Marktkapitalisierung: $2,45 Bio. 1,84% 24h Vol: $108,87 Mrd. 64,82% BTC Dom: 55,46%

Informationen zum Land

Hauptstadt: Tiflis
Kontinent: Europe
Sprache: Georgian
Bevölkerung: 3 729 500
Oberfläche (km2): 69 700
Oberfläche (sq mi): 26 911

Weitere Informationen

Währung: Georgian lari ლ (GEL)
ISO Code: GE
Domain-Erweiterung: .ge
Aufrufen von Code: +995
Uhrzeit (MEZ): UTC+04:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+04:00

Website

Official Website: Georgia.gov
Info Website: Gnta.ge

Extra Links

Soziale Medien & Nachrichten

Coins: 17
Börsen: 6
Total: 23

Rangliste

Gesamtrang: 55
Rang Pro-Kopf: 44

Blockchain-Übersicht

SteuerfreundlichLizenzierter MarktCBDCKrypto-Hub

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungVirtual asset
KapitalertragssteuerNein
Primäre AufsichtsbehördeNBG, FMS
BankzugangOffen
Lizenz ErforderlichJa
CBDCPilot Digital GEL

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

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Häufig gestellte Fragen

Es gibt 17 Coins in Georgien.
Es gibt 6 in Georgien.
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Es gibt 23 Blockchain-Entitäten in Georgien.
Georgien rangiert 55 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Georgien den Rang 44 pro Kopf.
In Georgien sprechen die Menschen: Georgian
Die in Georgien verwendete Währung ist Georgian lari ლ (GEL).
Die Hauptstadt von Georgien ist Tiflis.
Georgien befindet sich in Europe.
The population of Georgien is around 3 729 500.
Georgien hat eine Zeitzone zwischen UTC+04:00 und UTC+04:00.
The 2-letter ISO code of Georgien is ge.
Georgien hat die Domänenerweiterung .ge verwendet.
Die Telefondurchwahl von Georgien ist +995.

Description

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Rechtliche Einordnung und regulatorischer Rahmen

Status von Kryptowährungen

Georgien hat sich als eine der kryptofreundlichsten Jurisdiktionen weltweit etabliert und bietet einen klaren regulatorischen Rahmen, der Innovation und Finanzaufsicht in Einklang bringt. Nach georgischem Recht werden Kryptowährungen nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt; der Georgische Lari (GEL) bleibt die einzige offizielle Währung für Transaktionen im Land. Der Besitz, Handel und Tausch virtueller Vermögenswerte ist jedoch für Einzelpersonen und Unternehmen vollständig legal und erlaubt.

Der Rechtsrahmen definiert einen virtuellen Vermögenswert als eine digitale Wertdarstellung, die austauschbar und nicht einzigartig ist, digital gehandelt oder übertragen werden kann und für Investitions- oder Zahlungszwecke verwendet werden kann. Diese Definition schließt ausdrücklich digitale Darstellungen von Fiatwährungen, Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten sowie Non-Fungible Token (NFTs) und Sammlerstücke aus, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Vorschriften für virtuelle Vermögenswerte fallen.

Obwohl Kryptowährungen in Georgien nicht direkt als Zahlungsmittel verwendet werden können, können lizenzierte Virtual Asset Service Provider (VASPs) Transaktionen erleichtern, indem sie Krypto-Assets im Auftrag von Kunden in Fiatwährung umwandeln und so die praktische Nutzung digitaler Vermögenswerte im alltäglichen Handel ermöglichen.

