Krypto Übersicht in Usbekistan
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Beschreibung
Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Nationale Agentur für Perspektivprojekte (NAPP) ist die einzige Kryptoregulierungsbehörde und lizenziert alle Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte auf Grundlage der NAPP-Anordnung Nr. 3380 (August 2022) sowie zugehöriger Präsidialerlasse, die ab 2018 ergangen sind.
- Kryptowerte werden als Eigentumsrechte eingestuft, nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Handel und Mining sind nur über NAPP-lizenzierte Anbieter zulässig; nicht lizenzierte Tätigkeit ist strafbar und kann gemäß den Strafgesetzbuchanpassungen vom April 2024 mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Persönliche Einkommensteuer auf Kryptogewinne beträgt 0 %, sofern Transaktionen über lizenzierte Inlandsanbieter abgewickelt werden; die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbefreiung für VASPs gilt bis zum 1. Januar 2028 gemäß Präsidialerlass Nr. UP-229 (Dezember 2024).
- Usbekistan ist Mitglied der Eurasischen Gruppe (EAG) und wird nach FATF-Standards bewertet; 2023 wechselte das Land vom erweiterten in den regulären Follow-up-Status. Die Abteilung für Finanzmonitoring fungiert als Financial Intelligence Unit.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Einordnung und Regulierungsrahmen
Status von Kryptowährungen
Usbekistan erkennt Kryptowerte an und reguliert sie, behandelt sie jedoch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Im Rahmen des durch die Präsidialresolution PP-3832 (Juli 2018) und den Präsidialerlass Nr. 3926 (September 2018) geschaffenen Regelwerks werden Kryptowerte als Eigentumsrechte eingestuft, wobei Token in gesicherte und ungesicherte Kategorien unterteilt sind. Handel und Mining sind nur dann zulässig, wenn sie über NAPP-lizenzierte Anbieter abgewickelt werden. Die Verwendung von Kryptowährungen zur Bezahlung gewöhnlicher Waren und Dienstleistungen im Inland bleibt für standardmäßige digitale Vermögenswerte verboten.
Mit den am 20. April 2024 in Kraft getretenen Änderungen des Strafgesetzbuches und des Kodex der Verwaltungsverantwortung wurden Sanktionen für den nicht lizenzierten Erwerb, Verkauf oder Umtausch von Kryptowerten sowie für den Betrieb von VASP-Diensten ohne ordnungsgemäße Lizenzierung eingeführt. Die Strafen reichen von Verwaltungsbußgeldern bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bei großem Umfang oder Wiederholungstaten. Anonyme Coins (Privacy Coins) sind vollständig verboten. Ein separater Stablecoin-Rahmen, der am 1. Januar 2026 in Kraft trat, schuf die erste rechtlich anerkannte zahlungsverkehrstaugliche Kryptokategorie im Land und ermächtigte usbekisch registrierte Unternehmen zur Emission und zum Handel tokenisierter Aktien und Anleihen auf lizenzierten Plattformen.
Steuerliche Behandlung
Usbekistan betreibt eines der vorteilhaftesten Kryptosteuerregimes in Zentralasien. Die persönliche Einkommensteuer auf Kryptogewinne, einschließlich Krypto-zu-Fiat-Konversionen, Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäften, Staking-Erträgen und NFT-Verkäufen, beträgt 0 %, sofern die Transaktionen über einen inländischen, NAPP-lizenzierten Anbieter abgewickelt werden. Es gibt keine Kapitalertragsteuer auf die Veräußerung digitaler Vermögenswerte, und digitale Vermögenswerte unterliegen weder einer Vermögensteuer noch einer Erbschaftsteuer.
Lizenzierte VASPs profitieren von einer Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbefreiung, die gemäß Präsidialerlass Nr. UP-229, unterzeichnet am 27. Dezember 2024, bis zum 1. Januar 2028 verlängert wurde; dieser Erlass verhängte für diesen Zeitraum zugleich ein Moratorium auf Erhöhungen der Umsatzsteuer- und Einkommensteuersätze in der Gesamtwirtschaft. Der Bergbaubetrieb (Mining) ist von der Körperschaftsteuer befreit, sofern der Betreiber bei der NAPP registriert ist. Das Finanzministerium wurde im Rahmen des Budgetmemorandums 2025-2027 beauftragt, ein stufenweises Besteuerungsmodell zu entwerfen, was darauf hindeutet, dass das aktuelle Nullsteuerfenster als Übergangslösung und nicht als dauerhafte Regelung angelegt ist.
