Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Kinshasa
Kontinent: Africa
Sprache: French
Bevölkerung: 99 010 000
Oberfläche (km2): 2 344 858
Oberfläche (sq mi): 905 354

Weitere Informationen

Währung: Congolese franc Fr (CDF)
ISO Code: CD
Domain-Erweiterung: .cd
Aufrufen von Code: +243
Uhrzeit (MEZ): UTC+01:00 to +02:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+01:00 to +02:00

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Gesamtrang: 175
Rang Pro-Kopf: 173

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Banque Centrale du Congo (BCC), die auf der Grundlage des Organgesetzes Nr. 18/027 von 2018 tätig ist, ist die primäre Finanzaufsichtsbehörde. Bis 2026 wurde keine kryptospezifische Gesetzgebung verabschiedet; das Land befindet sich in einer regulatorischen Lücke ohne Lizenzierungsregime für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASP).
  • Der Besitz von Kryptowährungen ist legal, hat jedoch keinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel. Eine Entdollarisierungsrichtlinie aus dem Jahr 2024 verpflichtet alle elektronischen Zahlungsterminals zum Betrieb in kongolesischen Francs, wodurch Kryptowährungen weiter aus dem Einzelhandelszahlungsverkehr ausgeschlossen werden.
  • Ein dedizierter Steuerrahmen für Kryptowährungen fehlt. Juristische Personen unterliegen einer Körperschaftsteuer von 30 % auf Kapitalgewinne; der persönliche Einkommensteuersatz erreicht bis zu 40 %. Ein Entwurf für eine Quellensteuer von 5 % auf Krypto-zu-Fiat-Konversionen über 5.000 USD wurde nicht verabschiedet.
  • CENAREF (Cellule Nationale des Renseignements Financiers) ist die nationale Finanzermittlungseinheit (FIU) gemäß Gesetz Nr. 22/068 von 2022. Die DRK steht per Februar 2026 auf der FATF-Grauliste, mit ausstehenden Maßnahmen aus dem Aktionsplan zur AML/CFT-Effektivität, einschließlich der Aufsicht über virtuelle Vermögenswerte.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen dürfen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) legal gehalten und verwendet werden. Kein Gesetz verbietet den Besitz oder die Nutzung digitaler Vermögenswerte, und Bürger können frei in Kryptowährungen transagieren. Allerdings haben Kryptowährungen keinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel und können nicht als Zahlungsmittel im Einzelhandel verwendet werden, wo der Kongolese Franc (CDF) die vorgeschriebene Abrechnungswährung ist.

Ab 2026 ist keine kryptospezifische Gesetzgebung in Kraft. Die Banque Centrale du Congo (BCC) hat öffentliche Warnungen vor nicht zugelassenen Kryptowährungs-Anlageprogrammen herausgegeben und dabei bestimmte Unternehmen als von der Zentralbank nicht anerkannt bezeichnet. Diese Warnungen machen deutlich, dass die BCC solche Programme nicht befürwortet, verbieten Kryptowährungen jedoch nicht grundsätzlich.

Im Rahmen einer Entdollarisierungsrichtlinie aus dem Jahr 2024 müssen alle elektronischen Zahlungsterminals in der DRK in CDF betrieben und Preise ausschließlich in der Landeswährung ausgewiesen werden. Obwohl diese Politik in erster Linie auf die langjährige Praxis USD-denominierter Preisgestaltung abzielt, gilt sie allgemein für alle Transaktionen und verstärkt den Ausschluss von Kryptowährungen aus dem formellen Einzelhandelszahlungsverkehr.

Ein Gesetzentwurf für digitale Vermögenswerte (Digital-Asset Bill) befand sich 2025 in interministerieller Überprüfung, eine parlamentarische Debatte war für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Entwurf sieht ein Lizenzierungsregime für Dienstleister digitaler Vermögenswerte (DASP), Anforderungen zur inländischen Verwahrung sowie eine Transaktionsabgabe von 1 % für die Cyberkriminalitätsverfolgung vor. Per Mai 2026 ist eine Verabschiedung nicht bestätigt.

Steuerliche Behandlung

Die DRK verfügt über keinen dedizierten Steuerrahmen für Kryptowährungen. Nach allgemeinem Steuerrecht unterliegen juristische Personen einer Körperschaftsteuer (KSt) von 30 % auf alle steuerpflichtigen Einkünfte, einschließlich Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten. Krypto-zu-Fiat-Konversionen und Handelsgewinne von juristischen Personen wären grundsätzlich nach bestehenden Einkommensermittlungsregeln diesem Satz unterworfen.

