Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
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Informationen zum Land

Hauptstadt: Kabul
Kontinent: Asia
Sprache: Pashto, Dari
Bevölkerung: 40 218 234
Oberfläche (km2): 652 230
Oberfläche (sq mi): 251 827

Weitere Informationen

Währung: Afghan afghani Af (AFN)
ISO Code: AF
Domain-Erweiterung: .af
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Rang Pro-Kopf: 146

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Da Afghanistan Bank erklärte den Handel mit Kryptowährungen Mitte 2022 für illegal und haram, woraufhin Polizeikräfte in Herat binnen einer Woche nach der Durchsetzungsanordnung sechzehn Exchanges schlossen und Betreiber festnahmen.
  • In Afghanistan existiert kein nationales VASP-Lizenzierungsrahmenwerk. Die Da Afghanistan Bank hat bestätigt, dass keine natürliche oder juristische Person über eine Lizenz zum Handel mit Kryptowährungen verfügt und kein Antragsweg existiert.
  • Hawala bleibt der dominante Kanal für Werttransfers. Weitreichende US-amerikanische und UN-Sanktionen gegen Taliban-nahe Einheiten, eingefrorene Zentralbankreserven und eine gekapfte SWIFT-Anbindung bedeuten, dass jede internationale Finanztransaktion mit erheblichen rechtlichen Risiken für ausländische Gegenparteien verbunden ist.
  • Afghanistan wurde 2017 unter der republikanischen Regierung von der FATF-Grauliste gestrichen und steht derzeit weder auf der Grau- noch auf der Schwarzen Liste. In der Praxis hat die internationale AML-Zusammenarbeit seit 2021 stark nachgelassen, und seit 2011 wurde keine FATF-Gegenseitigkeitsbewertung mehr veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen sind in Afghanistan faktisch verboten. Mitte 2022 erließ die Da Afghanistan Bank (DAB) eine Reihe von Richtlinien, die den Online-Forex- und Kryptowährungshandel als haram (nach islamischem Recht verboten) einstuften und alle Exchange-Betriebe zur Einstellung verpflichteten. Polizeikräfte in Herat, dem traditionell aktivsten Krypto-Zentrum des Landes, schlossen innerhalb einer Woche nach der Durchsetzungsanordnung sechzehn Exchanges und nahmen Betreiber sowie Mitarbeiter fest. Die erste DAB-Erklärung erging Ende Juni 2022, wurde Mitte Juli 2022 durch eine Warnung bekräftigt, dass keine natürliche oder juristische Person eine Lizenz besitze, und mündete in der Welle von Schließungen und Festnahmen im August 2022.

Eine wichtige Nuance wird häufig übersehen: Afghanistan besitzt kein spezifisches Gesetz, das Kryptowährungen ausdrücklich unter Strafe stellt. Das Verbot stützt sich auf Zentralbankrundschreiben, religiöse Begründungen und polizeiliche Durchsetzung statt auf ein parlamentarisches Gesetz. Damit handelt es sich um ein faktisches und nicht um ein rechtlich kodifiziertes Verbot, was dessen Anwendung von Provinz zu Provinz und im Zeitverlauf beeinflusst.

Das Verbot folgte auf eine Beobachtungsphase zwischen der Taliban-Machtübernahme im August 2021 und Mitte 2022, in der die Behörden prüften, ob Kryptowährungen mit den Grundsätzen des islamischen Finanzwesens vereinbar seien. Diese Prüfung fiel negativ aus: Als Gründe wurden spekulative Volatilität, das Risiko von Kapitalflucht (Abfluss von US-Dollar) sowie mangelnde Vertrautheit der Bevölkerung angeführt. Seitdem wurden keine Rücknahme oder Lockerung des Verbots gemeldet, und auf Provinzebene sind öffentliche Verurteilungen weiterhin dokumentiert.

Steuerliche Behandlung

Da Kryptowährungsaktivitäten illegal sind, wurde kein kryptospezifischer Steuerrahmen erlassen. Das allgemeine Steuerrecht, geregelt durch das Einkommensteuergesetz von 2009 und vollzogen durch das Finanzministerium, besteuert Personeneinkommen auf einer progressiven Skala von bis zu zwanzig Prozent und erhebt eine pauschale Körperschaftsteuer von zwanzig Prozent. Eine Geschäftsempfangssteuer von zwei bis fünf Prozent auf den Umsatz fungiert als Ersatz für eine Mehrwertsteuer.

