Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Beirut
Kontinent: Asia
Sprache: Arabic
Bevölkerung: 6 825 445
Oberfläche (km2): 10 452
Oberfläche (sq mi): 4 036

Weitere Informationen

Währung: Lebanese pound £ (LBP)
ISO Code: LB
Domain-Erweiterung: .lb
Aufrufen von Code: +961
Uhrzeit (MEZ): UTC+02:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+03:00

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Coins: 2
Total: 2

Rangliste

Gesamtrang: 123
Rang Pro-Kopf: 110

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Die Republik Libanon weist einen der markantesten Kryptowährungskontexte im Nahen Osten auf. Vor dem Hintergrund des 2019 einsetzenden Bankensektorzusammenbruchs, mehrjähriger Kapitalverkehrskontrollen, faktischer Haircuts auf Dollar-Einlagen und der Aufnahme des Landes auf die FATF-Grauliste im Oktober 2024 existiert kein eigenständiges Kryptowährungsgesetz; zudem ist es lizenzierten Finanzinstituten untersagt, mit digitalen Vermögenswerten zu handeln. Gleichzeitig haben an den Dollar gebundene Stablecoins, insbesondere Tether im Tron-Netzwerk, die Funktion eines faktischen parallelen Zahlungssystems in weiten Teilen der Schattenwirtschaft übernommen. Der Libanon zählt zu den 20 Ländern mit dem weltweit höchsten Kryptohandelsvolumen pro Kopf. Im Jahr 2025 traf Libanons Wirtschaftsminister mit Binance-Führungskräften zusammen, und ein interministerieller Ausschuss begann mit der Ausarbeitung eines regulatorischen Rahmens für digitale Vermögenswerte, was einen historischen Wandel in der offiziellen Haltung signalisiert.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Banque du Liban (BDL) untersagte Finanzinstituten 2013 den Umgang mit digitalen Währungen; die Capital Markets Authority (CMA) bekräftigte dieses Verbot durch Ankündigung Nr. 30 vom Februar 2018. Ein Lizenzierungsregime für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASP) existiert nicht.
  • Der Libanon verfügt über kein eigenständiges Kryptogesetz und ist kein EU-Mitglied, weshalb MiCA keine Anwendung findet. Ein interministerieller Ausschuss begann 2025, einen von MiCA inspirierten nationalen Rahmen auszuarbeiten, ausgelöst durch den Druck der FATF-Graulistung und das Ausmaß der informellen Kryptoadoption.
  • Das Finanzministerium klassifiziert Kryptowerte als immaterielle Vermögenswerte gemäß Einkommensteuergesetz Nr. 144/2001. Kapitalgewinne unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 15 %. Kryptospecifische Steuergesetze oder Leitlinien zum Mining existieren nicht.
  • Die libanesische Financial Intelligence Unit ist die Special Investigation Commission (SIC), die nach Gesetz Nr. 44/2015 über Geldwäschebekämpfung (AML) und Terrorismusfinanzierung operiert. Der Libanon steht seit Oktober 2024 auf der FATF-Grauliste und blieb laut FATF-Update vom Februar 2026 weiterhin gelistet.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen sind im Libanon kein gesetzliches Zahlungsmittel, und es existiert kein umfassendes kryptospezifisches Gesetz. Im Dezember 2013 war die Banque du Liban (BDL, Arabisch: مصرف لبنان) die erste Zentralbank im Nahen Osten und in Nordafrika, die eine formelle Warnung herausgab und Finanzinstituten den Umgang mit digitalen Währungen untersagte, mit Verweis auf Preisvolatilität, Terrorismusfinanzierungsrisiko und Geldwäschebedenken. Diese Warnung verbot zudem die Nutzung von Zahlungskarten für den Kryptowährungserwerb. Die Capital Markets Authority (CMA, Arabisch: هيئة الأسواق المالية) erließ daraufhin im Februar 2018 die im Amtsblatt veröffentlichte Ankündigung Nr. 30, die lizenzierten Finanzinstituten die Emission, den Vertrieb und den Handel von Kryptowährungen auf eigene Rechnung oder im Auftrag von Kunden formell untersagt. Individueller Besitz und Peer-to-Peer-Nutzung sind nicht strafbar, doch das formelle Finanzsystem ist für Kryptoaktivitäten gesperrt.