Die persönlichen Einkommensteuersätze in der DRK sind progressiv und erreichen für höhere Einkommensklassen rund 40 %. Weder das Finanzministerium noch die BCC haben kryptospezifische steuerliche Leitlinien für Privatpersonen herausgegeben. Mining- und Staking-Einkünfte wurden in keiner verifizierten Verordnung oder offiziellen Richtlinie gesondert behandelt.

Entwürfe der Finanzgesetze von 2024 sahen eine Quellensteuer von 5 % auf Krypto-zu-Fiat-Konversionen über 5.000 USD vor, doch wurden keine endgültigen Kryptosteuervorschriften verabschiedet. Unternehmen mit Kryptoaktivitäten sollten den allgemeinen Steuermeldungsrahmen anwenden, bis verbindliche Leitlinien erlassen werden.

Aufsicht und Durchsetzung

Die BCC ist die wichtigste Finanzaufsichtsbehörde in der DRK. Ihr Mandat umfasst Geldpolitik, Aufsicht über Zahlungssysteme und die Regulierung von Finanzinstituten gemäß Organgesetz Nr. 18/027 vom 13. Dezember 2018, das das ursprüngliche Gesetz Nr. 005/2002 aktualisierte und die Unabhängigkeit sowie die Aufsichtsbefugnisse der BCC stärkte. Obwohl kein kryptospezifisches Genehmigungsverfahren existiert, ist die BCC als zuständige Behörde für ein künftiges Lizenzierungsregime für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte vorgesehen. Im Jahr 2024 erließ die BCC die Instruction Nr. 58, die vollständige Interoperabilität zwischen Mobile-Money- und Zahlungsnetzwerken als Voraussetzung für regulierte Kryptogateways verpflichtend macht.

CENAREF (Cellule Nationale des Renseignements Financiers) ist die nationale Finanzermittlungseinheit, die für den Empfang von Verdachtsmeldungen und die Koordinierung der AML/CFT-Vollzugsmaßnahmen zuständig ist. Der AML-Rahmen basiert auf Gesetz Nr. 04/016 (2004), geändert durch Gesetz Nr. 16/002 (2016) und weiter gestärkt durch Gesetz Nr. 22/068 vom Dezember 2022, das anonyme Konten verbietet, den Kreis der regulierten Unternehmen auf Fintechs und Immobilienakteure ausweitet und die Prüfung politisch exponierter Personen (PEP) verschärft. Banken und Mobile-Money-Anbieter sind verpflichtet, Verdachtsmeldungen für kryptobezogene Zahlungsströme über 10.000 USD nach geltendem AML-Recht einzureichen.

Das Ministerium für digitale Wirtschaft (Ministère de l’Economie Numerique) überwacht die nationale Digitalpolitik und ist der Hauptbefürworter eines Sandbox-orientierten Ansatzes zur Kryptoregulierung. Das Ministerium koordiniert die interministerielle Überprüfung des vorgeschlagenen Gesetzentwurfs für digitale Vermögenswerte und erkundet gemeinsam mit der TON Foundation einen an den CDF gekoppelten Stablecoin.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Für Kryptowährungsunternehmen gibt es in der DRK keinen formellen Bankzugang. Die BCC hat keine Lizenzen für Krypto-Exchanges oder Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte ausgestellt, und es existiert kein anerkannter Rahmen, über den Kryptounternehmen im regulierten Rahmen Zugang zu Geschäftsbankdienstleistungen erhalten könnten.

In der Praxis ist Mobile Money der wichtigste Einstiegspunkt für kongolesische Nutzer. Große Exchanges haben Integrationen mit mobilen Zahlungsnetzwerken aufgebaut: Binance integrierte im Oktober 2024 Airtel Money und Orange Money, wodurch kongolesische Nutzer über mobile Wallets zwischen Fiat und Kryptowährung wechseln können. Dieser Ansatz setzt auf die Mobile-Money-Infrastruktur statt auf traditionelles Bankwesen und spiegelt die breitere Finanzlandschaft wider, in der Mobile Money die traditionelle Bankkontenverbreitung von rund 14 % der Bevölkerung deutlich übersteigt.

Die EU stufte die DRK im März 2023 als Hochrisikodrittland für AML/CFT-Zwecke ein, was EU-Finanzinstitute zur Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit kongolesischen Gegenparteien verpflichtet. Diese Einstufung erzeugt Compliance-Aufwand für internationale Unternehmen mit kryptobezogenen Zahlungsströmen in die DRK.

Förderung von Innovation

Die Regierung der DRK hat Distributed-Ledger-Technologie für spezifische Anwendungen im öffentlichen Sektor eingesetzt. Das Bildungsministerium startete 2025 die Plattform e-Diplome, ein Blockchain-basiertes System zur Diplom-Verifizierung, das QR-codierte Zeugnisse auf der Blockchain speichert, um Urkundenfälschungen zu bekämpfen. Das Umweltministerium schloss sich mit privaten Akteuren zusammen, um 2025 ein Blockchain-basiertes Digitales Kohlenstoffregister zu starten, das die Integrität der Kohlenstoffguthaben-Bilanzierung aus dem Kongobecken sichern soll.

