Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Ulaanbaatar
Kontinent: Asia
Sprache: Mongolian
Bevölkerung: 3 059 856
Oberfläche (km2): 1 564 110
Oberfläche (sq mi): 603 906

Weitere Informationen

Währung: Mongolian tögrög ₮ (MNT)
ISO Code: MN
Domain-Erweiterung: .mn
Aufrufen von Code: +976
Uhrzeit (MEZ): UTC+07:00 to UTC+08:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+08:00 to UTC+09:00

Website

Official Website: Zasag.mn
Info Website: Gomongolia.gov.mn

Extra Links

Soziale Medien & Nachrichten

Coins: 4
Börsen: 1
Total: 5

Rangliste

Gesamtrang: 89
Rang Pro-Kopf: 79

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Finanzaufsichtskommission (FRC) der Mongolei (Санхүүгийн зохицуулах хороо) lizenziert und beaufsichtigt Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASPs) auf Grundlage des Gesetzes über Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte, das am 17. Dezember 2021 verabschiedet wurde und am 25. Februar 2022 in Kraft trat.
  • Die Mongolei unterhält einen eigenständigen nationalen Krypto-Regulierungsrahmen außerhalb jeglicher Regionalorganisation; das VASP-Gesetz erfasst fünf Dienstleistungskategorien und verpflichtet alle Anbieter, als gewinnorientierte juristische Personen registriert zu sein.
  • Kryptoeinkünfte unterliegen der Einkommensteuer: Privatpersonen zahlen 20%, Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer zwischen 10% und 25%; virtuelle Vermögenswertdienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit.
  • Die Financial Information Unit (FIU) der Mongol Bank ist für die Durchsetzung der AML/CFT-Pflichten zuständig; die Mongolei verließ die FATF-Grauliste im Oktober 2020 und wird seitdem bezüglich Empfehlung 15 (virtuelle Vermögenswerte) als Weitgehend Konform bewertet.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Die Mongolei klassifiziert Kryptowährungen als „virtuelle Vermögenswerte“ im Sinne des Gesetzes über Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (VASP-Gesetz), das vom Staatlichen Großen Khural am 17. Dezember 2021 verabschiedet wurde und am 25. Februar 2022 in Kraft trat. Das Gesetz definiert einen virtuellen Vermögenswert als immaterielle digitale Wertdarstellung, die digital gehandelt, übertragen und zu Zahlungs- oder Anlagezwecken verwendet werden kann. Ausdrücklich ausgenommen sind digitale Darstellungen von Fiatwährungen, Wertpapieren und von der Mongolischen Zentralbank (Mongol Bank) emittierten elektronischen Geldes.

Kryptowährungen dürfen legal besessen und gehandelt werden, gelten jedoch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Mongol Bank hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Kryptowerte weder nach dem Gesetz über das nationale Zahlungssystem noch nach dem Gesetz über die Abrechnung in Nationalwährung als offizielles Zahlungsmittel anerkannt werden. Security Tokens unterliegen einer separaten Zuständigkeit gemäß dem Kapitalmarktgesetz.

Krypto-Mining ist in der Mongolei legal. Das Land hat internationale Mining-Betriebe angezogen, da das kalte Klima die Kühlkosten senkt und die Stromtarife historisch niedrig lagen, wenngleich diese im November 2024 von 216 auf 280 MNT pro kWh angehoben wurden. Die Regierung gewährt Steuervergünstigungen für Mining-Betriebe, die erneuerbare Energien nutzen.

Steuerliche Behandlung

Einkünfte aus dem Kryptowährungshandel sind nach mongolischem Recht steuerpflichtig. Das VASP-Gesetz sieht vor, dass Dienstleistungen im Bereich virtuelle Vermögenswerte ausdrücklich von der Mehrwertsteuer befreit sind und für MwSt.-Zwecke wie Finanzdienstleistungen behandelt werden. Kryptogewinne werden nach dem allgemeinen Einkommensteuerrahmen besteuert, nicht nach einem gesonderten Kapitalertragsteuersystem.

Privatanleger unterliegen der Einkommensteuer mit einem Pauschalsatz von 20%. Juristische Personen zahlen Körperschaftsteuer: 1% auf Jahresumsätze bis MNT 300 Millionen (für die meisten nicht-extraktiven Sektoren), 10% auf die ersten MNT 6 Milliarden des zu versteuernden Einkommens und 25% auf den darüber hinausgehenden Anteil. Für Einkünfte aus auf inländischen Primär- und Sekundärmärkten gehandelten Wertpapieren stehen in den Jahren 2024 bis 2026 Steuervergünstigungen von bis zu 90% zur Verfügung, was relevant ist, wenn Token als Wertpapiere klassifiziert werden.

