Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Athens
Kontinent: Europe
Sprache: Greek
Bevölkerung: 10 846 979
Oberfläche (km2): 131 990
Oberfläche (sq mi): 50 962

Weitere Informationen

Währung: Euro € (EUR)
ISO Code: GR
Domain-Erweiterung: .gr
Aufrufen von Code: +30
Uhrzeit (MEZ): UTC+02:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+03:00

Website

Official Website: Gov.gr
Info Website: Greece.com

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Unternehmensregister: Businessportal.gr

Soziale Medien & Nachrichten

Coins: 15
Börsen: 2
Unternehmen: 1
Total: 18

Rangliste

Gesamtrang: 65
Rang Pro-Kopf: 78

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Griechenland hat im April 2025 das Gesetz 5193/2025 verabschiedet und ist damit das erste Land in Südeuropa und der dritte EU-Mitgliedstaat, der die MiCA-Umsetzung auf nationaler Ebene abgeschlossen hat. Die Hellenic Capital Market Commission (HCMC) wird darin als primäre zuständige Behörde für Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (CASPs) bestimmt.
  • Die Entscheidung 8/1059 der HCMC (30. Juli 2025) hat ein formales Zulassungsverfahren für CASPs eingeführt, das ein optionales Vorprüfungsgespräch sowie ein Prüffenster von 40 Arbeitstagen für vollständige Anträge vorsieht.
  • Einzelanleger zahlen ab dem 1. Januar 2025 gemäß den Artikeln 42-43 des Einkommensteuergesetzes (Gesetz 4172/2013) eine pauschale Kapitalertragsteuer von 15% auf Kryptowährungs-Gewinne; Erträge aus Mining und Staking werden als Einkommen zu progressiven Steuersätzen von 9% bis 44% besteuert.
  • Eine griechische CASP-Lizenz umfasst das volle EU-Passporting-Recht und ermöglicht es autorisierten Anbietern, Kunden in allen EWR-Mitgliedstaaten zu bedienen, ohne dass separate lokale Zulassungen erforderlich sind.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen dürfen in Griechenland legal erworben, gehandelt und genutzt werden, sind jedoch kein gesetzliches Zahlungsmittel. Digitale Vermögenswerte werden als Eigentum und nicht als Währung eingestuft; Händler sind nicht verpflichtet, sie als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Der griechische Regulierungsrahmen leitet sich in erster Linie aus EU-Rechtsakten ab und wird durch nationale Gesetze ergänzt, die lokale Definitionen und Durchsetzungsmechanismen festlegen.

Das Gesetz 4961/2022 (Regierungsblatt 146/A/27.07.2022), das sogenannte Gesetz zu aufkommenden Technologien, lieferte Griechenlands erste gesetzliche Definitionen von Blockchain, Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und Smart Contracts. Nach diesem Gesetz haben Smart Contracts, die auf einem DLT verzeichnet sind, denselben Beweiswert wie Privaturkunden nach dem Griechischen Zivilgesetzbuch. Das Gesetz 5113/2024 (DLT-Wertpapiergesetz, veröffentlicht am 21. Juni 2024) ging noch weiter und erweiterte den Begriff der Finanzinstrumente im Sinne des Gesetzes 4514/2018 auf Blockchain-basierte Instrumente und setzte das EU-DLT-Pilotregime (Verordnung (EU) 2022/858) in Griechenland um.

Die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114) wurde ab dem 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Das Gesetz 5193/2025 (veröffentlicht am 11. April 2025) vervollständigte die nationale Anpassung Griechenlands: Es bestimmte die Aufsichtsbehörden, führte strafrechtliche Sanktionen für die Erbringung von Dienstleistungen ohne Zulassung ein (Artikel 107) und übernahm Bestimmungen zum Anleger- und Hinweisgeberschutz (Artikel 102 und 114). Griechenland war das erste Land in Südeuropa und der dritte EU-Mitgliedstaat, der diese Umsetzung abgeschlossen hat.

Steuerliche Behandlung

Ab dem 1. Januar 2025 unterliegen Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen für Einzelanleger einem Pauschalsteuersatz von 15% gemäß den Artikeln 42-43 des Einkommensteuergesetzes (Gesetz 4172/2013). Als Berechnungsmethode gilt FIFO (First in, first out). Steuerpflichtige Ereignisse umfassen den Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro, den Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere sowie die Verwendung von Kryptowährungen für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Verluste aus Veräußerungen können mit Gewinnen desselben Steuerjahres verrechnet werden und dürfen bis zu fünf Jahre vorgetragen werden.