Steuerliche Behandlung

Georgien bietet weltweit eines der günstigsten Steuerregime für Kryptowährungen, insbesondere für Einzelinvestoren:

Für Einzelpersonen: Das georgische Steuerrecht wendet die persönliche Einkommensteuer nur auf innerhalb Georgiens erzieltes Einkommen an. Da Kryptowährungen keine physische Form haben und nicht an einen bestimmten geografischen Ort gebunden sind, werden Gewinne aus dem Kryptohandel und -tausch als ausländisches Einkommen betrachtet. Folglich genießen georgische Steuerresidenten einen Steuersatz von 0 % auf Kryptowährungsgewinne. Diese Behandlung gilt für den Kauf, Verkauf und Tausch von Krypto-Assets, die als persönliche Investition und nicht als Teil von Geschäftsaktivitäten gehalten werden. Um sich zu qualifizieren, müssen Einzelpersonen georgische Steuerresidenten sein, was typischerweise durch einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums im Land oder über das High Net Worth Individual (HNWI)-Programm erreicht wird.

Für Unternehmen: Georgische Unternehmen, die Kryptowährungsaktivitäten ausüben, unterliegen dem Standard-Körperschaftsteuerrahmen. Georgien folgt dem estnischen Modell der Körperschaftsteuer, was bedeutet, dass Gewinne nur bei Ausschüttung und nicht bei Erwirtschaftung besteuert werden. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % auf ausgeschüttete Gewinne, mit einer zusätzlichen 5 %igen Quellensteuer auf Dividenden. Unternehmen können die Besteuerung unbegrenzt aufschieben, indem sie Gewinne in das Unternehmen reinvestieren. Für Mining-Operationen gelten dieselben Steuerregeln, wobei Unternehmen in Free Industrial Zones (FIZ) zusätzliche Steuerbefreiungen einschließlich Einkommensteuerbefreiung erhalten können.

Umsatzsteuerliche Behandlung: Der Tausch von Kryptowährungen in nationale oder ausländische Währungen unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Da Krypto-Assets für Umsatzsteuerzwecke ähnlich wie Geldmittel behandelt werden, sind gängige Aktivitäten wie Kauf, Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen umsatzsteuerbefreit. Finanzoperationen von VASPs sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit ohne Vorsteuerabzugsrecht, was bedeutet, dass Anbieter keine Vorsteuer auf damit verbundene Ausgaben geltend machen können.

Georgien bietet auch den Status eines Kleinunternehmens (SBS) mit einer präferenziellen Umsatzsteuer von 1 % für qualifizierende Unternehmen, obwohl die Anwendbarkeit auf Kryptowährungshandelsaktivitäten der Auslegung durch die Nationalbank von Georgien unterliegt.

Aufsicht und Durchsetzung

Der georgische Kryptowährungssektor wird durch eine behördenübergreifende Regulierungsstruktur geregelt, die 2023 mit umfassenden Gesetzesänderungen in Kraft trat:

Nationalbank von Georgien (NBG): Die NBG fungiert als primäre Aufsichtsbehörde für Virtual Asset Service Provider. Sie bearbeitet die offizielle Registrierung und Lizenzierung, legt Eignungskriterien für VASP-Verwalter fest und stellt die Einhaltung des VASP-Registrierungsverfahrensgesetzes sicher. Die NBG verfügt über weitreichende Befugnisse zur Beaufsichtigung von VASP-Aktivitäten, zur Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen, zur Aussetzung von Betrieben oder zum Widerruf von Registrierungen bei Bedarf.

Finanzüberwachungsdienst von Georgien (FMS): Als zentrale Zentralstelle für Geldwäscheverdachtsmeldungen des Landes, gegründet 2003 und 2019 erheblich gestärkt, ist der FMS verantwortlich für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei allen Finanzinstituten, einschließlich Kryptounternehmen. Er empfängt und analysiert Verdachtsmeldungen, setzt das nationale AML/CFT-Gesetz durch und verlangt von Organisationen die Implementierung von Compliance-Programmen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten.

Finanzministerium: Dieses Ministerium legt den Steuerrahmen für Kryptowährungen fest und bestimmt, wie Gewinne und Transaktionen steuerlich behandelt werden. Es beaufsichtigt auch bestimmte nicht-bankbezogene Einheiten unter dem nationalen AML-Gesetz.