Aufsicht und Durchsetzung

Zwei Hauptbehörden teilen sich die Aufsichtszuständigkeit. Die Finanzaufsichtskommission (FRC) der Mongolei (Санхүүгийн зохицуулах хороо) ist die 2006 gegründete unabhängige Regulierungsbehörde für den Nichtbankensektor. Sie registriert und lizenziert VASPs, führt Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen von Führungskräften und bevollmächtigten Beamten durch, nimmt Inspektionen vor und betreibt eine regulatorische Sandbox für Fintech-Innovationen. FRC-Inspektoren dürfen die Räumlichkeiten von Lizenzinhabern während der Geschäftszeiten betreten und bei Verdacht auf Verstöße Unterlagen ohne vorherige Ankündigung prüfen.

Die Mongol Bank (Zentralbank der Mongolei) legt in Abstimmung mit der FRC die Eigenkapitalanforderungen für VASPs fest und beherbergt die Financial Information Unit (FIU), die für die AML/CFT-Aufsicht zuständig ist. Das Ministerium für digitale Entwicklung und Kommunikation übernimmt eine unterstützende Rolle bei der Gestaltung der übergeordneten Digitalwirtschaftspolitik. Nur FRC-registrierte VASPs dürfen im Kundenauftrag Transfers virtueller Vermögenswerte senden oder empfangen.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Das Verhältnis zwischen dem traditionellen Bankensektor und der Kryptobranche bleibt vorsichtig. Die Mongol Bank verfolgt eine konservative Haltung gegenüber Kryptowerten als Zahlungsinstrument, während die FRC eine permissive Lizenzierungspraxis gegenüber Dienstleistern eingenommen hat. Diese Doppelstruktur aus zwei Aufsichtsbehörden führt in der Praxis zu gewissen Reibungspunkten, insbesondere beim Bankzugang für neu registrierte VASPs.

Mongolische Staatsbürger handeln aktiv auf inländischen wie auch internationalen Plattformen und nutzen für On-Ramp- und Off-Ramp-Transaktionen häufig internationale Bankkarten. Das inländische Exchange-Ökosystem hat sich auf rund 12 registrierte VASPs konsolidiert, darunter bedeutende Plattformen wie DAX (betrieben von Ard Financial Group) und Coinhub, die zusammen Hunderttausende von Nutzern bedienen. In Ulaanbaatar ist mindestens ein Bitcoin-Geldautomat in Betrieb.

Förderung von Innovation

Die Mongolei hat ein ausgeprägtes Interesse an Blockchain-Anwendungen jenseits des Kryptowährungshandels gezeigt. Die FRC-Sandbox hat eine strukturierte Umgebung für das Testen von Distributed-Ledger-Infrastrukturen unter Aufsicht vor der vollständigen Markteinführung bereitgestellt. Im September 2025 gab die FRC die Überführung des OTC-Wertpapiermarkts der Mongolei in ein auf der TEO-Blockchain von AND Global Group (über die Tochtergesellschaft AND Denode) basierendes 24/5-Handelssystem bekannt, ein wesentliches Ergebnis dieser Zusammenarbeit. Das System wurde 18 Monate in der FRC-Sandbox getestet, bevor es in Betrieb genommen wurde, wickelt Transaktionen in unter einer Minute ab und steigerte die Handelsvolumina am Sekundärmarkt innerhalb von drei Monaten nach der Einführung um rund 40%.

Die Strategie Vision 2050 der Regierung sieht vor, die Mongolei als „Digitale Nation“ zu positionieren und Blockchain sektorübergreifend zu integrieren. Konkrete Umsetzungen umfassen blockchain-basierte Ursprungszeugnisse für den Handel (unter Nutzung des Polygon-Netzwerks), die Blockchain-Registrierung von Bildungsabschlüssen sowie blockchain-basierte Grundbucheintragungen. Die Digitalwirtschaftspolitik 2022-2027 formuliert parallele Ziele in den Bereichen digitale Infrastruktur, E-Government und Cybersicherheit.

Kryptolizenz in der Mongolei

Das VASP-Gesetz etabliert ein umfassendes Lizenzierungssystem, das ausschließlich von der FRC verwaltet wird. Alle Unternehmen, die in der Mongolei Dienstleistungen im Bereich virtuelle Vermögenswerte erbringen, müssen eine gültige FRC-Lizenz besitzen. Der Betrieb ohne Registrierung setzt juristische Personen Bußgeldern von bis zu MNT 200 Millionen (rund USD 70.000) sowie der Einziehung der für die unerlaubte Tätigkeit eingesetzten Vermögenswerte aus. Per 2026 halten rund 12 Unternehmen aktive VASP-Registrierungen bei der FRC.