Für Unternehmen und gewerbliche Händler werden Kryptowährungsgewinne in das Betriebsergebnis einbezogen und zum regulären Körperschaftsteuersatz von 22% besteuert. Erträge aus Mining und Staking gelten als Einkommen und werden nach der progressiven Einkommensteuerskala besteuert, die von 9% für niedrige Einkommen bis 44% für höhere Einkommen reicht. Kryptowährungstransaktionen sind von der Mehrwertsteuer befreit, entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, das Kryptowährungstauschgeschäfte ähnlich wie traditionelle Währungstransaktionen behandelt.

Das Gesetz 5193/2025 hat die Anforderungen der EU-Richtlinie DAC8 übernommen, die ab 2026 wirksam werden. Ab diesem Zeitpunkt sind CASPs verpflichtet, der Hellenic Tax Authority (AADE) vierteljährlich Transaktionsberichte vorzulegen, die Kundenvolumina, Bestände sowie grenzüberschreitende Transfers ab 10.000 EUR als gesonderte Positionen ausweisen.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Hellenic Capital Market Commission (HCMC / Επιτροπή Κεφαλαιαγοράς) ist gemäß Gesetz 5193/2025 und MiCAR die primäre zuständige Behörde für Krypto-Asset-Dienstleistungen. Sie erteilt Zulassungen für CASPs, überwacht deren Tätigkeit, führt das offizielle Register, setzt Bestimmungen zur Marktmissbrauchsbekämpfung und zur Transparenz durch und erlässt Aufsichtsentscheidungen zum Zulassungsverfahren.

Die Bank of Greece (Τράπεζα της Ελλάδος) ist für die Aufsicht über Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute zuständig. Gemäß MiCAR ist die Bank of Greece die zuständige Behörde für Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Geld-Tokens (EMTs), die von Einrichtungen unter ihrer Aufsicht ausgegeben werden, etwa Kreditinstituten und E-Geld-Instituten.

Die Hellenic Financial Intelligence Unit (Αρχή Καταπολέμησης Νομιμοποίησης Εσόδων από Εγκληματικές Δραστηριότητες) nimmt Meldungen über verdächtige Transaktionen von CASPs entgegen und führt Ermittlungen zur Geldwäschebekämpfung durch. Der AML/CFT-Rahmen basiert auf Gesetz 4557/2018 in der Fassung des Gesetzes 4734/2020, durch das Krypto-Exchanges und Custodian-Wallet-Anbieter der AML-Aufsicht der HCMC unterstellt wurden. Der griechische AML-Rahmen wird von MONEYVAL, der Überwachungsstelle des Europarats, bewertet.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Traditionelle griechische Banken stehen Kryptowährungsunternehmen vorsichtig gegenüber, was einem übergeordneten Muster in Südeuropa entspricht. Die Regulierungsklarheit durch Gesetz 5193/2025 und HCMC-Entscheidung 8/1059 hat die Bedingungen schrittweise verbessert: HCMC-zugelassene CASPs können eine klare Compliance-Grundlage vorweisen, was Kontoeröffnungsanträge stärkt. Paneuropäische Digitalbanken und Fintech-Plattformen bieten flexiblere Lösungen, darunter Multi-Währungs-Support und Krypto-zu-Fiat-Konvertierung. Der Nachweis einer vollständigen MiCA-Zulassung, eines robusten AML/KYC-Rahmens sowie getrennter Kundenmittel bleibt der praktische Schlüssel für den Zugang zu Bankdienstleistungen.

Förderung von Innovation

Die Regulatory Sandbox der Bank of Greece, eingerichtet durch den Beschluss des Exekutivausschusses 189/1/14.05.2021 (Regierungsblatt B‘ 2018/17.5.2021) und gemeinsam mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) entwickelt, ermöglicht es Fintech-Unternehmen, innovative Produkte bis zu sechs Monate lang unter regulatorischer Aufsicht zu testen. Teilnehmer erhalten Echtzeit-Feedback von der Aufsichtsbehörde. Antragsteller müssen entweder selbst von der Bank of Greece beaufsichtigt werden oder mit einem solchen Institut zusammenarbeiten.

Der HCMC Financial Innovation Hub bietet Unternehmen, die neue Geschäftsmodelle entwickeln, einen direkten Austauschkanal mit der Aufsichtsbehörde. Ein erheblicher Anteil der Hub-Anfragen betrifft Kryptowerte und DLT-Anwendungen. Griechenland nimmt an der European Blockchain Partnership und der European Blockchain Services Infrastructure (EBSI) teil, mit Anwendungsfällen in den Bereichen selbstbestimmte digitale Identität und kettenbasierte Beglaubigung. Die Digitale Transformationsstrategie 2020-2025 des griechischen Ministeriums für Digitale Staatsführung benennt Blockchain als prioritäre Basistechnologie für öffentliche Beschaffung, Identitätsverwaltung und Lieferkettenanwendungen.