Kapitalgewinne fließen zu Normalsätzen in das zu versteuernde Einkommen ein und werden nicht gesondert behandelt. Weder die Afghanistan Revenue Department noch andere Behörden haben veröffentlichte Leitlinien dazu erlassen, wie Mining-Erträge, Staking-Einnahmen oder die Veräußerung von Token steuerlich zu behandeln wären; ein Meldepflichtrahmen nach Art des CARF oder DAC8 existiert nicht. In der Praxis entstehen etwaige Kryptowährungsgewinne vollständig außerhalb des formellen Steuersystems.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Da Afghanistan Bank ist die zentrale Finanzaufsichtsbehörde und hat erklärt, dass keine natürliche oder juristische Person über eine Lizenz zum Handel mit Kryptowährungen verfügt. Das Innenministerium, primär über provinzielle Kriminalitätsbekämpfungseinheiten, ist für die operative Durchsetzung zuständig. Das Financial Transactions and Reports Analysis Center of Afghanistan, bekannt als FinTRACA, fungiert als Financial Intelligence Unit. FinTRACA wurde auf der Grundlage des Anti-Geldwäsche- und Erträge-aus-Straftaten-Gesetzes von 2006 gegründet, trat 2010 der Egmont-Gruppe bei und ist seit 2006 Mitglied der Asia/Pacific Group on Money Laundering. Es operiert unter der aktuellen Regierung nominell weiter, hat jedoch keine öffentlichen Leitlinien speziell zu virtuellen Vermögenswerten oder zu Dienstleistern für virtuelle Vermögenswerte herausgegeben.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Afghanistans Bankensektor befindet sich in einer tiefgreifenden Strukturkrise, die die anhaltende unterirdische Nachfrage nach Kryptowährungen maßgeblich erklärt. Nach dem August 2021 wurden von den Vereinigten Staaten und europäischen Partnern rund 9,5 Milliarden US-Dollar an externen Zentralbankreserven eingefroren. Etwa 3,5 Milliarden Dollar wurden 2022 auf ein in der Schweiz ansässiges Vehikel namens Fund for the Afghan People übertragen; per Stand 2026 wurden jedoch keine Auszahlungen vorgenommen.

Afghanische Banken bleiben vom SWIFT-Netzwerk abgekoppelt, was zu einer weitreichenden Abhängigkeit vom informellen Hawala-Werttransfersystem geführt hat, dessen Gebühren in Hochphasen bis zu zehn Prozent des überwiesenen Betrags erreichten. Der verpflichtende Übergang zu einem zinslosen islamischen Finanzwesen hat die Finanzintermediation zusätzlich eingeschränkt, und mehrere der zwölf staatlichen und privaten Banken haben entweder geschlossen oder strenge Auszahlungsobergrenzen verhängt. Zwischen inländischen Banken und Kryptowährungsunternehmen bestehen keine legalen Bankbeziehungen, da solche Unternehmen nicht legal tätig sind.

Förderung von Innovation

Die aktuelle Regierung hat weder eine regulatorische Sandbox noch ein Programm für digitale Zentralbankwährungen (CBDC) oder ein Pilotprojekt zur Distributed-Ledger-Technologie eingerichtet. Vor 2021 erkundeten begrenzte private und zivilgesellschaftliche Initiativen Blockchain-basierte Zahlungslösungen. Die bemerkenswerteste war das Engagement der Unternehmerin Roya Mahboob, die ab 2013 Bitcoin nutzte, um weibliche Mitarbeiterinnen des Afghan Citadel Software Company zu bezahlen und damit ein Bankensystem zu umgehen, das Frauen ohne Dokumente ausschloss. 2014 gründete sie den Digital Citizen Fund zur Förderung digitaler Kompetenzen von Frauen. Diese Aktivitäten erfolgten ohne staatliche Unterstützung und haben seit dem Verbot weitgehend geendet oder wurden ins Ausland verlagert.