Die Initiative DRC Digital Nation 2030, 2025 angekündigt, skizziert den Plan, das Land als regionalen Digitalhub zu entwickeln, einschließlich eines Blockchain-basierten digitalen Identitätssystems namens DRC Pass. Das BIS Innovation Hub und die BCC untersuchen zudem eine Wholesale-Zentralbankdigitalwährung (CBDC). Diese staatlich geführten Initiativen belegen das wachsende institutionelle Interesse an Distributed-Ledger-Anwendungen für öffentliche Dienste, auch wenn die kryptospezifische Politik noch im vorlegislativen Stadium verharrt.

Kryptolizenz in der Demokratischen Republik Kongo

Per 2026 verfügt die DRK über kein funktionsfähiges Lizenzierungs- oder VASP-Registrierungsregime für Kryptowährungen. Es existiert kein Verfahren, über das eine Krypto-Exchange, ein Verwahrungsdienstleister oder ein Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte eine lokale Genehmigung der BCC oder einer anderen Behörde einholen könnte. Anbieter, die kongolesische Nutzer über Mobile-Money-Schnittstellen oder Offshore-Plattformen bedienen, tun dies ohne eine inländische Lizenz.

Aktueller Stand

Der AML/CFT-Rahmen der DRK umfasst kein VASP-Aufsichtsregime. Das Land wird bei der FATF-Empfehlung 15 (Virtuelle Vermögenswerte) als teilweise konform eingestuft, was eine unvollständige Umsetzung von VASP-Registrierung, risikobasierter Aufsicht und Travel-Rule-Anforderungen widerspiegelt. Die FATF stellte die DRK im Oktober 2022 unter erhöhte Beobachtung und verwies auf erhebliche Mängel im AML/CFT-Rahmen. Per dem Plenum vom Februar 2026 steht das Land weiterhin auf der Grauliste, alle Aktionsplanfristen sind abgelaufen und ausstehende Punkte wurden von der FATF bestätigt. Die DRK ist Mitglied der GABAC (Groupe d’Action contre le Blanchiment d’Argent en Afrique Centrale), dem FATF-ähnlichen Regionalgremium für Zentralafrika, das gegenseitige Evaluierungen koordiniert.

Ein vorgeschlagener Gesetzentwurf für digitale Vermögenswerte befand sich 2025 in interministerieller Überprüfung und würde, falls verabschiedet, ein von der BCC verwaltetes DASP-Lizenzierungsregime einführen. Bis zur Verabschiedung dieser Gesetzgebung und der Veröffentlichung von Durchführungsvorschriften besteht kein formeller Lizenzierungsweg.

Gründe für das Fehlen eines Rahmens

Das Fehlen eines VASP-Rahmens spiegelt die allgemeine Position der DRK im FATF-Aktionsplan wider. Die Entwicklung und Umsetzung eines risikobasierten Aufsichtsplans für virtuelle Vermögenswerte gehört zu den von der FATF als unvollständig identifizierten Punkten. Die AML/CFT-Reformbemühungen der DRK haben sich auf grundlegende Prioritäten konzentriert: die Verbesserung der Qualität von Verdachtsmeldungen, die Umsetzung gezielter Finanzsanktionen und den Ausbau der analytischen Kapazitäten von CENAREF. Die Aufsicht über virtuelle Vermögenswerte war ein nachrangiger Bereich, der auf die Lösung dieser grundlegenden Defizite wartete.

Auch die Infrastrukturdefizite des Landes tragen dazu bei. Bei einer traditionellen Bankkontendurchdringung von rund 14 %, erheblicher bargeldbezogener Informalität, unzuverlässiger Stromversorgung in vielen Provinzen und begrenzter Internetdurchdringung außerhalb der großen Städte war der praktische Bedarf für ein umfassendes VASP-Regime geringer als in Rechtsordnungen mit stärker entwickelter Finanzinfrastruktur. Mining-Aktivitäten, einschließlich kleiner Wasserkraftanlagen in Nord-Kivu, erfolgen ohne spezifische regulatorische Genehmigung oder Verbot im aktuellen Regulierungsvakuum.

Was Anbieter wissen sollten

Anbieter, die kongolesische Nutzer von außerhalb der DRK bedienen, unterliegen nach geltendem Recht keiner lokalen Lizenzierungspflicht, sollten jedoch verstärkte Sorgfaltspflichten entsprechend der EU-Einstufung als Hochrisikodrittland und dem FATF-Graulistenstatus anwenden. Gemäß Gesetz Nr. 22/068 von 2022 sind Banken und Mobile-Money-Anbieter verpflichtet, Verdachtsmeldungen für kryptobezogene Zahlungsströme über 10.000 USD einzureichen, was bedeutet, dass jede Ein- oder Auszahlung über kongolesische Mobile-Money-Netzwerke der AML-Überwachung durch den lizenzierten Intermediär unterliegt.