Kryptolizenz in Griechenland

Gemäß MiCAR und Gesetz 5193/2025 muss jede juristische Person mit Satzungssitz in Griechenland, die gewerblich Krypto-Asset-Dienstleistungen erbringt, eine Zulassung der HCMC einholen. Dies gilt für Verwahrer, Handelsplattformen, Tauschdienste, Portfolioverwalter und Anlageberater im Krypto-Asset-Bereich. Einrichtungen, die bereits von der Bank of Greece zugelassen sind (Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute) und Krypto-Dienstleistungen anbieten möchten, erhalten die Zulassung für diese Tätigkeiten von der Bank of Greece und nicht von der HCMC. CASPs müssen als Aktiengesellschaft (Anonimi Etaireia, AE) nach griechischem Recht eingetragen sein.

Lizenzanforderungen

Die HCMC-Entscheidung 8/1059/30.07.2025 legt die vollständigen Anforderungen an den Zulassungsantrag fest. Der Antrag muss enthalten: einen detaillierten Geschäftsplan mit Leistungsbeschreibungen; Governance-Unterlagen und Nachweise zur Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsführung und qualifizierten Anteilseignern; Nachweise über das Mindestkapital (50.000 EUR bis 150.000 EUR je nach zugelassenen Dienstleistungen, gemäß den Kapitalklassen in MiCA-Artikel 67); IT-Sicherheits- und Betriebsresilienzrahmen gemäß DORA (Verordnung (EU) 2022/2554); AML/KYC-Richtlinien nach Gesetz 4557/2018; sowie Vereinbarungen zur Trennung von Kundenmitteln. Alle Unterlagen können auf Griechisch oder Englisch, in gedruckter und elektronischer Form eingereicht werden und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Laufende Pflichten umfassen die vierteljährliche Transaktionsberichterstattung an die AADE, die Einhaltung der Travel Rule gemäß Verordnung (EU) 2023/1113 (TFR II), die Bestellung eines eigenen AML-Compliance-Beauftragten sowie die Veröffentlichung eines regelkonformen Whitepapers vor jeder öffentlichen Krypto-Asset-Emission.

Zugelassene Tätigkeiten

Eine griechische CASP-Zulassung umfasst beliebige Kombinationen der neun Dienstleistungskategorien gemäß MiCAR-Artikel 3(1)(16): Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten im Auftrag von Kunden; Betrieb einer Handelsplattform; Tausch von Kryptowerten gegen Geldmittel oder andere Kryptowerte; Ausführung von Aufträgen; Platzierung von Kryptowerten; Annahme und Übermittlung von Aufträgen; Portfolioverwaltung; Beratung zu Kryptowerten; sowie Transferdienstleistungen. Jede weitere Dienstleistungskategorie kann den anwendbaren Mindestschwellenwert für das Kapital erhöhen. Die HCMC-Zulassung legt fest, welche Dienstleistungen zulässig sind; jede Erweiterung erfordert einen Änderungsantrag.

Antragsverfahren und Zeitrahmen

Die HCMC bietet eine optionale Vorprüfungsphase vor der formalen Antragstellung an. Potenzielle Antragsteller legen mindestens zwei Werktage vor einem Gespräch mit HCMC-Mitarbeitern eine kurze Präsentation vor, die auf den Leitfragen in Anhang I der Entscheidung 8/1059 basiert. In dieser Phase wird die Vollständigkeit der Unterlagen bewertet und Lücken werden identifiziert, ohne dass die formale Frist zu laufen beginnt.

Nach formaler Antragstellung bestätigt die HCMC den Eingang innerhalb von fünf Werktagen und schließt die Vollständigkeitsprüfung innerhalb von 25 Werktagen ab. Die endgültige Zulassungsentscheidung ergeht innerhalb von 40 Arbeitstagen ab Annahme des vollständigen Antrags. Die HCMC teilt dem Antragsteller ihre begründete Entscheidung innerhalb von fünf Werktagen nach dem Entscheidungsdatum mit. Die vorsätzliche Erbringung von CASP-Dienstleistungen ohne Zulassung ist eine Straftat gemäß Artikel 107 des Gesetzes 5193/2025 und ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht.