Kryptolizenz in Afghanistan

In Afghanistan existiert kein nationales Lizenzierungsregime für Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte. Die Da Afghanistan Bank hat bestätigt, dass keine natürliche oder juristische Person über eine Lizenz zum Handel mit Kryptowährungen verfügt und weder ein Antragsverfahren, eine Registrierungskategorie noch eine regulatorische Sandbox besteht. Das Land operiert unter einem faktischen Verbot sämtlicher kryptobezogener Geschäftstätigkeit, das durch Zentralbankrichtlinien und polizeiliche Maßnahmen vollzogen wird statt durch einen eigenständigen gesetzlichen Rahmen.

Aktueller Stand

Nach den DAB-Richtlinien von Mitte 2022 und der Durchsetzungswelle im August 2022 in Herat haben alle formellen Kryptowährungs-Exchange-Betriebe ihre Tätigkeit eingestellt. Das Verbot umfasst Handel, Brokerage, Verwahrung und Exchange-Dienstleistungen. Mining wurde in öffentlichen DAB-Erklärungen nicht ausdrücklich thematisiert, doch macht das allgemeine Verbot von Kryptowährungsaktivitäten in Verbindung mit den Energieengpässen des Landes kommerzielles Mining unwirtschaftlich. Die DAB hat mehrfach bekräftigt, dass sie keine natürliche oder juristische Person zur Durchführung von Kryptowährungsgeschäften lizenziert hat, und keine nachfolgende Leitlinie hat diese Position geändert.

Die Durchsetzung obliegt provinziellen Kriminalitätsbekämpfungseinheiten unter dem Innenministerium. Im Rahmen der Durchsetzungswelle 2022 verhängte Strafen umfassten die sofortige Schließung von Betriebsstätten, die Festnahme von Betreibern sowie die Beschlagnahme von Ausrüstung und Vermögenswerten. Die Konsequenz der Durchsetzung variiert je nach Provinz und den Ressourcen der lokalen Behörden, doch bleibt die offizielle Politik eine der strikten Verbote. Berichte aus dem Jahr 2025 deuten darauf hin, dass Behörden begonnen haben, Telekommunikationsüberwachungstools einzusetzen, um Verbindungen zu bekannten Krypto-Wallet-Adressen zu erkennen.

Gründe für das Fehlen eines Rahmens

Mehrere strukturelle Faktoren erklären das Fehlen eines Lizenzierungsrahmens, und eine kurzfristige Änderung ist unwahrscheinlich.

Erstens behandelt die Interpretation islamischen Finanzwesens durch die Taliban-Regierung Kryptowährungen als gharar (übermäßige Unsicherheit) und damit als haram. Diese religiöse Rahmung entzieht das Verbot der normalen finanzpolitischen Reform.

Zweitens ist Afghanistans Bankensektor weitgehend vom internationalen Finanzsystem isoliert. Da der SWIFT-Zugang gekappt, die Zentralbankreserven eingefroren und Korrespondenzbankbeziehungen ausgesetzt sind, existiert die Regulierungsinfrastruktur, die für ein VASP-Lizenzierungsregime erforderlich wäre, nicht in funktionsfähiger Form. UN-Sicherheitsratssanktionen und OFAC-Bezeichnungen gegen Taliban-nahe Einheiten schließen darüber hinaus die Art externer Investitionen und Partnerschaften aus, die in aufstrebenden Märkten typischerweise einen Lizenzierungsrahmen anstoßen.

Viertens wurde seit 2011 keine FATF-Gegenseitigkeitsbewertung Afghanistans veröffentlicht. Afghanistan wurde 2017 unter der republikanischen Regierung von der FATF-Grauliste gestrichen und erscheint derzeit weder auf der Grau- noch auf der Schwarzen Liste; die internationale AML-Zusammenarbeit mit den Taliban-Behörden ist jedoch stark eingeschränkt. Die Abwesenheit von formalen FATF-Listen signalisiert keine regulatorische Angemessenheit.

