Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Rabat
Kontinent: Africa
Sprache: Arabic, Berber
Bevölkerung: 37 076 584
Oberfläche (km2): 446 550
Oberfläche (sq mi): 172 414

Weitere Informationen

Währung: Moroccan dirham MAD (MAD)
ISO Code: MA
Domain-Erweiterung: .ma
Aufrufen von Code: +212
Uhrzeit (MEZ): UTC+00:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+01:00

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Coins: 5
Total: 5

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Gesamtrang: 90
Rang Pro-Kopf: 127

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Kryptowährungen bleiben gemäß dem gemeinsamen Kommuniqué vom 20. November 2017 verboten, das von Bank Al-Maghrib (BAM), dem Office des Changes und der Autorité Marocaine du Marché des Capitaux (AMMC) herausgegeben wurde; das Verbot hat die Rechtswirkung einer Devisenpflichtverletzung und ist mit Geld- und Strafstrafen bewehrt.
  • Gesetzentwurf 42.25, der im November 2025 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht wurde, würde das Verbot durch ein an MiCA angelehntes Lizenzierungssystem ersetzen, das gemeinsam von BAM und der AMMC beaufsichtigt wird; die parlamentarische Verabschiedung wird für Mitte 2026 und die Erteilung erster Lizenzen für Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet.
  • Es existiert kein kryptospezifischer Steuerrahmen; der Code Général des Impôts schweigt zu virtuellen Vermögenswerten. Gesetzentwurf 42.25 sieht eine Kapitalertragsteuer von 15 bis 30 %, eine progressive Einkommensteuer von 10 bis 38 % für natürliche Personen sowie eine Körperschaftsteuer von 20 bis 31 % für lizenzierte Unternehmen vor, doch diese Steuersätze haben noch keine Gesetzeskraft erlangt.
  • Die Autorité Nationale du Renseignement Financier (ANRF), gegründet unter Gesetz 12-18 im Jahr 2021, ist die Finanzgeheimdienstbehörde und AML/CFT-Aufsichtsbehörde; Marokko steht seit Februar 2023 nicht mehr auf der FATF-Liste der verstärkt überwachten Länder und ist Stand 2026 weiterhin von dieser Liste gestrichen.

Inhaltsverzeichnis

Das Königreich Marokko nimmt im afrikanischen Krypto-Umfeld eine ungewöhnliche Stellung ein. Ein formelles Verbot ist seit 2017 in Kraft, dennoch gehört die informelle Akzeptanz zu den höchsten in der Region: Schätzungsweise sechs Millionen marokkanische Inhaber greifen über Peer-to-Peer-Netzwerke und VPN-gestützte Zugangswege auf ausländische Plattformen zu. Dieser Widerspruch treibt nun eine gesetzgeberische Reaktion voran. Gesetzentwurf 42.25, im November 2025 gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Bank Al-Maghrib und der AMMC veröffentlicht, würde das Verbot durch ein strukturiertes Lizenzierungssystem ersetzen, das unmittelbar an der Markets in Crypto-Assets Regulation der Europäischen Union ausgerichtet ist. Die parlamentarische Prüfung ist Anfang 2026 im Gange. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes bleibt das Verbot von 2017 geltendes Recht.

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen sind gemäß dem gemeinsamen Kommuniqué verboten, das am 20. November 2017 von Bank Al-Maghrib (BAM), dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, dem Office des Changes und der Autorité Marocaine du Marché des Capitaux (AMMC) herausgegeben wurde. Das Kommuniqué stuft Transaktionen mit virtuellen Währungen als Verstöße gegen die Devisenvorschriften im Rahmen des marokkanischen Devisenrechts ein und sieht Geldstrafen für natürliche und juristische Personen sowie strafrechtliche Konsequenzen bei Wiederholungsverstößen vor. Das Verbot bleibt Stand 2026 in Kraft.

Gesetzentwurf 42.25 definiert Kryptowerte formal als digitale Darstellungen von Wert oder Rechten, die mittels Distributed-Ledger-Technologie übertragen werden können. Der Entwurf erfasst zwei Kategorien: Utility-Token und wertreferenzierte Token einschließlich Stablecoins. Non-Fungible-Token, Mining, dezentralisierte Finanzen (DeFi) und digitale Zentralbankwährungen sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Der Entwurf legalisiert Krypto nicht als Zahlungsmittel; Kryptowerte würden als eigenständige Klasse von Finanzanlagen behandelt, die ausschließlich über zugelassene Dienstleister verwaltet werden dürfen.

