Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Belgrade
Kontinent: Europe
Sprache: Serbian
Bevölkerung: 8 810 579
Oberfläche (km2): 88 361
Oberfläche (sq mi): 34 116

Weitere Informationen

Währung: Serbian dinar дин. or din. (RSD)
ISO Code: RS
Domain-Erweiterung: .rs
Aufrufen von Code: +381
Uhrzeit (MEZ): UTC+01:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+02:00

Website

Official Website: Srbija.gov.rs
Info Website: Serbia.travel

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Unternehmensregister:

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Coins: 9
Total: 9

Rangliste

Gesamtrang: 80
Rang Pro-Kopf: 88

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Serbiens Gesetz über digitale Vermögenswerte (Službeni glasnik RS Nr. 153/2020) trat am 29. Juni 2021 in Kraft und gehört damit zu den umfassendsten Kryptoregelwerken des Westbalkans.
  • Ein Zwei-Behörden-Modell teilt die Aufsicht zwischen der Nationalbank Serbiens (NBS) für virtuelle Währungen und der Wertpapierkommission (SECC) für Investitionstoken auf; die APML übernimmt die AML/CFT-Aufsicht über alle Anbieter.
  • Neun Kategorien von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte erfordern jeweils eine formale Lizenz; das Mindestkapital reicht von 20.000 EUR für Beratungstätigkeiten bis zu 125.000 EUR für den Plattformbetrieb.
  • Individuelle Kapitalgewinne aus digitalen Vermögenswerten werden mit 15 % besteuert; für mindestens zehn Jahre ununterbrochen gehaltene Vermögenswerte gilt eine vollständige Steuerbefreiung, während das Reinvestitionsprivileg eine 50-prozentige Steuerermäßigung ermöglicht.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Serbien hat das Gesetz über digitale Vermögenswerte (Zakon o digitalnoj imovini), veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Serbien (Službeni glasnik RS) unter Nr. 153/2020, im Dezember 2020 verabschiedet. Das Gesetz trat am 29. Juni 2021 vollständig in Kraft und zählt zu den umfassendsten Kryptovermögensgesetzen des Westbalkans. Es klassifiziert digitale Vermögenswerte als besondere Eigentumsform und schafft einen klaren Rechtsrahmen für deren Nutzung, Übertragung und Regulierung.

Das Gesetz unterscheidet zwei Kategorien digitaler Vermögenswerte. Virtuelle Währungen, wie Bitcoin und Ethereum, sind digitale Wertaufzeichnungen, die als Tauschmittel akzeptiert werden, jedoch nicht von einer Zentralbank ausgegeben werden und keinen rechtlichen Status als Geld besitzen. Digitale Token repräsentieren immaterielle Eigentumsrechte und werden weiter unterteilt in Utility-Token, Investitions- (Wertpapier-)Token und Non-Fungible Token (NFTs). Kryptowährungen sind in Serbien ausdrücklich kein gesetzliches Zahlungsmittel; ihr Besitz, Handel und ihre Übertragung sind im Rahmen des Regulierungsrahmens jedoch vollständig legal.

Das Gesetz ist technologieneutral und gilt unabhängig davon, ob ein digitaler Vermögenswert Blockchain oder eine andere Distributed-Ledger-Plattform nutzt. Mining-Tätigkeiten sind ausdrücklich vom Lizenzierungsumfang ausgenommen, obwohl aus dem Mining erzielte Einkünfte der Besteuerung unterliegen. Nachfolgende Änderungen im Jahr 2025 führten die rechtliche Anerkennung von Smart Contracts ein, sodass automatisierte Rechts- und Finanzprozesse innerhalb des Regulierungsrahmens betrieben werden können.

Das Gesetz über digitale Vermögenswerte legt auch ein geregeltes Verfahren für Token-Emissionen fest. Emittenten digitaler Token müssen ein Whitepaper ausarbeiten und der Komisija za hartije od vrednosti (Wertpapierkommission der Republik Serbien, SECC) vor einem öffentlichen Angebot zur Genehmigung einreichen; damit stehen Serbiens Regeln für Token-Emissionen broadly den Prospektpflichten in etablierteren Finanzmärkten nahe.

Steuerliche Behandlung

Das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz wurden parallel zum Gesetz über digitale Vermögenswerte geändert, um digitales Eigentum in Serbiens Steuersystem zu integrieren. Kapitalgewinne aus Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten werden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen mit 15 % besteuert. Gebietsfremde unterliegen einem Steuersatz von 20 %, vorbehaltlich anwendbarer Doppelbesteuerungsabkommen. Steuerpflichtige müssen ihre Erklärung innerhalb von 120 Tagen nach dem Quartal einreichen, in dem die Gewinne realisiert wurden; der Nachweis der Anschaffungskosten ist zur Berechnung der Bemessungsgrundlage verpflichtend.