Was Anbieter wissen sollten

Unter den aktuellen Bedingungen gibt es keinen legalen Weg, in Afghanistan ein Unternehmen für virtuelle Vermögenswerte zu betreiben. Jeder Anbieter würde dem strafrechtlichen Risiko nach allgemeinen AML- und Vorschriften für nicht genehmigte Geschäftstätigkeit ausgesetzt sein, ungeachtet des Fehlens eines spezifischen Kryptogesetzes. Ausländische Gegenparteien sollten den OFAC-Überlagerungseffekt beachten: US-Personen und -Einheiten ist es untersagt, Transaktionen mit Taliban-designierten Personen und Einheiten durchzuführen, einschließlich der mittelbaren Erleichterung von Krypto-Transaktionen zugunsten sanktionierter Parteien. Die EU und das Vereinigte Königreich unterhalten parallele Sanktionsregime.

Hilfsorganisationen haben Stablecoin-basierte Hilfeleistungen als praktischen Kanal angesichts des SWIFT-Abbruchs erkundet, jedoch erfordern solche Operationen eine spezifische rechtliche Genehmigung im jeweiligen Herkunftsland. Das innerstaatliche Verbot gilt unabhängig vom Zweck der Überweisung.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Afghanistan belegte im Global Crypto Adoption Index 2021 von Chainalysis den zwanzigsten Platz weltweit, was einen kurzen, aber intensiven Schub der Privatnutzeradoption während des politischen Übergangs widerspiegelt. Nach dem Verbot im August 2022 brachen die On-Chain-Zuflüsse von einem Höchststand von mehr als 150 Millionen US-Dollar pro Monat im Jahr 2021 auf unter 80.000 Dollar pro Monat bis Ende 2022 ein. Die verbliebene Aktivität hat sich nahezu vollständig auf den Peer-to-Peer-Handel verlagert, vorwiegend in Tether (USDT) Stablecoins, der über Händlernetzwerke im benachbarten Pakistan abgewickelt wird.

Branchenschwerpunkt

Eine formelle inländische Branche existiert nicht. Die wirtschaftlich bedeutsamsten Anwendungsfälle sind humanitärer und überweisungsgetriebener Natur: Stablecoins dienen als teilweiser Ausweg bei Sanktionsreibungen, eingefrorenen Reserven und dem SWIFT-Abbruch. Internationale Nichtregierungsorganisationen haben mit Vorsicht weiterhin Stablecoin-basierte Hilfeleistungen für Lehrkräfte, Studierende und Frauenprogramme erprobt und betrachten solche Kanäle trotz des formellen Verbots als lebenswichtige Rettungsleine. Diese Operationen sind rechtlich komplex und werden öffentlich nicht im Detail dokumentiert.

Entwicklung der Regulierung

Der Trend zeigt in Richtung fortgesetzter Prohibition statt schrittweiser Liberalisierung. Seit der Durchsetzungswelle 2022 hat weder die DAB noch die Taliban-Regierung eine wesentliche Politikänderung signalisiert. Die strukturellen Treiber der unterirdischen Nachfrage, namentlich Sanktionen, eingefrorene Reserven, ein abgekoppelter Bankensektor und eine große Diaspora, die Rücküberweisungen sendet, dürften nicht rasch verschwinden. Diese strukturelle Spannung zwischen dem Verbot und dem wirtschaftlichen Bedarf nach alternativen Zahlungskanälen prägt Afghanistans Krypto-Landschaft auf absehbare Zeit.


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Häufig gestellte Fragen

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Es gibt 1 Blockchain-Entitäten in Afghanistan.
Afghanistan rangiert 150 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Afghanistan den Rang 146 pro Kopf.
In Afghanistan sprechen die Menschen: Pashto, Dari
Die in Afghanistan verwendete Währung ist Afghan afghani Af (AFN).
Die Hauptstadt von Afghanistan ist Kabul.
Afghanistan befindet sich in Asia.
The population of Afghanistan is around 40 218 234.
Afghanistan hat eine Zeitzone zwischen UTC+04:30 und UTC+04:30.
The 2-letter ISO code of Afghanistan is af.
Afghanistan hat die Domänenerweiterung .af verwendet.
Die Telefondurchwahl von Afghanistan ist +93.
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