Aufsicht und Durchsetzung

Der Rahmen gemäß Gesetzentwurf 42.25 sieht eine tripartite Aufsichtsstruktur vor. Bank Al-Maghrib (BAM), Marokkos Zentralbank, hält die Vorabgenehmigungsbefugnis für Dienstleister für Kryptowerte und trägt die alleinige Verantwortung für die Regulierung von Stablecoin-Emittenten, wobei eine vollständige Reservehinterlegung auf segregierten Konten bei marokkanischen Kreditinstituten unter BAM-Aufsicht gefordert wird. Die Autorité Marocaine du Marché des Capitaux (AMMC), die Kapitalmarktbehörde, wird Dienstleister für Kryptowerte lizenzieren, Token-Emissionen und öffentliche Angebote beaufsichtigen sowie Vorschriften gegen Insiderhandel und Marktmanipulation durchsetzen. Die Autorité Nationale du Renseignement Financier (ANRF), gegründet unter Gesetz 12-18 im Jahr 2021, ist die Finanzgeheimdienstbehörde, die für die AML- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfungs-Aufsicht zuständig ist, einschließlich der obligatorischen Kundenidentifizierung, einer zehnjährigen Datenspeicherungspflicht und der Meldung verdächtiger Aktivitäten. Ein Koordinierungsausschuss bestehend aus BAM, der AMMC, dem Versicherungsregulator ACAPS, dem Finanzministerium und der Datenschutzbehörde CNDP wird die sektorübergreifende Politik abstimmen. Das Office des Changes behält seine Funktion bei der Durchsetzung der Devisenvorschriften, die derzeit die Rechtsgrundlage für das Verbot von 2017 bilden.

Steuerliche Behandlung

Der Code Général des Impôts enthält keine Regelungen zu virtuellen Vermögenswerten, und die Direction Générale des Impôts (DGI) hat kein kryptospezifisches Rundschreiben erlassen. Im geltenden Rechtsrahmen unterliegen etwaige Gewinne im Einzelfall den allgemeinen Einkommensteuergrundsätzen. Gesetzentwurf 42.25 sieht ein strukturiertes Steuerregime vor: eine Kapitalertragsteuer von 15 bis 30 % auf die Veräußerung von Kryptowerten analog zur Behandlung börsennotierter Wertpapiere; eine progressive Einkommensteuer von 10 bis 38 % auf Einkünfte natürlicher Personen aus kryptobezogenen Tätigkeiten; sowie eine Körperschaftsteuer von 20 bis 31 % für lizenzierte Kryptounternehmen. Eine Mehrwertsteuer auf Kryptotransaktionen wird nicht erwartet. Die DGI plant, die Überwachung über lizenzierte Exchange- und Bankenverknüpfungen zu implementieren, sobald das Lizenzierungssystem in Betrieb ist. Alle vorgeschlagenen Steuersätze bedürfen noch der Konkretisierung in den Durchführungsverordnungen zum Gesetzentwurf und haben noch keine Gesetzeskraft erlangt.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Banken operieren innerhalb der Beschränkungen des Kommuniqués von 2017. Die Erleichterung von Krypto-Aktivitäten setzt Institutionen und Kunden Devisenstrafen aus, und marokkanische Banken sperren routinemäßig Zahlungskartentransaktionen, die als kryptobezogen eingestuft werden. Das Berufsverband der Banken Marokkos koordiniert die Überwachung mit BAM und dem Office des Changes. Praktische inländische Zugangskanäle über das Bankensystem sind unter dem geltenden Recht geschlossen. Gesetzentwurf 42.25 sieht vor, dass lizenzierte Dienstleister für Kryptowerte Konten bei marokkanischen Bankinstituten führen und dass BAM-Aufsichtsverknüpfungen eine Transaktionsüberwachung ermöglichen werden, was formelle Bankkanäle für konforme Anbieter nach Verabschiedung des Gesetzes möglicherweise wieder öffnet.

Förderung von Innovation

Bank Al-Maghrib entwickelt seit 2019 eine inländische digitale Zentralbankwährung, den E-Dirham, im Rahmen einer aktiven Arbeitsgruppe. Der BAM-Jahresbericht 2024 bestätigte den Start der dritten Projektphase mit technischer Unterstützung der Weltbank und des IWF. Ein erster Pilot für den Retail-Peer-to-Peer-Zahlungsverkehr wurde 2025 abgeschlossen, und ein paralleler Pilot für grenzüberschreitende Überweisungen mit der ägyptischen Zentralbank und Unterstützung der Weltbank läuft gleichzeitig und zielt auf die Interoperabilität im Rahmen des Zahlungsrahmens der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone ab. Der E-Dirham ist ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs 42.25 ausgenommen. Eine von BAM verwaltete regulatorische Sandbox für private Fintech-Unternehmen wurde nicht angekündigt. Im Dezember 2025 führte die AMMC in Partnerschaft mit dem Blockchain-Analyseunternehmen Chainalysis ein Schulungsprogramm durch, um ihre Kapazitäten zur On-Chain-Transaktionsüberwachung und forensischen Analyse in Vorbereitung auf die Lizenzaufsicht im Rahmen des künftigen Gesetzes auszubauen.

