Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Eriwan
Kontinent: Asia
Sprache: Armenian
Bevölkerung: 3 033 245
Oberfläche (km2): 29 743
Oberfläche (sq mi): 11 484

Weitere Informationen

Währung: Armenian dram (AMD)
ISO Code: AM
Domain-Erweiterung: .am
Aufrufen von Code: +374
Uhrzeit (MEZ): UTC +04:00
Uhrzeit (MESZ): UTC +05:00

Website

Official Website: Gov.am
Info Website: Enterprisearmenia.am

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Coins: 9
Börsen: 3
Total: 12

Rangliste

Gesamtrang: 72
Rang Pro-Kopf: 59

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Zentralbank Armeniens (CBA) reguliert und lizenziert Dienstleister für Kryptowerte im Rahmen des Gesetzes über Kryptowerte (HO-159-N), das im Mai 2025 verabschiedet wurde und seit dem 4. Juli 2025 in Kraft ist.
  • Armenien war das erste Land im Südkaukasus, das ein umfassendes, eigenständiges Krypto-Asset-Gesetz verabschiedete: vom CBA-Entwurf im Jahr 2024 bis zur erlassenen Gesetzgebung im Jahr 2025.
  • Einzelpersonen (keine Unternehmer) zahlen gemäß dem aktuellen armenischen Steuergesetzbuch 0 % Steuer auf Kapitalgewinne aus Kryptowerten; juristische Personen unterliegen der Körperschaftsteuer in Höhe von 18 %.
  • Die AML/CFT-Compliance für Kryptounternehmen wird vom Financial Monitoring Centre (FMC), einer Einheit der CBA, in Übereinstimmung mit den MONEYVAL-Standards überwacht.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Armenien klassifiziert Kryptowährungen offiziell als „Kryptowerte“ im Sinne des Gesetzes über Kryptowerte (HO-159-N), das von der Nationalversammlung am 29. Mai 2025 verabschiedet wurde und seit dem 4. Juli 2025 in Kraft ist. Mit diesem Gesetz wurde Armenien zum ersten Land im Südkaukasus, das einen eigenständigen, umfassenden Rechtsrahmen für Kryptowerte eingeführt hat. Kryptowerte sind in Armenien kein gesetzliches Zahlungsmittel: Der Armenische Dram (AMD) bleibt die einzige offizielle Währung. Das Gesetz erfasst ein breites Spektrum digitaler Wertdarstellungen, die elektronisch übertragen, gespeichert oder gehandelt werden können, und unterscheidet zwischen Utility-Token, wertreferenzierten Token und Kryptowertedienstleistungen.

Vor HO-159-N gab es in Armenien keine eigenständige kryptospezifische Gesetzgebung. Die Zentralbank Armeniens (CBA) veröffentlichte zwischen 2022 und 2023 öffentliche Warnungen zu Kryptorisiken und ließ in diesem Zeitraum einen Gesetzesentwurf zirkulieren; formelle regulatorische Klarheit fehlte jedoch bis 2025. Der verabschiedete Rahmen ist weitgehend an den EU-MiCA-Grundsätzen ausgerichtet, obwohl Armenien kein EU-Mitgliedstaat ist und ein eigenes nationales Gesetz erließ, anstatt MiCA direkt zu übernehmen.

Armenien ist Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), die ihrerseits Gespräche über einen harmonisierten Kryptorahmen geführt hat. HO-159-N ist ein national erlassenes Gesetz und kein EAWU-Instrument; es gilt für alle Anbieter, die im armenischen Hoheitsgebiet tätig sind, unabhängig von ihrem Sitz.

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung von Kryptowerten in Armenien ist für Einzelanleger vorteilhaft. Gemäß dem aktuellen armenischen Steuergesetzbuch sind natürliche Personen, die nicht als Unternehmer tätig sind, von der Steuer auf Gewinne aus Kryptowertetransaktionen befreit, sodass der effektive Kapitalertragsteuersatz für Privatanleger 0 % beträgt. Diese Befreiung gilt sowohl für Handelsgewinne als auch für langfristige Bestände. Auf den Kauf, Verkauf oder Tausch von Kryptowerten wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Einzelunternehmer und juristische Personen, die Kryptoaktivitäten gewerblich ausüben, werden nach den allgemeinen Regeln besteuert. Körperschaften zahlen 18 % Körperschaftsteuer auf zu versteuernde Gewinne. Technologieunternehmen, darunter einige Blockchain-Unternehmen, können von Vorzugssätzen im Rahmen der armenischen IT-Sektorförderung profitieren.