Steuerliche Behandlung

Das Finanzministerium hat keine umfassende kryptospezifische Gesetzgebung erlassen. Ein Rundschreiben des Ministeriums aus dem Jahr 2018 klassifizierte Kryptowerte als immaterielle Vermögenswerte gemäß Einkommensteuergesetz Nr. 144/2001 und Mehrwertsteuergesetz Nr. 112/2001. Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungsbeständen unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 15 %, was der allgemeinen Behandlung von Veräußerungen immaterieller Vermögenswerte entspricht. Unternehmen, die Kryptowährungen als Zahlung für Waren oder Dienstleistungen erhalten, unterliegen dem regulären Körperschaftsteuersatz von 17 %. Das Haushaltsgesetz 2024 passte die Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an und erlaubte ab dem 1. Januar 2025 die Begleichung bestimmter Steuerpflichten in Fremdwährung. Eine im Dezember 2025 herausgegebene Mitteilung des Finanzministeriums kündigte an, dass Steuerpflichtige, die bisher nach der Schätzgewinnmethode besteuert wurden, ab dem 1. Januar 2026 zur Pauschalbesteuerung wechseln. Die praktische Handhabung bleibt angesichts des breiteren Verwaltungsumfelds unsicher; eine direkte Konsultation des Finanzministeriums ist der einzig zuverlässige Weg zu einer aktuellen Rechtsposition.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Banque du Liban (BDL) beaufsichtigt den Bankensektor, die Geldpolitik und die Fintech-Lizenzierung. Die Capital Markets Authority (CMA) reguliert die Wertpapiermärkte und erließ das verbindliche Verbot von Kryptoaktivitäten für lizenzierte Finanzinstitute im Jahr 2018. Die Special Investigation Commission (SIC) fungiert als libanesische Financial Intelligence Unit gemäß Gesetz Nr. 44/2015 über Geldwäschebekämpfung (AML) und Terrorismusfinanzierung. Die Banking Control Commission (BCC) kooperiert mit der BDL bei der Bankensektoraufsicht und überwacht informelle Kryptooperationen, obwohl ihre Durchsetzungsreichweite auf dem unregulierten Peer-to-Peer-Markt begrenzt bleibt. Die CMA und die SIC unterhalten ein Memorandum of Understanding über AML- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfungs-Kooperation.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Libanons Bankensektor ist seit 2019 faktisch insolvent; Einleger unterliegen einer Reihe von BDL-Rundschreiben, die Abhebungen von vor Oktober 2019 angelegten Dollar-Konten beschränken. Faktische Haircuts auf gesperrte Dollar-Einlagen erreichten im informellen Sekundärmarkt rund 85 %. BDL-Grundrundschreiben Nr. 158 begrenzt monatliche Abhebungen von gesperrten Konten. Banken sind formell untersagt, Kryptoaktivitäten zu bedienen, und es existiert kein Bankeinstieg für Kryptounternehmen. Das vom Parlament am 24. April 2025 verabschiedete Bankgeheimnisgesetz hob das Bankgeheimnis rückwirkend für einen Zeitraum von 10 Jahren auf und brachte den Libanon in Einklang mit internationalen Standards sowie IWF-Anforderungen hinsichtlich finanzieller Transparenz und Steuerverwaltung. Das Parlament verabschiedete am 31. Juli 2025 das Gesetz über die Reform und Neuordnung der Banken im Libanon (Gesetz Nr. 23/2025), das am 21. August 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und einen Rahmen für Bankenbewertung, Rekapitalisierung und Liquidation schafft, mit Einlegerrückzahlungen von bis zu 100.000 USD über vier Jahre.

Förderung von Innovation

Das BDL-Rundschreiben 331 vom 22. August 2013 garantierte Bankinvestitionen in libanesische Wissensökonomie-Startups durch zinslose Zentralbankkredite, leitete über 650 Mio. USD in mehr als 180 Unternehmen und trug über 1 Mrd. USD zum BIP bei. Seit dem Bankenzusammenbruch 2019 ist das Programm faktisch inaktiv: Da Banken ihren eigenen Verpflichtungen nicht nachkommen können, versiegte die Finanzierungspipeline für Startups. Es wurde keine regulatorische Sandbox eingerichtet, und in Libanon existiert heute kein formelles Fintech-Lizenzierungsverfahren. Die Anfang 2025 unter Präsident Joseph Aoun und Premierminister Nawaf Salam gebildete neue Regierung konzentriert ihre gesetzgeberischen Ressourcen auf die Bankensektorrestrukturierung und FATF-Compliance statt auf Innovationsförderungsinfrastruktur.