Kryptolizenz in Marokko

In Marokko besteht derzeit kein operatives Lizenzierungssystem für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte. Das Verbot von 2017 bedeutet, dass jede inländische Krypto-Aktivität außerhalb bestehender Devisenausnahmen rechtliche Risiken birgt. Gesetzentwurf 42.25 würde den ersten formellen Lizenzierungspfad für Dienstleister für Kryptowerte (CASPs) einführen, ein zweistufiges Verfahren etablieren und BAM sowie der AMMC spezifische Aufsichtsrollen zuweisen. Die parlamentarische Verabschiedung wird für Mitte 2026 erwartet, mit Durchführungsverordnungen und ersten AMMC-Lizenzen Ende 2026 oder Anfang 2027.

Aktueller Stand

Gesetzentwurf 42.25 wurde im November 2025 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, nachdem er vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, BAM und der AMMC erarbeitet worden war. Der Entwurf wurde Anfang 2026 zur parlamentarischen Prüfung eingereicht. Nach der Verabschiedung benötigen CASPs eine BAM-Vorabgenehmigung, bevor sie einen AMMC-Lizenzantrag stellen können. Antragsberechtigt sind ausschließlich in Marokko gegründete juristische Personen; ausländische Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen sind nicht antragsberechtig. Der Entwurf schränkt die Nutzung von Krypto als Zahlungsmittel ein und schafft keinen Überweisungs- oder Zahlungskorridor außerhalb des lizenzierten CASP-Rahmens.

Lizenzanforderungen

Antragsteller müssen ein Mindeststammkapital von 3 Millionen MAD (ca. 300.000 USD) nachweisen, das bei einem marokkanischen Bankinstitut hinterlegt und während des gesamten Betriebs aufrechterhalten werden muss. Die genaue Kapitaluntergrenze kann je nach Tätigkeitsart variieren und wird in den AMMC-Durchführungsverordnungen bestätigt. Zu den erforderlichen Antragsunterlagen gehören: eine beglaubigte Kopie der Satzung; polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer, die nicht älter als drei Monate sein dürfen; ein Cybersicherheits-Prüfbericht einer von der AMMC zugelassenen Drittpartei; sowie eine Versicherungspolice für Berufshaftpflicht und Cyberdiebstahl. CASPs müssen Kundenvermögen von Eigenvermögen trennen. Eine einmalige Lizenzgebühr sowie eine jährliche Aufsichtsgebühr, beide gestaffelt nach Transaktionsvolumen, sind bei und nach der Genehmigung zu entrichten. Lizenzen gelten nur für bestimmte Tätigkeiten; die Erweiterung auf neue Tätigkeitskategorien erfordert eine gesonderte Zulassung. Eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht gilt für alle lizenzierten Tätigkeiten und umfasst Transaktionsprotokolle, Kundenidentitätsdossiers und Kommunikation.

Antragsverfahren und Zeitplan

Das Verfahren folgt einer sequenziellen BAM-dann-AMMC-Struktur. Ein Antragsteller reicht zunächst einen Vorabgenehmigungsantrag bei BAM ein, das die aufsichtsrechtliche Eignung, die Kapitalausstattung und den vorgeschlagenen Umfang der Stablecoin-bezogenen Tätigkeit prüft. Nach Erhalt der BAM-Genehmigung stellt der Antragsteller einen vollständigen Lizenzantrag bei der AMMC. Die AMMC hat 120 Tage Zeit für eine Entscheidung und kann ein Gespräch mit den verantwortlichen Führungskräften einberufen, um die Berufsqualifikationen nach handelsrechtlichen Maßstäben zu prüfen. Für formelle Annahme- oder Ablehnungsmitteilungen gilt eine Frist von zwei Monaten. Strafverfolgung für unlizenzierte Aktivitäten sieht Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren und Geldstrafen von bis zu 500.000 MAD vor. Marktmanipulation und Insiderhandel bei Kryptowerten sind mit zwei bis sieben Jahren Freiheitsstrafe und Geldstrafen von bis zu 10 Millionen MAD bedroht. Verwaltungssanktionen umfassen Verwarnungen, öffentliche Rügen, Tätigkeitssuspendierungen und Lizenzentzug, mit Geldbußen zwischen 100.000 und 5 Millionen MAD.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Trotz des formellen Verbots zählt Marokko durchgehend zu den führenden afrikanischen Ländern bei der Akzeptanz von Kryptowährungen, mit geschätzten sechs Millionen Inhabern, die etwa 16 % der Bevölkerung ausmachen. Die Aktivität konzentriert sich auf ausländische Exchanges, auf die über VPN-Verbindungen zugegriffen wird, sowie auf informelle Peer-to-Peer-Plattformen. Bargeld spielt in der Gesamtwirtschaft eine strukturell bedeutende Rolle; Krypto hat Nischen bei grenzüberschreitenden Überweisungen, Werttransfers außerhalb des Bankensystems und der Nachfrage nach Wertspeicherung gefüllt. Die Diskrepanz zwischen dem Verbot und der beobachtbaren Marktgröße ist eines der wesentlichen Argumente, die BAM und die AMMC für die Vorantreibung des Gesetzentwurfs 42.25 anführen.