Mining-Einkünfte werden bei natürlichen Personen mit 20 % besteuert, wobei Abzüge für dokumentierte Ausgaben wie Strom und Ausrüstung möglich sind. Juristische Personen, die Mining betreiben, zahlen den Standardsatz der Körperschaftsteuer von 15 %. Der Tausch eines digitalen Vermögenswerts gegen einen anderen gilt als steuerpflichtiger Vorgang und löst zum Zeitpunkt des Tauschs eine Kapitalgewinnberechnung aus.

Serbien sieht zwei bedeutende Steueranreize für Inhaber digitaler Vermögenswerte vor. Das Reinvestitionsprivileg reduziert die Kapitalertragsteuerpflicht einer natürlichen Person um 50 %, wenn der Erlös innerhalb von 90 Tagen nach der Realisierung des Gewinns in das Stammkapital eines serbischen Unternehmens reinvestiert wird. Darüber hinaus sind digitale Vermögenswerte, die ununterbrochen für zehn oder mehr Jahre gehalten werden, vollständig von der Kapitalertragsteuer befreit. Übertragungen virtueller Währungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, wohingegen digitale Token je nach ihren spezifischen Merkmalen und der Art der verkörperten Rechte der Mehrwertsteuer unterliegen können.

Aufsicht und Durchsetzung

Serbien wendet ein Zwei-Behörden-Modell an, das seiner zweigliedrigen Vermögensklassifizierung entspricht. Die Narodna banka Srbije (Nationalbank Serbiens, NBS), erreichbar unter nbs.rs, beaufsichtigt virtuelle Währungen und erteilt Lizenzen an Dienstleister für virtuelle Währungen. Die Komisija za hartije od vrednosti (Wertpapierkommission der Republik Serbien, SECC), erreichbar unter sec.gov.rs, überwacht digitale Token, genehmigt Whitepapers für Token-Emissionen und reguliert investitionsbezogene Tätigkeiten mit digitalen Vermögenswerten. Weist ein digitaler Vermögenswert Merkmale beider Kategorien auf, teilen sich beide Behörden die Zuständigkeit.

Die Uprava za sprečavanje pranja novca (Verwaltung zur Verhinderung von Geldwäsche, APML), eine Behörde im Finanzministerium, überwacht die AML/CFT-Compliance aller Dienstleister für digitale Vermögenswerte. Alle lizenzierten VASPs müssen sich bei der APML registrieren, Berichte über verdächtige Transaktionen einreichen und mit internationalen Partnern zusammenarbeiten. Serbiens AML-Rahmen für virtuelle Vermögenswerte wurde von MONEYVAL im März 2024 bewertet; dabei wurde das Rating des Landes von „Teilweise Compliant“ auf „Weitgehend Compliant“ angehoben und Serbien aus der verstärkten Nachverfolgung entlassen. Im Dezember 2025 verabschiedete MONEYVAL Serbiens sechsten Gegenseitigkeitsevaluierungsbericht und versetzte das Land in den regulären Nachverfolgungsstatus.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Serbiens Regulierungsrahmen zieht eine klare Grenze zwischen traditionellen Finanzinstituten und dem Sektor der digitalen Vermögenswerte. Finanzinstitute unter NBS-Aufsicht, darunter Banken, Versicherungsgesellschaften und Zahlungsinstitute, dürfen keine digitalen Vermögenswerte auf eigene Rechnung halten, Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte für Kunden erbringen oder digitale Vermögenswerte als Kapitalanlagen annehmen. Die einzige Ausnahme erlaubt Banken die Erbringung von Verwahrungsdienstleistungen, die strikt auf die Aufbewahrung kryptografischer Schlüssel beschränkt sind, sodass sie institutionelle Kunden unterstützen können, ohne die zugrunde liegenden Vermögenswerte direkt zu halten.

Trotz dieser Einschränkung können lizenzierte Dienstleister für digitale Vermögenswerte für Fiat-denominierte Geschäfte standardmäßige Bankbeziehungen unterhalten. Die durch das Gesetz über digitale Vermögenswerte geschaffene Rechtssicherheit hat es konformen Betreibern im Allgemeinen ermöglicht, Zugang zu Geschäftsbankdienstleistungen zu erhalten; allerdings wenden einzelne Banken bei kryptobezogenen Geschäftskunden weiterhin unterschiedlich hohe Sorgfaltspflichten an. Betreiber sollten diese Variabilität bei der Strukturierung ihrer Bankarrangements einkalkulieren, bevor sie einen Lizenzantrag stellen.