Lizenzanforderungen

Nur gewinnorientierte juristische Personen mit Sitz in der Mongolei dürfen eine VASP-Lizenz beantragen; Einzelpersonen können nicht als Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte lizenziert werden. Antragsteller müssen die Legitimität ihrer Kapitalquellen nachweisen; das Eigenkapital darf keine im Ausland registrierten Vermögenswerte umfassen. Führungskräfte und bevollmächtigte Beamte müssen Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen: keine überfälligen Verbindlichkeiten aus Darlehens- oder Bürgschaftsverträgen, keine Vorstrafen wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, einwandfreier geschäftlicher Ruf sowie fachliche Qualifikationen in Finanzen, Volkswirtschaft, Recht, Informationstechnologie oder Corporate Governance.

Zu den technischen Anforderungen zählen eine zuverlässige IT-Infrastruktur nach den von Mongol Bank und FRC anerkannten Sicherheitsstandards, ein Vier-Jahres-Geschäftsplan, dokumentierte interne Kontrollsysteme und automatisierte Systeme zur Überwachung verdächtiger Transaktionen. Die Registrierungsgebühren sind mit 40.000 bis 80.000 MNT moderat, die Dokumentationsanforderungen jedoch umfangreich. Die FRC beschränkt Investitionen in risikoreiche digitale Token und Kryptowährungen auf professionelle Anleger und vermögende Privatpersonen; Privatanleger haben nur eingeschränkten Zugang zu höherrisikobehafteten Produktkategorien.

Erlaubte Tätigkeiten

Das VASP-Gesetz erfasst fünf Kategorien von Dienstleistungen im Bereich virtuelle Vermögenswerte: (1) Handel von virtuellen Vermögenswerten gegen Fiatwährung, (2) Tausch einer Form von virtuellen Vermögenswerten gegen eine andere, (3) Transfer virtueller Vermögenswerte, (4) Verwahrung und Aufbewahrungsdienstleistungen sowie (5) Organisation öffentlicher Angebote und Verkäufe, einschließlich Beratungsdienstleistungen für Initial Coin Offerings (ICOs). Eine Lizenz muss der spezifischen Dienstleistungskategorie oder den Kategorien entsprechen, die ein Unternehmen erbringen möchte. Die individuelle Emission neuer Coins ist untersagt; Emittenten müssen den Antrag über eine registrierte Exchange stellen. Per den aktuell verfügbaren öffentlichen Daten sind 21 bestimmte Coins im Rahmen des VASP-Gesetzes verboten und dürfen Privatanlegern nicht angeboten werden.

Antragsverfahren und Zeitrahmen

Antragsteller reichen die Registrierungsunterlagen bei der FRC ein, die eine Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung der vorgeschlagenen Führungskräfte durchführt und die technische sowie operative Bereitschaft bewertet. Die FRC kann zusätzliche Unterlagen anfordern oder Vor-Ort-Besuche durchführen, bevor sie die Registrierung erteilt. Eine gesetzliche Frist für Entscheidungen der FRC ist öffentlich nicht bestätigt worden; künftige VASPs werden daher empfohlen, vor dem formellen Antrag mit der FRC in Kontakt zu treten, um Anforderungen und Bereitschaftserwartungen zu klären. Bestehende Lizenzinhaber unterliegen laufenden Aufsichtsinspektionen und müssen alle erforderlichen Systeme und Personalqualifikationen während der gesamten Lizenzdauer aufrechterhalten. Die FRC-Sandbox steht Fintech-Antragstellern zur Verfügung, die neue Geschäftsmodelle vor der vollständigen Registrierung erproben möchten.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Die Mongolei hat gemessen an ihrer Bevölkerung von rund 3,4 Millionen ein aktives inländisches Krypto-Ökosystem aufgebaut. Exchange-Plattformen bedienen zusammen über 850.000 Kunden. Der Markt umfasst 41 inländische Coins neben 170 internationalen Token, mit einer kombinierten inländischen Marktkapitalisierung, die MNT 380 Milliarden überschritten hat.

ArdCoin (ARDX), im Januar 2019 von der Ard Financial Group eingeführt, war die erste mongolische Kryptowährung und funktioniert als blockchain-basiertes Treue-Belohnungssystem. Weitere inländische Projekte sind IHCoin (ein deflationärer Token) und Khaan Coin (konzipiert für grenzüberschreitende Zahlungen). Die Vielfalt der inländischen Projekte spiegelt ein echtes gesellschaftliches Engagement mit der Blockchain-Technologie wider und kein bloßes Vertrauen auf importierte Infrastruktur.