Kryptolizenz in Libanon

Der Libanon verfügt über kein Lizenzierungsregime für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASP). Es existiert kein Weg zur Registrierung oder Genehmigung einer Exchange, eines Verwahrers, Brokers oder Token-Emittenten; das Verbot der Capital Markets Authority von 2018 verhindert, dass lizenzierte Finanzinstitute Kryptodienste anbieten. 2025 markierte jedoch einen Wendepunkt: Libanons Wirtschaftsminister Amer Bisat traf Binance-Führungskräfte und räumte öffentlich ein, dass die Kryptowährungsnutzung unter libanesischen Bürgern „bedeutend und wachsend“ sei. Ein interministerieller Ausschuss begann mit der Ausarbeitung der Grundlagen für einen nationalen Rahmen für digitale Vermögenswerte, und ein BDL-Beamter forderte einen Ansatz nach dem Vorbild der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) der Europäischen Union, wobei er darauf hinwies, dass libanesische Gerichte in Einzelfällen bereits strenge Vollzugsmaßnahmen anwenden, um den Austritt des Landes aus der FATF-Grauliste zu unterstützen.

Aktueller Stand

Es sind weder VASP-Registrierung, Exchange-Lizenz, Verwahrgenehmigung noch ein Rahmen für die Token-Emission in Kraft. Die CMA-Ankündigung Nr. 30 von 2018 bleibt das geltende Verbot für lizenzierte Institutionen. Individueller Peer-to-Peer-Handel wird in der Praxis toleriert, bietet jedoch keinen Verbraucherschutz und keine AML-Aufsicht. Kryptounternehmen, die mit einer libanesischen Rechtsnexus operieren möchten, haben derzeit keinen rechtskonformen Weg. Internationale Exchanges, auf die libanesische Nutzer zugreifen, operieren ausschließlich unter ausländischen Rechtssystemen. Libanesische Gerichte haben in Einzelfällen Vollzugsmaßnahmen angewandt, insbesondere im Kontext des FATF-Graulistendrucks hinsichtlich AML- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.

Gründe für das Fehlen eines Rahmens

Drei strukturelle Faktoren haben die Rahmenentwicklung blockiert. Erstens hat der Banken- und Währungszusammenbruch von 2019 sämtliche regulatorischen und gesetzgeberischen Kapazitäten auf die Einlagerrückgewinnung, Bankenrestrukturierung und IWF-Programmverhandlungen gelenkt. Zweitens priorisiert der im Oktober 2024 verabschiedete FATF-Aktionsplan die AML-Effektivität, Register der wirtschaftlich Berechtigten, DNFBP-Aufsicht und Vermögensrückgewinnung, sodass kein kurzfristiger gesetzgeberischer Spielraum für eine VASP-Genehmigung verbleibt. Drittens hat die Inaktivität des Rundschreibens 331 das Startup- und Fintech-Ökosystem beseitigt, das andernfalls inländischen Druck für ein Lizenzierungsregime erzeugt hätte. Die aktuelle Reformregierung hat Bankengesetz, Bankgeheimnisreform und AML-Glaubwürdigkeit als Voraussetzungen für jedes IWF-Programm priorisiert, wodurch die Kryptolizenzierung in eine zweite Prioritätsstufe verwiesen wird.

Was Anbieter wissen sollten

Das Binance-Treffen 2025 und der interministerielle Ausschuss stellen Libanons erstes ernsthaftes öffentliches Bekenntnis zum Aufbau eines Rahmens für digitale Vermögenswerte dar. Anbieter, die Libanon beobachten, sollten auf formelle Konsultationsdokumente des interministeriellen Ausschusses und etwaige BDL-Zwischenrundschreiben achten, die einen Wandel im Aufsichtsansatz signalisieren. Der Zeitplan für den FATF-Graulistenaustritt Libanons wird das Tempo eines jeden Rahmens bestimmen: Der FATF-Aktionsplan muss belegbare Fortschritte vorweisen, bevor internationale Gläubiger und IWF-Verhandlungen voranschreiten können; da Kryptoregulierung kein aufgeführter Aktionsplanpunkt ist, steht sie im Wettbewerb um Aufmerksamkeit mit vorrangigeren AML-Reformen. Es wurde kein Zeitplan für VASP-Gesetzgebung angekündigt. Bis zur Verabschiedung eines Rahmens birgt der Betrieb eines Kryptounternehmens mit einer libanesischen Gesellschaft oder die Vermarktung an libanesische Einwohner erhebliche regulatorische und Reputationsrisiken.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Der Libanon verzeichnet eine der höchsten Pro-Kopf-Stablecoin-Nutzungsraten im Nahen Osten und in Nordafrika. Tether im Tron-Netzwerk fungiert als paralleles Tauschmittel für grenzüberschreitende Transfers, Ersparnisse außerhalb des eingefrorenen Bankensystems, Gehaltszahlungen und viele Einzelhandelstransaktionen. Peer-to-Peer-Over-the-Counter-Broker operieren informell über Telegram-Gruppen und physische Treffpunkte, mit ausgehandelten Spreads und ohne regulatorische Aufsicht. Der Libanon rangiert regelmäßig unter den 20 Ländern weltweit mit dem höchsten Kryptohandelsvolumen pro Kopf. Die geschätzte Anzahl libanesischer Kryptonutzer erreichte bis 2025 rund 430.000, was Markterlöse von etwa 7 Mio. USD generiert. Physische Sicherheitsrisiken für Broker, die große Bestände verwalten, wurden öffentlich berichtet.