VASPs, die bis zum 27. Dezember 2024 unter dem früheren AML-Regime (Gesetz 4557/2018) registriert waren, können auf der Grundlage von Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2025 oder bis zur Erteilung bzw. Ablehnung ihrer MiCA-Zulassung durch die HCMC weiterhin tätig sein, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Nach erfolgter Zulassung können griechische CASPs Dienstleistungen in jeden EWR-Mitgliedstaat passportieren, indem sie der zuständigen Behörde des Ziellandes 30 Tage im Voraus Mitteilung machen, ohne eine separate lokale Zulassung einholen zu müssen.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Die Verbreitung von Kryptowährungen in Griechenland nahm während der Staatsschuldenkrise zu, als Kapitalverkehrskontrollen das Interesse an alternativen Finanzanlagen beflügelten. Diese Geschichte hinterließ eine Basis von Privatanlegern, die mit digitalen Vermögenswerten vertraut sind. Griechenland weist eine vergleichsweise hohe Dichte an Bitcoin-Automaten pro Kopf auf, die zugängliche Einstiegspunkte für den Einzelhandel bieten. Große internationale Plattformen bedienen griechische Kunden, und das HCMC-Register verzeichnet nun inländische CASPs nach dem aktualisierten Rahmen. Der Handel ist unter jüngeren Bevölkerungsgruppen am aktivsten; grenzüberschreitende Überweisungen sind aufgrund der großen griechischen Diaspora und der tourismusgeprägten Wirtschaft ein praktischer Anwendungsfall. Die Akzeptanz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel durch Händler bleibt begrenzt, das Bewusstsein dafür wächst jedoch weiter.

Branchenschwerpunkt

Griechenlands Blockchain-Sektor ist in seinem Umfang überschaubar, aber in mehreren Bereichen aktiv. Exchange- und Handelsdienste bilden den Kern, von lokal registrierten Plattformen bis hin zu internationalen Anbietern, die ihre Dienstleistungen nach Griechenland passportieren. Blockchain-Gaming-Projekte und NFT-Marktplätze haben griechische Gründer angezogen, ebenso wie DeFi-Entwicklung, obwohl die regulatorische Behandlung vollständig dezentralisierter Protokolle auf EU-Ebene noch ungeklärt ist.

Eine wachsende Gemeinschaft von Blockchain-Entwicklern und Beratungsunternehmen betreut Kunden in ganz Europa und bietet Smart-Contract-Entwicklung, Tokenisierung und Enterprise-DLT-Lösungen an. Bemerkenswert ist, dass Griechenlands Bedeutung in der weltweiten Seeschifffahrt ein spezifisches Interesse an Blockchain-Anwendungen für Frachtdokumentation, Lieferkettentransparenz und Handelsfinanzierung geweckt hat; Bereiche, in denen die Unveränderlichkeit und der Multi-Parteien-Zugang von DLT konkrete operative Vorteile bieten.

Entwicklung der Regulierung

Griechenlands regulatorischer Weg führte von einem minimalen Vorfeld vor 2018 über die AML-basierte VASP-Registrierung nach Gesetz 4557/2018, das grundlegende Technologiegesetz von 2022, bis hin zum umfassenden MiCA-konformen Rahmen von 2025. Gesetz 5193/2025 und HCMC-Entscheidung 8/1059 bilden zusammen den aktuellen maßgeblichen Rahmen. Bevorstehende Entwicklungen umfassen die DAC8-Berichtspflichten ab 2026, fortgeführte Arbeiten auf EU-Ebene zur Klassifizierung von DeFi und NFTs sowie das Digitale-Euro-Programm der Europäischen Zentralbank, an dem die Bank of Greece auf Eurosystem-Ebene mitwirkt.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungProperty
KapitalertragssteuerJa (15% (individuals))
Primäre AufsichtsbehördeHCMC, Bank of Greece, Hellenic FIU
BankzugangVorsichtig
Lizenz ErforderlichJa
Lizenzierter MarktJa
Stablecoin-RahmenwerkJa
CBDCForschung Digital Euro (ECB)
Regulatorische SandboxJa

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 15 Coins in Griechenland.
Es gibt 2 in Griechenland.
Es gibt 0 in Griechenland.
Es gibt 18 Blockchain-Entitäten in Griechenland.
Griechenland rangiert 65 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Griechenland den Rang 78 pro Kopf.
In Griechenland sprechen die Menschen: Greek
Die in Griechenland verwendete Währung ist Euro € (EUR).
Die Hauptstadt von Griechenland ist Athens.
Griechenland befindet sich in Europe.
The population of Griechenland is around 10 846 979.
Griechenland hat eine Zeitzone zwischen UTC+02:00 und UTC+03:00.
The 2-letter ISO code of Griechenland is gr.
Griechenland hat die Domänenerweiterung .gr verwendet.
Die Telefondurchwahl von Griechenland ist +30.
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