Förderung von Innovation

Obwohl Serbien noch keine formale regulatorische Sandbox für digitale Vermögenswerte betreibt, unterstützen mehrere Organisationen aktiv Blockchain- und Kryptoinnovationen. Die Srpska blockchain inicijativa (Serbische Blockchain-Initiative, SBI) ist eine gemeinnützige Organisation, die an der Ausarbeitung des Gesetzes über digitale Vermögenswerte beteiligt war und die Blockchain-Akzeptanz unter serbischen Unternehmen weiterhin fördert. Die Digitalna Srbija (Digitale Serbien-Initiative) konzentriert sich auf den Aufbau der breiteren digitalen Wirtschaft und schafft Bedingungen, von denen der Tech- und Kryptosektor profitiert. Der staatlich geförderte Innovationshub Srbija Inovira hat einen Web3- und Blockchain-Pilotsuper-Cluster gestartet, um die angewandte Entwicklung in diesem Bereich zu fördern.

Auch internationale Organisationen haben Serbiens Potenzial erkannt. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) hat in der Stadt Niš ein Pilotprojekt mit Blockchain-Technologie für internationale Überweisungen für die serbische Diaspora durchgeführt, was das praktische öffentliche Interesse an Distributed-Ledger-Anwendungen jenseits des spekulativen Handels belegt.

Kryptolizenz in Serbien

Serbiens Lizenzierungsregime für Dienstleister für digitale Vermögenswerte ist unmittelbar im Gesetz über digitale Vermögenswerte verankert und wird je nach betroffener Vermögensart gemeinsam von der NBS und der SECC verwaltet. Jedes Unternehmen, das in Serbien Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte anbieten möchte, muss vor Aufnahme des Betriebs eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen. Der Betrieb ohne Lizenz ist mit Geldbußen von bis zu 5.000.000 RSD (rund 43.000 EUR) oder 20 % des Jahresumsatzes belegt; Straftaten wie Insiderhandel und Marktmanipulation sind mit Freiheitsstrafen von fünf bis acht Jahren bedroht.

Lizenzanforderungen

Antragsteller müssen juristische Personen sein, die in Serbien gegründet und registriert sind und dort über eine physische Niederlassung verfügen. Das Mindestkapital variiert je nach Dienstleistungskategorie: Grundlegende Tätigkeiten wie Beratungsdienstleistungen, Auftragsannahme und -übermittlung sowie Verwahrung erfordern ein Mindestgründungskapital von 20.000 EUR, während der Betrieb einer Handelsplattform für digitale Vermögenswerte oder die Erbringung von Portfolioverwaltungsdienstleistungen 125.000 EUR erfordert. In allen Fällen müssen mindestens 50 % des Mindestkapitals zum Zeitpunkt der Antragstellung in bar eingezahlt sein.

Alle lizenzierten Anbieter müssen Kundenvermögen vom Firmenvermögen trennen, dokumentierte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Transaktionsaufzeichnungen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Fit-and-proper-Anforderungen gelten für Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigte; die Anbieter müssen angemessene Organisationsstrukturen mit internen Kontrollfunktionen unterhalten. Inhaber einer NBS-Lizenz für Dienstleistungen mit virtuellen Währungen und Inhaber einer SECC-Genehmigung für Investitionstoken-Dienstleistungen unterliegen jeweils separaten, aber parallelen laufenden Verpflichtungen.

Zugelassene Tätigkeiten

Das Gesetz über digitale Vermögenswerte definiert neun Kategorien von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte, von denen jede eine spezifische Genehmigung erfordert. Diese umfassen: den Kauf und Verkauf digitaler Vermögenswerte im Auftrag von Kunden; den Tausch digitaler Vermögenswerte gegen Fiat-Währung oder andere digitale Vermögenswerte; die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen; die Ausführung von Aufträgen im Auftrag von Kunden; die Verwahrung und Verwaltung digitaler Vermögenswerte oder privater Schlüssel; die Portfolioverwaltung digitaler Vermögenswerte; die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für digitale Vermögenswerte; die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Token-Emissionen; sowie den Betrieb einer Handelsplattform für digitale Vermögenswerte. Ein einzelner Anbieter kann Genehmigungen für mehrere Dienstleistungskategorien halten, sofern er die entsprechenden Kapital- und Organisationsanforderungen für jede einzelne Kategorie erfüllt.

