzierte Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte können Geschäftskonten eröffnen, wobei umfangreiche Unterlagen erforderlich sind: Nachweise über Mittelflüsse, Vermögensherkunftsnachweise, Geschäftspläne und vollständige KYC-Unterlagen. Der Bankensektor ist lizenzierten DASPs gegenüber zunehmend aufgeschlossener geworden, seitdem der LEAD-Rahmen ausgereift ist.

Das Investmentbankgesetz vom August 2025 (Ley de Banca de Inversión) schuf einen speziellen institutionellen Zugangsweg: Finanzinstitute mit einem Mindestkapital von 50 Mio. USD können eine separate Investmentbank-Lizenz der BCR erhalten, die sie berechtigt, Bitcoin und andere digitale Vermögenswerte in ihrer Bilanz zu halten, Einlagen in digitalen Vermögenswerten entgegenzunehmen sowie Dienstleistungen wie Vermögensverwaltung, strukturierte Finanzierungen und tokenisierte Anleiheemissionen anzubieten. Der Zugang nach diesem Gesetz ist auf „institutionelle Anleger“ mit mindestens 250.000 USD frei verfügbaren Mitteln beschränkt. Die SSF beaufsichtigt die Compliance- und Anlegerschutzpflichten.

Förderung von Innovation

El Salvador hat mehrere hochkarätige Infrastrukturprojekte vorangetrieben. Das Ende 2021 angekündigte Konzept der Bitcoin City sieht eine geothermisch betriebene Sonderwirtschaftszone am Fuß des Vulkans Conchagua vor; die Entwicklung schreitet langsam voran und das Projekt befindet sich weitgehend noch in der Planungsphase. Der Volcano-Bond-Vorschlag, der auf die Aufnahme von 1 Milliarde USD in tokenisierten Staatsschulden abzielte, wurde in diesem Umfang nicht umgesetzt; Bitfinex Securities führte auf dem Liquid Network kleinere tokenisierte Festzinsemissionen durch, die bis 2026 in vier Runden insgesamt rund 6,2 Mio. USD umfassten.

Die Regierung hält ab Mitte 2026 rund 7.600 BTC als nationale Reserve, verfolgt eine Strategie des täglichen Kaufs von etwa einem BTC und betreibt geothermische Bitcoin-Mining-Anlagen. In Übereinstimmung mit der IWF-Vereinbarung zieht sich die Regierung auch aus dem direkten Betrieb der Chivo Wallet zurück.

Kryptolizenz in El Salvador

Das LEAD-Gesetz El Salvadors etabliert ein zweigleisiges Lizenzierungssystem, das von der CNAD verwaltet wird. Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bitcoin erbringen, registrieren sich als Bitcoin Service Provider (BSPs); Unternehmen, die andere digitale Vermögenswerte verwalten, darunter Altcoins, Stablecoins, Token und tokenisierte Wertpapiere, benötigen eine DASP-Lizenz. Unternehmen, die sowohl Bitcoin- als auch Nicht-Bitcoin-Dienstleistungen anbieten, halten in der Regel beide Registrierungen. Die CNAD hat ihre Aufsichtstätigkeit seit 2023 schrittweise verschärft und verfügt über aktive Befugnisse zur Aussetzung oder zum Entzug von Lizenzen bei AML-Verstößen oder nicht genehmigten Dienstleistungsänderungen sowie über eine strengere Dokumentenprüfung im Antragsstadium.

Lizenzanforderungen

Antragsteller müssen eine juristische Person in El Salvador gründen, in der Regel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada, S.R.L.) oder eine registrierte ausländische Niederlassung. Das Mindestkapital für eine DASP-Lizenz beträgt 2.000 USD, wobei Antragsteller eine ausreichende finanzielle Kapazität für ihre geplanten Tätigkeiten nachweisen müssen. Eine staatliche Anmeldegebühr der CNAD in Höhe von rund 5.475 USD ist zu entrichten. Unternehmen müssen einen Compliance Officer benennen, der für die Umsetzung der AML/KYC-Richtlinien verantwortlich ist; Unternehmen in Hochrisikosegmenten müssen über einen lokal ansässigen Geldwäschebeauftragten (Money Laundering Reporting Officer, MLRO) verfügen. Vor der Lizenzaktivierung ist ein externer Wirtschaftsprüfer zu bestellen.