Der regulatorische Rahmen stimmt mit den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) überein, und Georgien erhielt eine Compliance-Bestätigung von MONEYVAL, dem Anti-Geldwäsche-Gremium des Europarats, was das Engagement des Landes für internationale Geldwäschebekämpfungsstandards demonstriert.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Georgische Banken haben gegenüber Kryptowährungsunternehmen generell einen kooperativen Ansatz gewählt, allerdings mit angemessenen Sorgfaltspflichtanforderungen. Große Banken einschließlich Liberty Bank, Bank of Georgia und TBC Bank arbeiten mit Blockchain-Unternehmen zusammen und verarbeiten kryptobezogene Transaktionen. Lizenzierte VASPs können Geschäftsbankenbeziehungen aufbauen und Fiat-Transaktionen im Zusammenhang mit ihren Kryptooperationen verarbeiten.

Für Einzelpersonen und Unternehmen, die Gelder von Kryptowährungsbörsen erhalten, ist die Herkunft der Mittel der entscheidende Faktor für reibungslose Bankbeziehungen. Überweisungen von lizenzierten, bei der Nationalbank von Georgien registrierten VASPs werden typischerweise problemlos verarbeitet, da Banken diese als verifizierte Gegenparteien anerkennen. Überweisungen von Peer-to-Peer-Plattformen oder nicht lizenzierten Börsen können jedoch eine verstärkte Prüfung auslösen, und Banken können Dokumentation zum Nachweis der legitimen Herkunft der Mittel anfordern.

Die Kontoeröffnung für kryptobezogene Aktivitäten ist Standardbestandteil des VASP-Registrierungsverfahrens, und mehrere Banken bedienen aktiv die Kryptoindustrie. Die durch das VASP-Rahmenwerk gebotene regulatorische Klarheit hat zur Normalisierung der Bankbeziehungen für konforme Kryptounternehmen beigetragen.

Lizenzanforderungen

Seit der Umsetzung des Gesetzes über das Registrierungsverfahren für Virtual Asset Service Provider müssen sich alle Unternehmen, die virtuelle Vermögenswertdienste erbringen, bei der Nationalbank von Georgien registrieren. Die VASP-Registrierung deckt ein umfassendes Spektrum ab:

  • Tauschdienstleistungen zwischen Krypto und Fiatwährungen, zwischen verschiedenen Kryptowährungen oder zwischen Krypto und Finanzinstrumenten (einschließlich über Kioske/Geldautomaten)
  • Übertragungsdienste für virtuelle Vermögenswerte
  • Aufbewahrung und Verwaltung virtueller Vermögenswerte oder Instrumente, die die Kontrolle darüber ermöglichen
  • Portfolioverwaltung virtueller Vermögenswerte (ausgenommen kollektive Portfolioverwaltung)
  • Verwaltung von Kryptowährungshandelsplattformen
  • Initial Coin Offerings (ICOs) und verwandte Dienstleistungen

Registrierungsanforderungen: Antragsteller müssen in Georgien registrierte juristische Personen sein (GmbH oder Aktiengesellschaft), ein lokales Büro und mindestens einen lokalen Geschäftsführer haben, die Einhaltung von AML/KYC-Anforderungen nachweisen und Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien für Verwalter und bedeutende Anteilseigner erfüllen. Erforderliche Dokumentation umfasst einen detaillierten Geschäftsplan mit mindestens dreijährigen Budgetprognosen, AML/CFT-Richtlinien und -Verfahren, technische Dokumentation zu Datensicherheit und Zahlungsverarbeitungssystemen sowie Informationen zur Eigentumsstruktur und wirtschaftlich Berechtigten.

Verfahren und Gebühren: Die staatliche Registrierungsgebühr beträgt 5.000 GEL (ca. 2.000 USD). Die NBG prüft Anträge innerhalb von 2-4 Monaten, wobei die Frist bei zusätzlichen Informationsanfragen verlängert werden kann. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung für die Gründung eines VASPs in Georgien.