Ein im Juli 2024 veröffentlichter technischer Hilfsbericht des IWF stellte fest, dass zu diesem Zeitpunkt keine kryptospezifischen Bestimmungen im armenischen Steuerrecht existierten und dass das State Revenue Committee (SRC) Bewertungsunsicherheiten als Compliance-Lücke identifiziert hatte. Armenien hat sich zur Umsetzung des OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) verpflichtet, wobei der automatische Austausch von Kryptotransaktionsdaten voraussichtlich ab 2027 beginnen wird. Zur Unterstützung der Durchsetzung erwarb das SRC im Juni 2024 die Blockchain-Analysesoftware von Chainalysis, wobei ein Budget von 85 Millionen AMD für die Überwachung von On-Chain-Transaktionen bereitgestellt wurde.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Zentralbank Armeniens (CBA) ist die primäre Regulierungsbehörde für Kryptowertemärkte im Rahmen von HO-159-N. Sie lizenziert Dienstleister für Kryptowerte (CASPs), erlässt aufsichtsrechtliche Untervorschriften und verfügt über Durchsetzungsbefugnisse gegenüber dem Sektor.

Das Financial Monitoring Centre (FMC), das 2005 als eigenständige Einheit innerhalb der CBA gegründet wurde, übernimmt AML/CFT-Informationsfunktionen. Es sammelt und analysiert Berichte über verdächtige Transaktionen, koordiniert mit den Strafverfolgungsbehörden und vertritt Armenien in internationalen AML-Gremien. Armenien ist Mitglied von MONEYVAL, dem FATF-ähnlichen Regionalgremium des Europarats, und das FMC handelt in Übereinstimmung mit den FATF-Empfehlungen.

Alle in Armenien tätigen CASPs müssen vollständige Customer-Due-Diligence-Anforderungen, Transaktionsüberwachung, Travel-Rule-Verpflichtungen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten erfüllen. Die CBA veröffentlicht auf ihrer Website eine Liste lizenzierter CASPs, um dem SRC die Identifizierung aktiver Marktteilnehmer zu erleichtern.

Kryptolizenz in Armenien

Aktueller Stand

Armenien betreibt nun ein obligatorisches Lizenzierungssystem für Dienstleister für Kryptowerte. Das Gesetz über Kryptowerte (HO-159-N), das seit dem 4. Juli 2025 in Kraft ist, verpflichtet alle Einrichtungen, die Kryptowertedienstleistungen im armenischen Hoheitsgebiet erbringen, vor Aufnahme oder Fortführung des Betriebs eine gültige Lizenz der Zentralbank Armeniens zu besitzen. Die CBA veröffentlichte die ergänzende Durchführungsvorschrift, Verordnung 7/01 (Nr. 227-N), am 30. Dezember 2025 und legte damit das detaillierte Verfahren für Anträge, Fit-and-Proper-Prüfungen und die laufende Compliance fest.

Bestehende Betreiber, die vor dem 4. Juli 2025 aktiv waren, profitieren von einer Übergangsregelung: Sie müssen bis Juli 2026 einen vollständigen CBA-Lizenzantrag stellen. Neuzugänge müssen vor dem Start lizenziert sein. Während des Übergangszeitraums sind Barzahlungen für Kryptohandelsgeschäfte zulässig, sofern jede Transaktion 300.000 AMD (ca. 790 USD) nicht übersteigt. Dies adressiert einen praktischen Konflikt zwischen der sofortigen Lizenzierungspflicht und dem Zeitbedarf für den Abschluss des Lizenzierungsverfahrens.

Lizenzierte Aktivitätskategorien

HO-159-N definiert spezifische Aktivitätstypen, für die eine CASP-Lizenz erforderlich ist. Dazu gehören: der Betrieb einer Kryptowerte-Handelsplattform, die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten im Namen von Kunden, die Ausführung von Aufträgen im Auftrag von Kunden, der Eigenhandel, die Weiterleitung von Aufträgen, die Platzierung von Kryptowerten, die Übertragung von Kryptowerten, die Verwaltung von Kryptowerte-Portfolios, die Beratung zu Kryptowerten sowie die Emission wertreferenzierter Token. Jede Lizenz legt die konkreten Dienstleistungen fest, zu deren Erbringung der Anbieter berechtigt ist. Lizenzen werden auf unbestimmte Zeit erteilt und sind nicht übertragbar.