Genehmigte Tätigkeiten

DASP-Lizenzinhaber dürfen Kryptowährungsbörsen, Verwahrungslösungen, Handelsplattformen, Wallet-Dienste, Emissionen digitaler Vermögenswerte, DeFi-Anwendungen und NFT-Marktplätze betreiben. BSP-Lizenzinhaber sind für Bitcoin-spezifische Börsen-, Verwahrungs- und Zahlungsabwicklungsdienste autorisiert. Investmentbanken, die nach dem Gesetz vom August 2025 lizenziert sind, dürfen darüber hinaus strukturierte Finanzierungen, tokenisierte Anleiheemissionen und die Vermögensverwaltung in digitalen Vermögenswerten anbieten, beschränkt auf institutionelle Anleger.

Zu den Pflichten nach der Lizenzerteilung gehören die vierteljährliche Einreichung von Finanzberichten bei der CNAD, eine monatliche Probebilanz an die SSF, Jahresabschlüsse mit Bestätigungsvermerk eines externen Prüfers sowie fortlaufende UIF-Meldungen für alle elektronischen und virtuellen Vermögenswert-Überweisungen. DASPs, die unter Artikel 36 des LEAD-Gesetzes lizenziert sind, behalten das vollständige Steuerbefreiungspaket unabhängig von den Bitcoin-Gesetzesänderungen von 2025, da diese Änderungen ausschließlich die Ley Bitcoin betrafen und den LEAD-Rahmen unberührt ließen.

Antragsverfahren und Zeitrahmen

Das Verfahren beginnt mit einer Voranmeldung bei der CNAD, in der Angaben zur juristischen Person und zum beabsichtigten Leistungsumfang gemacht werden. Die CNAD prüft die Einreichung und kann zusätzliche Informationen anfordern, bevor sie eine Entscheidung über „Einwand“ oder „keinen Einwand“ trifft. Bei fehlendem Einwand folgt ein formeller Lizenzantrag mit vollständigen Compliance-Unterlagen. Die gesamte Bearbeitungszeit beläuft sich in der Regel auf drei bis sechs Monate. Anträge auf Investmentbank-Lizenzen nach dem Gesetz von 2025 werden von BCR und SSF reguliert; DASP-Lizenzzulassungen für Investmentbanken folgen einem vereinfachten Verfahren mit angestrebten Bearbeitungszeiten von 20 bis 30 Arbeitstagen nach Einreichung vollständiger Unterlagen.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Die Verbreitung von Bitcoin im alltäglichen Zahlungsverkehr blieb trotz der früheren Pflichtakzeptanzregelung begrenzt. Umfragen zeigen konsistent, dass die meisten Salvadorianer alltägliche Transaktionen in US-Dollar abwickeln. BTC-basierte Überweisungen machten in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 rund 28,8 Mio. USD aus, weniger als 1 % der insgesamt überwiesenen 2,64 Milliarden USD. Die Chivo Wallet verzeichnete nach dem Launch hohe Download-Zahlen, was teilweise auf ein BTC-Startguthaben von 30 USD für neue Nutzer zurückzuführen war; eine nachhaltig aktive Nutzung blieb in der Allgemeinbevölkerung jedoch gering.

Die institutionelle und unternehmerische Nutzung war bedeutender. El Salvador hat lizenzierte Börsen, Verwahrungsanbieter, Fintech-Unternehmen und tokenisierte Wertpapierplattformen angezogen, die von dem vorteilhaften Steuerregime, der rechtlichen Klarheit und den von der CNAD erteilten regulatorischen Zertifizierungen profitieren, die in der Region der Amerikas anerkannt sind.