Branchenschwerpunkt

Eine lizenzierte inländische Kryptobranche existiert nicht. Mining ist kein strukturelles Merkmal der Volkswirtschaft und vom Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rahmens ausgenommen. Das künftige Lizenzierungssystem würde Exchanges, Verwahrer, Portfoliomanager, Emittenten von Utility-Token und wertreferenzierten Token sowie verwandte Unternehmensdienstleister erfassen. Nach Aufnahme des Betriebs wird die AMMC ein öffentliches Register lizenzierter CASPs führen. Der inländische Kryptomarkt wird für 2025 auf 278,7 Millionen USD geschätzt und soll 2026 auf 292,4 Millionen USD anwachsen, da regulatorische Klarheit strukturierte Marktbeteiligung anzieht. Die MiCA-Ausrichtung des Gesetzentwurfs 42.25 schafft potenzielle Vorteile für europäische Fintech-Unternehmen, die bereits unter MiCA operieren, was das Eingangsinteresse nach Verfügbarkeit der Lizenzen beschleunigen könnte.

Entwicklung der Regulierung

Marokko ist Mitglied der Middle East and North Africa Financial Action Task Force (MENAFATF). Das Land wurde im Februar 2021 auf die FATF-Liste der verstärkt überwachten Länder gesetzt und am 24. Februar 2023 nach Abschluss seines Aktionsplans wieder gestrichen. Marokko steht Stand 2026 weiterhin nicht auf der FATF-Greylist. Eine MENAFATF-Folgemeldung vom Mai 2024 verzeichnete weitgehend konforme oder konforme Bewertungen über die Mehrheit der 40 Empfehlungen. Die Abfolge der weiteren regulatorischen Arbeiten verläuft von der Verabschiedung des Gesetzentwurfs 42.25 über nachgeordnete BAM-Regeln zu Stablecoin-Reserven und AMMC-Regeln zu Lizenzierungskriterien, Marktverhalten und AML/CFT-Standards bis hin zum E-Dirham-CBDC-Projekt und laufenden MENAFATF-Berichtspflichten. Marokkos Ansatz stellt einen Übergang vom Verbot zu einem strukturierten, international ausgerichteten Rahmen dar, der Kapitalverkehrskontrollen beibehält und gleichzeitig einen beaufsichtigten Zugangspfad für digitale Vermögenswerte schafft, statt einer einfachen Liberalisierung.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusVerboten
KlassifizierungNot legally recognized (foreign-exchange violation)
KapitalertragssteuerBedingt (No specific rules (Bill 42.25 proposes 15-30% CGT))
Primäre AufsichtsbehördeBank Al-Maghrib (BAM); AMMC; Office des Changes; ANRF (FIU); Ministry of Economy and Finance
BankzugangEingeschränkt
Lizenz ErforderlichNein
Stablecoin-RahmenwerkJa
CBDCPilot e-dirham (retail P2P pilot completed Jul 2025; cross-border pilot with Egypt)

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

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Häufig gestellte Fragen

Es gibt 5 Coins in Marokko.
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Es gibt 5 Blockchain-Entitäten in Marokko.
Marokko rangiert 90 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Marokko den Rang 127 pro Kopf.
In Marokko sprechen die Menschen: Arabic, Berber
Die in Marokko verwendete Währung ist Moroccan dirham MAD (MAD).
Die Hauptstadt von Marokko ist Rabat.
Marokko befindet sich in Africa.
The population of Marokko is around 37 076 584.
Marokko hat eine Zeitzone zwischen UTC+00:00 und UTC+01:00.
The 2-letter ISO code of Marokko is ma.
Marokko hat die Domänenerweiterung .ma verwendet.
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