Antragserfordernisse

Antragsteller müssen einen detaillierten Geschäftsplan, Finanzprojektionen, Governance-Dokumentation und ein Compliance-Programm vorlegen. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:

  • Mindestkapital: Die Schwellenwerte variieren je nach Dienstleistungskategorie, um sicherzustellen, dass Anbieter ihre Kundenverpflichtungen erfüllen können.
  • Fit-and-Proper-Prüfung: Direktoren und leitende Manager werden von der CBA auf berufliche Qualifikationen, Branchenerfahrung und persönliche Integrität geprüft.
  • AML/CFT-Infrastruktur: Ein qualifizierter Compliance Officer muss bestellt werden. CDD-Verfahren, Transaktionsüberwachungssysteme und technische Lösungen zur Erfüllung der Travel Rule müssen vor der Lizenzerteilung vorhanden sein.
  • Cybersicherheit und Verwahrung: Antragsteller müssen technische Maßnahmen zum Schutz von Kundenvermögen, zur Sicherstellung der Systemverfügbarkeit und zur ordnungsgemäßen Buchführung nachweisen.
  • Verbraucherschutz: Klare Risikohinweise, transparente Gebührenstrukturen und ein Beschwerdemechanismus sind erforderlich.

Was Anbieter wissen sollten

Die CBA unterstützt den Lizenzierungsprozess aktiv durch die Veröffentlichung von Leitlinien und die Führung eines öffentlichen Registers lizenzierter Einrichtungen. Armeniens Lizenzierungsrahmen positioniert das Land als geregelte, berechenbare Rechtsordnung für regelkonforme Kryptounternehmen in der Region des Südkaukasus. Die unlizenzierte Erbringung von CASP-Dienstleistungen nach Ablauf der Übergangsfrist wird aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Ausländische CASPs, die in Armenien tätig sein möchten, müssen zusätzlich zur Standardlizenz eine Genehmigung für eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz bei der CBA beantragen, wie in Verordnung 7/01 vorgesehen.

Armeniens Ansatz spiegelt in mehrfacher Hinsicht die Struktur der EU-MiCA wider, was die Compliance für Betreiber erleichtern kann, die bereits mit diesem Rahmen vertraut sind. Ein direktes Passporting aus EU-Rechtsordnungen ist jedoch nicht möglich: Für den lokalen Betrieb ist eine eigene armenische Lizenz erforderlich.

Geschäftsumfeld

Bankzugang

Lizenzierte CASPs in Armenien haben im Allgemeinen Zugang zu Bankdienstleistungen lokaler Finanzinstitute. Der regulierte Rahmen der CBA gibt armenischen Banken größere Sicherheit bei der Aufnahme regelkonformer Kryptounternehmen als Kunden, verglichen mit Rechtsordnungen, in denen der rechtliche Status von Kryptounternehmen unklar ist. Banken führen bei kryptobezogenen Konten standardmäßig eine verstärkte Sorgfaltsprüfung durch, die zusätzliche Dokumentation und regelmäßige Überprüfungen erfordern kann. Dies ist jedoch weitgehend mit den internationalen Normen für einen regulierten Sektor vereinbar.

Nicht lizenzierte Kryptounternehmen haben erheblich eingeschränkten Bankzugang. Armenischen Banken ist es untersagt, wissentlich nicht autorisierte CASP-Aktivitäten zu unterstützen, was einen starken operativen Anreiz schafft, den Lizenzierungsprozess vor der Frist im Juli 2026 abzuschließen.

Innovation und Tech-Ökosystem

Armenien verfügt über einen reifen Technologiesektor, der eine solide Grundlage für Blockchain- und Kryptounternehmen bildet. In Jerewan ist ein Cluster von Technologieunternehmen ansässig, darunter international anerkannte Firmen wie PicsArt und Krisp sowie ein gut entwickelter Pool an Softwareingenieuren. Die Regierung hat Armenien durch wettbewerbsfähige Steuersätze für IT-Unternehmen, die Förderung von Technologieparks und Bildungsprogramme in technischen Fachrichtungen als regionales Technologiezentrum positioniert.