Sobald der vorgeschlagene Gesetzentwurf für digitale Vermögenswerte verabschiedet und BCC-Durchführungsvorschriften erlassen sind, werden voraussichtlich alle Plattformen, die kongolesische Nutzer bedienen, eine DASP-Lizenz benötigen und die Anforderungen zur inländischen Verwahrung sowie die Cyberkriminalitätsabgabe erfüllen müssen. Anbieter sollten den Gesetzgebungsprozess über die BCC und das Ministerium für digitale Wirtschaft verfolgen und lokalen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Die Kryptowährungsnutzung in der DRK wird in erster Linie durch praktische wirtschaftliche Faktoren angetrieben: begrenzte Bankinfrastruktur, hohe Kosten für grenzüberschreitende Überweisungen und Währungsinstabilität. Da nur rund 14 % der Bevölkerung traditionelle Bankkonten besitzen, ist Mobile Money der wichtigste Finanzzugangspunkt, und diese Infrastruktur wird durch Integrationen wie die Binance-Airtel-Money- und Binance-Orange-Money-Partnerschaften, die im Oktober 2024 eingeführt wurden, zunehmend mit Krypto-Einstiegspunkten verbunden.

Die Nutzung durch Verbraucher konzentriert sich auf Bitcoin und Stablecoins für Überweisungen und als Absicherung gegen die Abwertung des Francs. Peer-to-Peer-Handelsplattformen und mobilintegrierte Exchange-Dienste sind die wichtigsten Kanäle für die Beteiligung von Privatanlegern; regulierte inländische Exchanges existieren nach geltendem Recht noch nicht.

Branchenschwerpunkt

Angesichts des fehlenden Lizenzierungsrahmens existiert in der DRK kein formeller Krypto-Industriecluster. Die Aktivitäten sind überwiegend durch den Einzelhandel getrieben, wobei informeller Peer-to-Peer-Austausch und Mobile-Money-Konversionen den Großteil des Volumens ausmachen. Internationale Exchanges bedienen kongolesische Nutzer über den Fernzugang per mobilen Apps und P2P-Handelsdesks.

Die umfangreichen natürlichen Ressourcen des Landes, darunter bedeutende Kobalt- und Coltan-Vorkommen, die für die Versorgungsketten der Batterietechnologie entscheidend sind, haben Interesse an Blockchain-basierten Projekten zur Rückverfolgbarkeit von Lieferketten geweckt. Diese Initiativen konzentrieren sich auf die Verifizierung ethischer Beschaffung für Exportmärkte und nicht auf finanzielle Kryptodienste. Krypto-Mining erfolgt informell in Nord-Kivu mit kleinen Wasserkraftanlagen, ohne dass ein regulatorischer Rahmen für diese Tätigkeit besteht.

Entwicklung der Regulierung

Die DRK wurde im Oktober 2022 in die erhöhte FATF-Überwachung aufgenommen und steht per dem Plenum vom Februar 2026 weiterhin auf der Grauliste, alle Aktionsplanfristen sind abgelaufen. Die Entwicklung eines risikobasierten VASP-Aufsichtsprogramms gehört zu den ausstehenden Punkten des Aktionsplans. Die DRK ist Mitglied der GABAC, dem FATF-ähnlichen Regionalgremium für Zentralafrika, das gegenseitige Evaluierungen und Nachverfolgungen koordiniert.

Das staatliche Engagement mit Blockchain-Technologie im öffentlichen Sektor, der Sandbox-orientierte Ansatz des Ministeriums für digitale Wirtschaft und die CBDC-Erkundung mit dem BIS Innovation Hub deuten darauf hin, dass ein künftiger Regulierungsrahmen eher ein beaufsichtigtes Innovationsmodell als eine restriktive Haltung widerspiegeln dürfte.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungNot legally recognized
KapitalertragssteuerBedingt (30% CIT (corporate))
Primäre AufsichtsbehördeBanque Centrale du Congo (BCC); CENAREF (FIU)
BankzugangSchwierig
Lizenz ErforderlichNein

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

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Es gibt 0 Blockchain-Entitäten in Congo (DR).
Congo (DR) rangiert 175 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Congo (DR) den Rang 173 pro Kopf.
In Congo (DR) sprechen die Menschen: French
Die in Congo (DR) verwendete Währung ist Congolese franc Fr (CDF).
Die Hauptstadt von Congo (DR) ist Kinshasa.
Congo (DR) befindet sich in Africa.
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