Branchenschwerpunkt

Finanzdienstleistungen, einschließlich lizenzierter Handel, Verwahrung und Zahlungsabwicklung, bilden den Kern des Sektors digitaler Vermögenswerte in El Salvador. Die Klarheit des LEAD-Rahmens zur Token-Emission und zu öffentlichen Angeboten digitaler Vermögenswerte hat ein wachsendes Tokenisierungssegment gefördert; Bitfinex Securities steht exemplarisch für diesen Bereich und führt regulierte Anleiheemissionen auf dem Liquid Network für institutionelle Teilnehmer durch.

Geothermisches Bitcoin-Mining stellt einen charakteristischen Sektor dar; die vulkanische Geographie des Landes ermöglicht den Zugang zu erneuerbarer Energie für Mining-Betriebe. Die Regierung hat dies als nachhaltiges Mining-Modell positioniert und internationale Partnerschaften angestrebt.

Überweisungsdienste für die salvadorianische Diaspora bleiben ein strategischer Anwendungsfall. Überweisungen machten in den vergangenen Jahren über 20 % des BIP aus; kryptobasierte Kanäle stehen weiterhin im Wettbewerb mit traditionellen Geldtransferanbietern, obwohl die Volumina nur einen kleinen Anteil der Gesamtflüsse ausmachen.

Entwicklung der Regulierung

El Salvadors regulatorische Entwicklung verlief von einem ambitionierten, aber undifferenzierten Bitcoin-Mandat hin zu einem strukturierteren, institutionell ausgerichteten Rahmen. Das LEAD-Gesetz von 2023 führte eine abgestufte Lizenzierung und Anlegerschutzmechanismen ein, die dem ursprünglichen Bitcoin-Gesetz von 2021 fehlten. Die Bitcoin-Gesetzesänderungen vom Januar 2025, die auf IWF-Anforderungen zurückgingen, lösten die Spannung zwischen der Pflichtakzeptanzpolitik und der internationalen Glaubwürdigkeit im Finanzbereich auf. Das Investmentbankgesetz vom August 2025 vervollständigte eine dritte Ebene, die auf anspruchsvolles institutionelles Kapital abzielt.

Die CNAD hat ihre Aufsichtskapazitäten schrittweise ausgebaut und ist von einer permissiven Frühphase zu einer aktiven Durchsetzungsaufsicht übergegangen. Die gegenseitige Evaluierung durch die CFATF (Vor-Ort-Prüfung Januar 2024) identifizierte Verbesserungsbedarf bei der Handhabung von Risiken virtueller Vermögenswerte und lieferte damit einen Fahrplan für AML/CFT-Verbesserungen. El Salvador setzt die bilaterale Kooperation fort, unter anderem durch ein MOU zwischen der BCR Boliviens und der CNAD vom Juli 2025, was das Bestreben des Landes unterstreicht, als regionaler Referenzpunkt für Kryptoregulierung zu dienen.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungVirtual asset
KapitalertragssteuerNein
SteuerfreundlichJa
Primäre AufsichtsbehördeCNAD, BCR, SSF, UIF
BankzugangOffen
Lizenz ErforderlichJa
Lizenzierter MarktJa
Stablecoin-RahmenwerkJa
Krypto-HubJa
Gesetzliches ZahlungsmittelJa

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 3 Coins in El Salvador.
Es gibt 0 in El Salvador.
Es gibt 0 in El Salvador.
Es gibt 3 Blockchain-Entitäten in El Salvador.
El Salvador rangiert 100 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt El Salvador den Rang 103 pro Kopf.
In El Salvador sprechen die Menschen: Spanish
Die in El Salvador verwendete Währung ist United States dollar (USD).
Die Hauptstadt von El Salvador ist San Salvador.
El Salvador befindet sich in Central America.
The population of El Salvador is around 6 029 976.
El Salvador hat eine Zeitzone zwischen UTC-06:00 und UTC-06:00.
The 2-letter ISO code of El Salvador is sv.
El Salvador hat die Domänenerweiterung .sv verwendet.
Die Telefondurchwahl von El Salvador ist +503.