Mehrere armenische Universitäten haben Blockchain- und Kryptografiethemen in ihre Lehrpläne aufgenommen. Branchenverbände, die Kryptounternehmen vertreten, fördern den Dialog zwischen dem Sektor und der CBA und tragen dazu bei, dass die Regulierungsentwicklung von praktischen betrieblichen Erwägungen geleitet wird. Staatliche Pilotprojekte zur Erkundung von Blockchain-Anwendungen im Grundbuch- und Identitätsmanagement spiegeln das offizielle Interesse an der Technologie über private Anwendungsfälle hinaus wider.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Die Akzeptanz von Kryptowährungen in Armenien wird durch eine junge, technologieaffine Bevölkerung, starke Diaspora-Rimessen und zunehmendes Interesse an alternativen Anlageklassen angetrieben. Die armenische Diaspora, die weltweit auf 8 bis 10 Millionen Menschen geschätzt wird, verglichen mit rund 3 Millionen im Inland, stellt einen bedeutenden Anwendungsfall für kryptobasierte grenzüberschreitende Überweisungen dar, die die Kosten und Verzögerungen herkömmlicher Überweisungskanäle reduzieren.

Die individuelle Akzeptanz erstreckt sich sowohl auf Investitions- als auch auf Zahlungsanwendungsfälle. Bitcoin und große Altcoins werden von einem wachsenden Bevölkerungsanteil als Anlagewerte gehalten, und einige Unternehmen, insbesondere im Bereich der Technologiedienstleistungen, akzeptieren Kryptowährungszahlungen von internationalen Kunden. Die institutionelle Akzeptanz befindet sich noch in einem frühen Stadium, obwohl bei einigen Unternehmen eine Diversifizierung der Unternehmensreserven in digitale Vermögenswerte zu beobachten ist.

Branchenschwerpunkt

Armeniens Kryptosektor spiegelt die übergeordneten Stärken des Landes im Bereich Software-Engineering wider. Blockchain-Entwicklungsunternehmen nutzen das lokale technische Talent, um Anwendungen und Infrastruktur für globale Märkte zu entwickeln. Lizenzierte Krypto-Exchanges bedienen sowohl armenische Einwohner als auch in einigen Fällen breitere regionale Märkte, mit Handelspaaren einschließlich des Armenischen Drams. Zahlungsabwicklungsdienste, die es Händlern ermöglichen, Krypto anzunehmen und in AMD umzuwandeln, sind eine wachsende Nische.

Das Kryptowährungs-Mining hat aufgrund historisch wettbewerbsfähiger Stromkosten in bestimmten Regionen einiges Interesse geweckt, bleibt jedoch ein kleinerer Bestandteil des Sektors im Vergleich zu softwarebasierten Dienstleistungen. Professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Recht, Buchhaltung und Beratung für den Kryptosektor sind gewachsen, da sich der Regulierungsrahmen entwickelt hat, was die Nachfrage nach Spezialisten widerspiegelt, die im CBA-Lizenzierungsverfahren und bei der CARF-Compliance-Planung navigieren können.

Ausblick

Mit dem vollständig in Kraft getretenen HO-159-N und der aktiven Veröffentlichung von Durchführungsbestimmungen durch die CBA hat Armenien eine stabile, berechenbare regulatorische Basis für den Kryptosektor geschaffen. Die Lizenzierungsfrist im Juli 2026 für bestehende Betreiber wird ein entscheidender Meilenstein sein: Das veröffentlichte Register lizenzierter CASPs der CBA wird Unternehmen, Verbrauchern und Banken ein klares Bild davon vermitteln, wer zum Betrieb berechtigt ist. Mit Blick auf die weitere Zukunft werden Armeniens Verpflichtung zur CARF-Berichterstattung ab 2027 und seine MONEYVAL-Mitgliedschaft armenische Kryptounternehmen in globale Steuertransparenz- und AML-Rahmenwerke einbinden und das Jurisdiktionsrisiko für international ausgerichtete Betreiber verringern.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungVirtual asset
KapitalertragssteuerJa
Primäre AufsichtsbehördeCentral Bank of Armenia, Financial Monitoring Center
BankzugangVerbessernd
Lizenz ErforderlichJa
Lizenzierter MarktJa
CBDCForschung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 9 Coins in Armenien.
Es gibt 3 in Armenien.
Es gibt 0 in Armenien.
Es gibt 12 Blockchain-Entitäten in Armenien.
Armenien rangiert 72 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Armenien den Rang 59 pro Kopf.
In Armenien sprechen die Menschen: Armenian
Die in Armenien verwendete Währung ist Armenian dram (AMD).
Die Hauptstadt von Armenien ist Eriwan.
Armenien befindet sich in Asia.
The population of Armenien is around 3 033 245.
Armenien hat eine Zeitzone zwischen UTC +04:00 und UTC +05:00.
The 2-letter ISO code of Armenien is am.
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