Wichtige Ausnahmen: Einzelne Kryptowährungs-Miner, Teilnehmer an Mining-Pools und einzelne Händler sind ausdrücklich von den VASP-Registrierungsanforderungen befreit. Diese Ausnahme erkennt den Unterschied zwischen professionellen Dienstleistern und einzelnen Teilnehmern im Krypto-Ökosystem an.

Compliance-Verpflichtungen: Registrierte VASPs müssen regelmäßige Berichte an die NBG einreichen, darunter jährliche Finanzberichte, Kundenverifizierungsunterlagen, Verdachtsmeldungen und Transaktionsvolumendaten. VASPs ist es untersagt, mit anonymitätsverstärkenden oder Privacy Coins zu arbeiten, und sie müssen technologische Maßnahmen implementieren, die die Verschleierung von Transaktionsparteien verhindern.

Innovationsförderung

Georgien hat sich durch verschiedene Regierungsinitiativen aktiv als Hub für Blockchain- und Kryptowährungsinnovation positioniert:

Georgiens Innovations- und Technologieagentur (GITA): GITA operiert unter dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und vergibt Zuschüsse von bis zu 150.000 GEL an Blockchain- und Technologieunternehmen. Die Agentur betreibt Technologieparks im ganzen Land mit kostenlosen Büroräumen, Co-Working-Einrichtungen und Zugang zu fortschrittlicher Prototyping-Ausrüstung über ihr FabLab-Netzwerk. GITA hat über 400 Startups unterstützt und Absichtserklärungen mit wichtigen Akteuren der Blockchain-Branche unterzeichnet.

Free Industrial Zones (FIZ): Unternehmen in ausgewiesenen Zonen profitieren von erheblichen Steuervorteilen, einschließlich Einkommensteuerbefreiung auf bestimmte Aktivitäten. Diese Zonen sind besonders attraktiv für Kryptowährungs-Mining-Betriebe und Technologieunternehmen, die internationale Märkte bedienen.

Freie Virtuelle Zone: Georgien bietet einen regulatorischen Rahmen, der Technologie-Startups mit Exporttätigkeit 0 % Körperschaftsteuer und 0 % Umsatzsteuer ohne jährliche Lizenzgebühren ermöglicht. IT-Unternehmen können reduzierte Einkommensteuersätze von 5 % nutzen.

Blockchain-Adoption im öffentlichen Sektor: Georgien war Vorreiter bei der staatlichen Blockchain-Implementierung. Die Public Service Hall hat Blockchain-basierte Grundbuchregistrierungsverfahren implementiert. Die Nationalbank von Georgien hat mit Ripple zusammengearbeitet, um den Digital GEL zu pilotieren, was das staatliche Engagement für Blockchain-Technologie demonstriert.

Strategische Partnerschaften: Georgien hat auf Regierungsebene eine Absichtserklärung mit Tether zur Entwicklung von Blockchain-Infrastruktur und Einrichtung eines Startup-Fonds unterzeichnet, was eine starke öffentlich-private Zusammenarbeit im Kryptosektor signalisiert.

Marktmerkmale

Verbreitungsmuster

Georgien hat ein bemerkenswertes Kryptowährungs-Ökosystem entwickelt, angetrieben von mehreren einzigartigen Faktoren. Das Land hat sich als bedeutender Akteur im Kryptowährungs-Mining etabliert, begünstigt durch niedrige Stromkosten und ein günstiges regulatorisches Umfeld. Dies hat sowohl einzelne Miner als auch große Mining-Betriebe angezogen.