Aufsicht und Durchsetzung
Die Nationale Agentur für Perspektivprojekte (NAPP), usbekisch: Oʻzbekiston Respublikasi Prezidenti huzuridagi Loyihalarni boshqarish milliy agentligi, untersteht direkt dem Präsidenten und ist die einzige Lizenzierungs- und Aufsichtsbehörde für alle Kryptowertedienstleister. Die NAPP erteilt Lizenzen in vier Kategorien: Kryptobörse, Kryptoshop (Direktgeschäft/OTC), Kryptodepot (Verwahrung) und Mining-Pool. Das Lizenzierungsverfahren wird durch die NAPP-Anordnung Nr. 3380 vom 15. August 2022 geregelt; die Handelsregeln sind in der gleichzeitig ergangenen NAPP-Anordnung Nr. 3379 festgelegt.
Die Zentralbank Usbekistans lizenziert keine VASPs, überwacht jedoch die Bankenaufsicht, verwaltet gemeinsam mit der NAPP die Stablecoin-Sandbox von 2026 und erprobt eine auf den Interbankenverkehr ausgerichtete digitale Zentralbankwährung „digitaler Som“. Ein Start für den Retailbereich ist nicht festgelegt. Die Vollzugsunterstützung erfolgt durch die Generalstaatsanwaltschaft, das Innenministerium, den Staatssicherheitsdienst und die Abteilung für Finanzmonitoring beim Finanzministerium, die als Financial Intelligence Unit fungiert.
Geschäftsumfeld
Bankbeziehungen
Inländische Banken sind berechtigt, lizenzierte Kryptowertedienstleister zu bedienen, und der Regulierungsrahmen schließt kryptobezogene Transaktionen lizenzierten Unternehmen gegenüber ausdrücklich von den standardmäßigen Devisenkontrollbeschränkungen aus. Alle Mining-Erlöse, einschließlich Einnahmen aus dem Auslandsverkauf, müssen über usbekische Banken repatriiert werden, was einem bewussten Kapitalverkehrskontrollkonzept entspricht. Ein 2026 eingeführter Open-Banking-Rahmen standardisiert den Datenaustausch zwischen Banken, Zahlungsdienstleistern und Fintech-Unternehmen und soll die Interaktion mit innerhalb des lizenzierten Bereichs tätigen Kryptounternehmen weiter erleichtern.
Förderung von Innovation
Usbekistan verbindet strenge Lizenzierungsanforderungen mit aktiven Innovationsanreizen. Die NAPP betreibt eine regulatorische Sandbox, die Pilotteilnehmern Steuerbefreiungen und betriebliche Flexibilität für bis zu drei Jahre gewährt. IT Park Usbekistan, die staatliche Flaggschiffentechnologiezone, bietet Mitarbeitern ansässiger Unternehmen einen einheitlichen persönlichen Einkommensteuersatz von 7,5 %, eine niedrige Besteuerung von Dividenden sowie Zoll- und Umsatzsteuervorteile; die Sonderrechte für exportorientierte Ansässige gelten bis 2040.
Die im April 2026 durch die Präsidialresolution PQ-143 errichtete Sonderwirtschaftszone Besqala Mining Valley in Karakalpakstan bietet eine vollständige Steuerbefreiung auf Körperschaftsteuer, Grundsteuer und Grundstückssteuer bis zum 1. Januar 2035. Gebietsansässige zahlen statt der regulären Steuern eine monatliche Abgabe von 1 % des Brutto-Mining-Umsatzes an die Zonenleitung. Anders als frühere politische Vorgaben, die ausschließlich Solarenergiebetrieb begünstigten, erlaubt Besqala erneuerbare Energien, Wasserstoff und Netzstrom zu einem höheren Tarifsystem und verpflichtet zur Integration in das Automatisierte System zur Abrechnung und Kontrolle des Stromverbrauchs (ASKUE). Das umfassendere Programm „Digitales Usbekistan 2030″ bildet den übergeordneten politischen Rahmen.