Branchenschwerpunkt

Mongoliens Kryptobranche konzentriert sich auf drei Bereiche: inländische Exchange-Plattformen, Blockchain-Anwendungen für staatliche Institutionen und Finanzmarktinfrastruktur sowie Krypto-Mining. Der Mining-Sektor profitiert vom kalten Klima und der verfügbaren Energie, obwohl die Anhebung des Stromtarifs im November 2024 von 216 auf 280 MNT pro kWh die Margen kleinerer Betreiber geschmälert hat. Die Regierungspolitik fördert weiterhin den Übergang zu erneuerbaren Energien im Mining-Bereich durch gezielte Steuervergünstigungen.

Die blockchain-basierte OTC-Wertpapierhandelsinitiative, in der FRC-Sandbox entwickelt und inzwischen vollständig in Betrieb, positioniert die Mongolei als Vorreiter bei der Anwendung von Distributed-Ledger-Technologie auf regulierte Kapitalmärkte. Die von AND Global Group gesicherte Series-B-Finanzierungsrunde in Höhe von USD 21,4 Millionen, angeführt von der International Finance Corporation und AEON Financial Service im Jahr 2025, signalisiert wachsendes internationales institutionelles Vertrauen in Mongoliens Fintech-Ökosystem.

Entwicklung der Regulierung

Mongoliens regulatorischer Werdegang wurde maßgeblich durch seine FATF-Erfahrung geprägt. Nach der Aufnahme in die FATF-Grauliste (Jurisdiktionen unter erhöhter Beobachtung) im Jahr 2019 aufgrund strategischer AML/CFT-Defizite beschleunigte das Land seine Gesetzgebungsreformen. Die Mongolei verließ die Grauliste im Oktober 2020 und wurde im Januar 2021 von der AML-Schwarzliste der EU gestrichen. Das VASP-Gesetz, das im Dezember 2021 verabschiedet wurde, schloss die im Rahmen der FATF-Empfehlung 15 (virtuelle Vermögenswerte und VASPs) identifizierten Lücken gezielt.

Im aktuellsten APG-Follow-up-Bericht wurde Mongoliens Bewertung zu Empfehlung 15 auf Weitgehend Konform heraufgestuft, was Fortschritte bei der Umsetzung des VASP-Lizenzierungsrahmens und der AML/CFT-Verpflichtungen widerspiegelt. Über alle 40 FATF-Empfehlungen hält die Mongolei nun 9 Bewertungen von Konform und 31 von Weitgehend Konform (Stand 2023). Die Mongolei befindet sich weiterhin im erweiterten Follow-up mit der Asia/Pacific Group on Money Laundering (APG) und erstattet regelmäßig Bericht über weitere Verbesserungen.

Die AML/CFT-Pflichten für registrierte VASPs sind umfassend. Anbieter werden als meldepflichtige Einrichtungen eingestuft, die der mongolischen Geldwäschegesetzgebung unterliegen, einschließlich der Travel-Rule-Anforderungen für Transfers virtueller Vermögenswerte. VASPs müssen automatisierte Systeme zur Überwachung verdächtiger Transaktionen betreiben und Aufzeichnungen mindestens 15 Jahre lang aufbewahren. Eine ungewöhnliche Zollvorschrift verpflichtet Reisende, Kryptowährungsbestände von mehr als MNT 15 Millionen (rund USD 4.370) an der Grenze zu deklarieren. Die Mongol Bank erforscht seit mindestens 2019 eine Zentralbankdigitalwährung (CBDC); ein dediziertes Projekt wurde 2023 bestätigt, jedoch wurde bisher kein öffentlicher Pilotierungszeitplan bekanntgegeben.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungVirtual asset
KapitalertragssteuerJa (up to 20% (individuals))
Primäre AufsichtsbehördeFRC, Bank of Mongolia, Financial Information Unit
BankzugangVorsichtig
Lizenz ErforderlichJa
Lizenzierter MarktJa
CBDCForschung
Regulatorische SandboxJa

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 4 Coins in Mongolei.
Es gibt 1 in Mongolei.
Es gibt 0 in Mongolei.
Es gibt 5 Blockchain-Entitäten in Mongolei.
Mongolei rangiert 89 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Mongolei den Rang 79 pro Kopf.
In Mongolei sprechen die Menschen: Mongolian
Die in Mongolei verwendete Währung ist Mongolian tögrög ₮ (MNT).
Die Hauptstadt von Mongolei ist Ulaanbaatar.
Mongolei befindet sich in Asia.
The population of Mongolei is around 3 059 856.
Mongolei hat eine Zeitzone zwischen UTC+07:00 to UTC+08:00 und UTC+08:00 to UTC+09:00.
The 2-letter ISO code of Mongolei is mn.
Mongolei hat die Domänenerweiterung .mn verwendet.
Die Telefondurchwahl von Mongolei ist +976.