Die Verbraucheradoption wächst weiter, unterstützt durch die steuerfreie Behandlung individueller Kryptogewinne und zunehmenden Zugang zu lizenzierten Börsendiensten. Das Land verfügt über ein Netzwerk von Kryptowährungs-Geldautomaten und -Kiosken mit einer bemerkenswert hohen Dichte im Verhältnis zum BIP. Mehrere lizenzierte Börsen und Tauschdienstleister bieten Einwohnern unkomplizierten Zugang zum Kauf, Verkauf und Umtausch von Kryptowährungen.

Die wachsende Gemeinschaft digitaler Nomaden, Remote-Arbeiter und internationaler Fachleute, die von Georgiens günstiger Steuerbehandlung und niedrigen Lebenshaltungskosten angezogen werden, hat die Kryptowährungsadoption weiter beschleunigt. Viele dieser Personen erhalten Vergütungen oder führen Geschäfte in Kryptowährungen und profitieren vom klaren regulatorischen Rahmen für persönliche Kryptoaktivitäten.

Branchenschwerpunkte

Mehrere Arten von Kryptowährungsunternehmen finden Georgien besonders attraktiv:

Kryptowährungs-Mining: Georgiens wettbewerbsfähige Stromtarife und unterstützendes regulatorisches Umfeld haben es zu einem globalen Ziel für Mining-Operationen gemacht, mit bedeutender entwickelter Mining-Infrastruktur.

Lizenzierte Börsen und Tauschdienstleister: Mehrere internationale und lokale Kryptowährungsbörsen haben VASP-Registrierung in Georgien erhalten und bieten Krypto-zu-Fiat-Umwandlung, Handel und Verwahrungsdienste an.

Fintech- und Blockchain-Startups: Die Kombination aus staatlicher Unterstützung durch GITA, günstiger Steuerbehandlung und Zugang zu regionalen Märkten hat Blockchain-Startups in Sektoren wie DeFi, Zahlungslösungen und Enterprise-Blockchain-Anwendungen angezogen.

Verwahrungs- und Wallet-Dienste: Der klare regulatorische Rahmen für die Aufbewahrung virtueller Vermögenswerte hat die Entwicklung von Verwahrungsdiensten für institutionelle und private Kunden ermöglicht.

Regulatorische Entwicklung

Georgiens Ansatz zur Kryptowährungsregulierung hat sich von einer weitgehend unregulierten Umgebung zu einem umfassenden, an internationalen Standards ausgerichteten Rahmenwerk erheblich weiterentwickelt:

Die erste regulatorische Klarstellung kam durch Steuerleitlinien, die die günstige Behandlung individueller Kryptogewinne festlegten. Es folgte die Umsetzung umfassender VASP-Vorschriften in Übereinstimmung mit FATF-Empfehlungen und internationalen AML/CFT-Standards. Der regulatorische Rahmen ist von der EU-MiCA-Verordnung inspiriert und schafft eine vertraute Compliance-Umgebung für internationale Unternehmen.

Obwohl Georgien kein EU-Mitgliedstaat ist, zeigt sein regulatorischer Ansatz eine Angleichung an europäische Standards als Teil breiterer wirtschaftlicher und rechtlicher Harmonisierungsbemühungen. Das Land erhielt Anerkennung von MONEYVAL für die Einhaltung internationaler Geldwäschebekämpfungsstandards.

Das regulatorische Umfeld entwickelt sich weiter, wobei die Nationalbank von Georgien aktiv Anträge prüft und fortlaufend Orientierung bietet. Die Regierung hat Flexibilität im Umgang mit der Kryptoindustrie gezeigt und gleichzeitig ihr Engagement für die Verhinderung von Finanzkriminalität und den Verbraucherschutz aufrechterhalten.

Georgiens strategische Lage an der Schnittstelle zwischen Europa und Asien, kombiniert mit seinem etablierten regulatorischen Rahmen und der staatlichen Innovationsförderung, positioniert das Land als zunehmend attraktive Jurisdiktion für Kryptowährungsunternehmen, die klare regulatorische Orientierung und günstige Betriebsbedingungen suchen.


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