Kryptolizenz in Usbekistan
Alle Unternehmen, die usbekischen Nutzern virtuelle Vermögenswertedienstleistungen anbieten, benötigen eine von der NAPP ausgestellte Lizenz. Antragsberechtigt sind ausschließlich in Usbekistan ansässige juristische Personen, die als GmbH oder Aktiengesellschaft eingetragen sind. Das Regime umfasst vier Lizenzkategorien, für die jeweils eigene technische und betriebliche Anforderungen in den zwischen 2022 und 2024 erlassenen NAPP-Anordnungen festgelegt sind. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen usbekische Einwohner für sämtliche Kryptotransaktionen ausschließlich inländische, NAPP-lizenzierte Anbieter nutzen; ausländischen Plattformen ist die Betreuung usbekischer Einwohner untersagt, und Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
Lizenzanforderungen
Antragsteller müssen finanzielle, technische und Governance-Anforderungen erfüllen, bevor sie einen Antrag bei der NAPP einreichen. Das Mindestgrundkapital beträgt 30.000 Mindestmonatslöhne, was per 2025 einem Gegenwert von rund 300.000 USD entspricht, und muss bei einer lizenzierten usbekischen Bank hinterlegt sein. Bei Antragstellung ist eine Lizenzierungsgebühr von rund 51.400 USD fällig. Geschäftsführer und Compliance-Beauftragte müssen nachgewiesene Qualifikationen in den Bereichen Fintech, Kryptowährungen oder verwandten Gebieten vorweisen; die NAPP prüft die Kompetenzen, verlangt jedoch keine lokale Staatsbürgerschaft für Führungsrollen.
Zu den technischen Anforderungen zählen ein automatisiertes AML/KYC-Transaktionsüberwachungssystem, regelmäßige interne Prüfungen sowie die Berichterstattung an die NAPP in Übereinstimmung mit den FATF-Empfehlungen. Kryptowertedienstleister sind verpflichtet, Transaktionsdaten mindestens fünf Jahre zu speichern. Börsen sind darüber hinaus verpflichtet, ihre Server in Usbekistan zu betreiben und eine segregierte Verwahrungsstruktur für Kundenvermögen gemäß NAPP-Anordnung Nr. 3380 zu unterhalten.
Zugelassene Tätigkeiten
Eine Börsenlizenz berechtigt zum Kauf, Verkauf und Umtausch von Kryptowerten auf einer elektronischen Plattform, einschließlich Krypto-zu-Fiat- und Krypto-zu-Krypto-Transaktionen. Eine Kryptoshop-Lizenz umfasst Direktgeschäfte (OTC) zum An- und Verkauf. Eine Kryptodepot-Lizenz berechtigt zur Verwahrung und Aufbewahrung digitaler Vermögenswerte im Auftrag von Kunden. Eine Mining-Pool-Lizenz berechtigt zum Betrieb gepoolter Mining-Infrastruktur; individuelle Mining-Tätigkeiten können separat bei der NAPP ohne vollständige VASP-Lizenz registriert werden. Der 2026 eingeführte Stablecoin- und tokenisierte Wertpapierrahmen ergänzte zwei neue Tätigkeitskategorien, durch die zugelassene Teilnehmer Zahlungsstablecoins sowie tokenisierte Aktien oder Anleihen über lizenzierte Plattformen emittieren dürfen.
Zu den bekannten lizenzierten Betreibern zählen UzNEX, die erste NAPP-lizenzierte Börse (im Eigentum der Kobea Group); Coinpay LLC, die ab Januar 2025 auch den Wiedereintritt von Binance in den usbekischen Markt nach vorangegangenen Vollzugsmaßnahmen beherbergt; sowie Asterium. Das öffentliche NAPP-Register listet mehr als zehn lizenzierte Kryptoshops auf, darunter Paynet Crypto, Crypto Express und Crypto Trade Net, sowie mehrere Verwahrungsdienstleister wie Lockton Hub und JapanDXT.
Antragsverfahren und Zeitplan
Anträge werden bei der NAPP per E-Mail an info@napp.uz, per Post an die eingetragene Adresse der Behörde in der Nukus-Straße 22, Mirabad-Distrikt, Taschkent, oder persönlich eingereicht. Die NAPP strebt eine Entscheidung innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang eines vollständigen Antrags an. Nach der Lizenzerteilung müssen Betreiber der NAPP jährliche Finanzberichte und externe Prüfberichte vorlegen, das Mindestkapital stets aufrechterhalten und die NAPP über alle wesentlichen Änderungen an Eigentümerstruktur, Geschäftsführung oder technischer Infrastruktur informieren.