Antragsverfahren und Bearbeitungszeiten

Antragsteller reichen ein formales Antragspaket bei der NBS (für Dienstleistungen mit virtuellen Währungen) oder der SECC (für Dienstleistungen mit digitalen Token) ein, das einen detaillierten Geschäftsplan, interne Kontroll- und Risikomanagementverfahren, dokumentierte AML/CFT-Richtlinien, Nachweise über das Mindestkapital sowie Hintergrundinformationen zu Geschäftsführern und wirtschaftlich Berechtigten umfasst. Der Antrag muss zudem Nachweise über die APML-Registrierung und IT-Sicherheitsdokumentation enthalten. Die Bearbeitungszeiten hängen von der Vollständigkeit des Antrags und dem Einreichungsvolumen zum Zeitpunkt der Antragstellung ab; Antragsteller sollten aktuelle Bearbeitungszeiten direkt bei der zuständigen Behörde erfragen und werden empfohlen, vor der Einreichung einen in der Regulierung digitaler Vermögenswerte erfahrenen serbischen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Der Besitz digitaler Vermögenswerte in Serbien wird auf 4 bis 6 % der Bevölkerung geschätzt, was unter dem EU-Durchschnitt von 10 bis 15 % liegt, aber im Gleichschritt mit dem wachsenden Bewusstsein für Blockchain-Technologie in der Region stetig zunimmt. Die Gesamtmarktkapitalisierung der in Serbien gehaltenen digitalen Vermögenswerte wird auf rund 5,5 Mrd. EUR geschätzt. Serbiens vergleichsweise niedrige Betriebskosten, wettbewerbsfähige Steuersätze und ein starkes IT-Fachkräftepotenzial haben das Land zu einer zunehmend attraktiven Basis für Kryptounternehmen gemacht, die in Südosteuropa tätig sind.

Branchenschwerpunkt

Serbiens Sektor für digitale Vermögenswerte konzentriert sich auf regulierte Exchange-Dienstleistungen, Verwahrungsgeschäfte und Token-Emissionen. Die SECC hat rund zehn Whitepapers für digitale Token-Angebote genehmigt, die Projekte in Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen und Forderungsfinanzierung abdecken. Die Kombination aus einem Kapitalertragsteuersatz von 15 %, dem Reinvestitionsprivileg und der Steuerbefreiung für zehnjährige Haltedauern positioniert Serbien als steuereffiziente Jurisdiktion für Anleger in digitale Vermögenswerte und Unternehmen in der weiteren Region Mittel- und Osteuropa.

Entwicklung der Regulierung

Als EU-Beitrittskandidat seit 2012 wird Serbien seine Regulierung digitaler Vermögenswerte langfristig mit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) in Einklang bringen, unterliegt MiCA jedoch derzeit nicht. Das bestehende Rahmenwerk des Gesetzes über digitale Vermögenswerte weicht in mehreren Punkten von MiCA ab: Es verwendet technologieneutrale Definitionen, die breiter gefasst sind als MiCAs vermögensspezifische Kategorisierung, schreibt weniger präskriptive Bedingungen für die Zulassung von Dienstleistern vor und enthält nicht die detaillierten Reserven- und Rückzahlungsregeln für Stablecoin-Emittenten, die MiCA in den Titeln III und IV vorschreibt. Die Harmonisierung wird eine Verschärfung bestimmter Anforderungen erfordern, wobei der Zeitplan vom Fortschritt des EU-Beitrittsprozesses Serbiens abhängt. Das Gesetz über digitale Vermögenswerte wurde mit Blick auf die EU-Angleichung bei den AML/CFT-Grundsätzen konzipiert, was den Umfang der erforderlichen gesetzgeberischen Änderungen nach dem Beitritt in den Kapiteln über Finanzdienstleistungen begrenzen sollte.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusLegal
KlassifizierungProperty
KapitalertragssteuerJa (15%)
SteuerfreundlichJa
HaltevorteilTax-free after 10-year holding period; 50% reinvestment exemption available
Primäre AufsichtsbehördeNBS, SECC, APML
BankzugangVerbessernd
Lizenz ErforderlichJa
Lizenzierter MarktJa

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 9 Coins in Serbien.
Es gibt 0 in Serbien.
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Es gibt 9 Blockchain-Entitäten in Serbien.
Serbien rangiert 80 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Serbien den Rang 88 pro Kopf.
In Serbien sprechen die Menschen: Serbian
Die in Serbien verwendete Währung ist Serbian dinar дин. or din. (RSD).
Die Hauptstadt von Serbien ist Belgrade.
Serbien befindet sich in Europe.
The population of Serbien is around 8 810 579.
Serbien hat eine Zeitzone zwischen UTC+01:00 und UTC+02:00.
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Serbien hat die Domänenerweiterung .rs verwendet.
Die Telefondurchwahl von Serbien ist +381.
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