Branchenschwerpunkt

Der Markt ist informell statt institutionell geprägt. Es existieren keine lizenzierten inländischen Exchanges oder Verwahrer; Aktivitäten fließen über Offshore-Plattformen, Peer-to-Peer-Brokerage und direkte Selbstverwahrung. Das Segment der an den Dollar gebundenen Stablecoins dominiert das Einzelhandelsvolumen, wobei USDT Funktionen übernimmt, die in anderen Märkten von Bankkonten und Zahlungsinfrastruktur erfüllt werden. Mining ist angesichts schwerwiegender Infrastrukturprobleme im Stromversorgungsbereich kein bedeutender Sektor. Bitcoin und Ethereum sind zwar im Markt vertreten, spielen jedoch im Vergleich zu Stablecoins eine geringere Rolle als in den meisten Schwellenmärkten, was die spezifische Dynamik eines Währungskrisen-Anwendungsfalls widerspiegelt. Überweisungsströme, die historisch ein wesentlicher Treiber der libanesischen Wirtschaft sind, werden zunehmend über Stablecoin-Kanäle geleitet, um eingefrorene Bankkonten und Kapitalverkehrskontrollen zu umgehen.

Entwicklung der Regulierung

Der Libanon wurde am 25. Oktober 2024 nach seiner MENAFATF-Gegenseitigkeitsprüfung, die das AML- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfungsregime des Landes auf Grundlage eines Vor-Ort-Besuchs von Juli bis August 2022 beurteilte, auf die FATF-Grauliste gesetzt. Der Sieben-Punkte-Aktionsplan umfasst Risikobewertung, Rechtshilfe, DNFBP-Compliance, wirtschaftliches Eigentum, FIU-Effektivität, Geldwäschestrafverfolgung und Vermögensrückgewinnung. Der Libanon verschob die Fortschrittsberichterstattung bei den FATF-Plenarsitzungen vom Februar 2025, Juni 2025 und Oktober 2025. Laut dem FATF-Update vom 13. Februar 2026 blieb der Libanon weiterhin auf der Grauliste. Der neue BDL-Gouverneur Karim Souaid, der sein Amt am 4. April 2025 antrat, bekräftigte seine Absicht, die AML-Vollzugsmaßnahmen zu stärken und die Parallelwirtschaft des Libanon als Bedingung für den Graulistenaustritt zu reduzieren. Ein BDL-Rundschreiben vom Juli 2025 untersagte lizenzierten Institutionen Geschäfte mit einer paramilitärisch verbundenen Finanzinstitution, was das Gewicht internationaler Sanktionen bei der Gestaltung des libanesischen Finanzrechtsvollzugs verdeutlicht. Das Treffen des Wirtschaftsministers mit Binance im Jahr 2025 und die Bildung eines interministeriellen Ausschusses für digitale Vermögenswerte stellen die ersten formellen Schritte in Richtung eines regulierten Kryptoperimeters dar, obwohl kein Gesetzentwurf veröffentlicht wurde.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal mit Einschränkungen
KlassifizierungIntangible asset (per 2018 MoF circular; not legal tender)
KapitalertragssteuerBedingt (Subject to general income tax (~15% cited); 50% inclusion rate for capital gains)
Primäre AufsichtsbehördeBanque du Liban (BDL); Capital Markets Authority (CMA); Special Investigation Commission (SIC); Ministry of Finance
BankzugangEingeschränkt
Lizenz ErforderlichNein
CBDCForschung Digital Lebanese pound (announced 2019; stalled)

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 2 Coins in Libanon.
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Es gibt 2 Blockchain-Entitäten in Libanon.
Libanon rangiert 123 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Libanon den Rang 110 pro Kopf.
In Libanon sprechen die Menschen: Arabic
Die in Libanon verwendete Währung ist Lebanese pound £ (LBP).
Die Hauptstadt von Libanon ist Beirut.
Libanon befindet sich in Asia.
The population of Libanon is around 6 825 445.
Libanon hat eine Zeitzone zwischen UTC+02:00 und UTC+03:00.
The 2-letter ISO code of Libanon is lb.
Libanon hat die Domänenerweiterung .lb verwendet.
Die Telefondurchwahl von Libanon ist +961.
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