Die Vollzugshaltung verschärfte sich erheblich im Jahr 2024, als die NAPP proaktive Inspektionen ausländischer Kryptobörsen durchführte, die usbekische Einwohner bedienen, und gegen Binance eine Geldbuße sowie eine Zivilklage wegen Betriebs ohne lokale Lizenz einleitete. Diese Maßnahmen und die im April 2024 eingeführten strafrechtlichen Sanktionen für nicht lizenzierte Tätigkeiten verdeutlichen, dass die Lizenzierungspflicht aktiv vollzogen und nicht lediglich deklariert wird.
Marktmerkmale
Adoptionsmuster
Die Kryptoadoption in Usbekistan ist unter dem lizenzierten Rahmen rasch gewachsen. Das Transaktionsvolumen über lizenzierte Anbieter überstieg 2024 eine Milliarde USD, getragen von Überweisungsströmen, einer jungen, technisch versierten Bevölkerung und der bewussten politischen Entscheidung, Aktivitäten in überwachte inländische Kanäle zu lenken, anstatt sie ins Ausland zu verlagern. Unabhängige globale Adoptionsindizes haben Usbekistan durchgehend zu den aktiveren Märkten in Zentralasien gezählt. Die seit Januar 2023 geltende Pflicht, inländischen Handel ausschließlich über inländische Anbieter abzuwickeln, hat das messbare Volumen innerhalb des lizenzierten Bereichs konzentriert und zugleich eine klare Prüfspur für die Regulierungsbehörden geschaffen.
Branchenschwerpunkt
Der lizenzierte Markt gliedert sich in vier Säulen: Börsen, OTC-Kryptoshops, Verwahrungsdienstleister und Mining-Pools. Mining hat sich zur prägenden Branche entwickelt, gestützt durch das bestehende NAPP-Mining-Registrierungsregime, das vergleichsweise günstige Potenzial für erneuerbare Energien und die im April 2026 in Kraft getretene Sonderwirtschaftszone Besqala Mining Valley. Das erste formelle NAPP-Mining-Permit wurde im Februar 2025 an NexaGrid in der Region Buchara erteilt. Die IT-Park-Ansässigkeit verankert einen wachsenden Fintech- und Blockchain-Entwicklungssektor, während der 2026 eingeführte Stablecoin- und tokenisierte Wertpapierrahmen regulierten Raum für Zahlungs-Token-Emittenten und tokenisierte Kapitalmarktplattformen eröffnet.
Entwicklung der Regulierung
Der Entwicklungspfad Usbekistans hat sich stetig von einer vorsichtigen Anerkennung im Jahr 2018 hin zu einem vollständig ausgebauten Lizenzierungsregime mit aktiver strafrechtlicher Vollstreckung gegen nicht lizenzierte Tätigkeiten entwickelt. Die Stablecoin- und Tokenisierungsregeln von 2026, die Besqala Mining Zone und der Großhandelspiloter der Zentralbank für einen digitalen Som markieren gemeinsam einen Wandel von der Experimentierphase hin zur Institutionalisierung der digitalen Vermögensmärkte.
Im Bereich der Geldwäschebekämpfung ist Usbekistan Mitglied der Eurasischen Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EAG), des FATF-artigen Regionalgremiums für Zentralasien und Nachbarstaaten. Der EAG-Follow-up-Bericht von 2023 stufte mehrere FATF-Empfehlungen, darunter die Empfehlungen 6, 7 und 22, auf „weitgehend konform“ hoch und versetzte Usbekistan vom erweiterten in den regulären Follow-up-Berichtsstatus. Eine verbleibende strukturelle Lücke ist die ausstehende Egmont-Gruppen-Mitgliedschaft der Abteilung für Finanzmonitoring, die den grenzüberschreitenden Austausch von Finanzgeheimdienstinformationen erweitern würde. Innenpolitische Signale deuten darauf hin, dass das aktuelle Nullsteuerfenster schließlich einem stufenweisen Besteuerungsmodell weichen wird, und die Pflicht zum inländischen Handel ausschließlich über inländische Anbieter dürfte auf absehbare Zeit ein prägendes Merkmal des Rahmens bleiben.
Blockchain-Übersicht
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Regulatorische Übersicht
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