Marktkapitalisierung: 24h Vol: BTC: BTC Dom:
Gold: S&P 500: EUR/USD: Öl (BRENT):

Informationen zum Land

Hauptstadt: Damascus
Kontinent: Asia
Sprache: Arabic
Bevölkerung: 21 324 367
Oberfläche (km2): 185 180
Oberfläche (sq mi): 71 498

Weitere Informationen

Währung: Syrian pound £ (SYP)
ISO Code: SY
Domain-Erweiterung: .sy
Aufrufen von Code: +963
Uhrzeit (MEZ): UTC+02:00
Uhrzeit (MESZ): UTC+03:00

Website

Extra Links

Soziale Medien & Nachrichten

Rangliste

Gesamtrang: 192
Rang Pro-Kopf: 190

Beschreibung

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Zentralbank Syriens (CBS, مصرف سوريا المركزي) ist die primäre Finanzbehörde; eine eigenständige Aufsichtsbehörde für virtuelle Vermögenswerte existiert nicht, und unter der Übergangsregierung wurde kein Lizenzierungsrahmen für Dienstleister virtueller Vermögenswerte (VASP) eingeführt.
  • Kryptowährungen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone: Ein CBS-Beschluss von 2022, der Kryptowährungen im Zahlungs- und Bankverkehr untersagte, wurde von der nach Dezember 2024 eingesetzten Übergangsregierung weder bestätigt noch aufgehoben, und kein neues zulassendes Gesetz wurde verabschiedet.
  • Syrien verfügt über kein eigenständiges Kryptosteuerrecht; Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten würden nach dem allgemeinen Einkommensteuergesetz von 2003 als ordentliche oder sonstige Einkünfte behandelt, ohne veröffentlichte Leitlinien zu Veräußerungen, Mining oder Staking.
  • Syriens Financial Intelligence Unit ist die Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CCMLFT), die unter dem AML-Gesetz Nr. 33 von 2005 tätig ist; Syrien befindet sich per Februar 2026 auf der FATF-Liste der Länder mit verstärkter Überwachung, nachdem es die Berichterstattung in jedem jüngsten Plenartagungszyklus aufgeschoben hat.

Inhaltsverzeichnis

Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen in Syrien befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, die sich seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 deutlich verschoben hat. Unter der vorherigen Regierung erließ die Zentralbank Syriens im Jahr 2022 einen Beschluss, der die Verwendung von Kryptowährungen im Zahlungs- und Bankverkehr effektiv untersagte und digitale Vermögenswerte als ausländische Währung außerhalb des gesetzlichen Zahlungsmittels im Sinne des durch das Dekretgesetz Nr. 81 von 2005 eingeführten Devisenkontrollrahmens einstufte. Seit die Übergangsregierung unter Ahmad al-Sharaa die Macht übernahm, wurde dieses Verbot weder formell bestätigt noch ausdrücklich aufgehoben. Kein neues Rundschreiben der Zentralbank zu virtuellen Vermögenswerten wurde erlassen, und kein spezifisches zulassendes Gesetz ist in Kraft.

In der Praxis wird das Verbot nicht durchgesetzt. Berichte dokumentieren die wachsende grassroots-Nutzung von auf US-Dollar lautenden Stablecoins für Überweisungen und Ersparnisse sowie von Bitcoin für grenzüberschreitende Freelancer-Zahlungen. Anfang 2025 reichte das Syrian Center for Economic Research (SCER) einen Vorschlag bei der Übergangsregierung ein, der eine Gesetzgebung zur Legalisierung von Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten für Handel, Mining und Finanztransaktionen sowie die Erkundung der Digitalisierung des syrischen Pfunds auf einer Blockchain vorsah. Der Vorschlag ist per Mitte 2026 nicht angenommen worden, und die Übergangsregierung hat die Regulierung digitaler Vermögenswerte nicht als kurzfristige Gesetzgebungspriorität benannt.

Steuerliche Behandlung

Syrien verfügt über kein eigenständiges Kryptosteuerrecht. Soweit Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten überhaupt erfasst werden, würden sie nach dem allgemeinen Einkommensteuergesetz von 2003 als ordentliche oder sonstige Einkünfte behandelt. Es gibt keine veröffentlichten Leitlinien dazu, wie Veräußerungen, Mining, Staking oder kryptobezogene Geschäftstätigkeit zu melden sind. Die Steuerverwaltung selbst befindet sich nach Jahren des Konflikts in einem frühen Wiederaufbaustadium, und die Durchsetzung gegenüber privatem Kryptohandel ist faktisch nicht vorhanden. Welche Steuersätze letztlich gelten werden, hängt von der übergeordneten Steuerreformagenda der Übergangsregierung ab.

Aufsicht und Durchsetzung

Die Zentralbank Syriens (CBS, مصرف سوريا المركزي) ist die primäre Finanzaufsichtsbehörde. Gouverneur Abdulkader Husrieh wurde unter der Übergangsregierung ernannt und hat eine institutionelle Strategie für 2026 bis 2030 vorgelegt, die auf Währungsstabilität, einen transparenten Devisenmarkt und eine sichere digitale Transformation des Bankensektors ausgerichtet ist. Kryptospezifische Zusagen sind in dieser Strategie nicht enthalten. Das Finanzministerium ist für die Fiskalpolitik zuständig. Die Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CCMLFT) fungiert als Financial Intelligence Unit nach dem AML-Gesetz Nr. 33 von 2005, wobei ihre operative Kapazität angesichts der Disruption staatlicher Institutionen als begrenzt beschrieben wird. Die syrische Wertpapierkommission beaufsichtigt die traditionellen Kapitalmärkte und hat kein aktuelles Mandat für digitale Vermögenswerte. Eine eigenständige Kryptoaufsichtsbehörde wurde nicht eingerichtet.

Geschäftsumfeld

Bankbeziehungen

Die Sanktionslandschaft, die Syrien seit über zwei Jahrzehnten vom internationalen Finanzsystem isoliert hatte, wurde im Laufe des Jahres 2025 weitgehend abgebaut. Die Europäische Union hob den Großteil der Sektorsanktionen im Februar 2025 auf, und bis Mai 2025 waren faktisch alle Bereiche der syrischen Wirtschaft für EU-Investitionen geöffnet, einschließlich des Bankensektors. Die Vereinigten Staaten erteilten im Mai 2025 die OFAC General License 25, die die meisten bisher verbotenen Transaktionen genehmigte, und Präsident Trump unterzeichnete am 30. Juni 2025 die Executive Order 14312, die das Syria Sanctions Program mit Wirkung zum 1. Juli 2025 formell beendete. Das OFAC strich die Zentralbank Syriens und verbundene Institutionen zu diesem Zeitpunkt von der Liste der Specially Designated Nationals. Am 18. Dezember 2025 hob der National Defense Authorization Act für das Haushaltsjahr 2026 den Caesar Act (Abschnitt 8369) vollständig auf und beendete damit weitreichende Sekundärsanktionen ohne Wiederherstellungsmechanismus. Das Vereinigte Königreich strich die meisten staatseigenen syrischen Finanzinstitutionen in zwei Tranchen im März und April 2025 von der Sanktionsliste.

Syrische Banken wurden Mitte 2025 wieder an das SWIFT-Netzwerk angeschlossen, und internationale Korrespondenzbankbeziehungen werden schrittweise wiederaufgebaut. Die Kapazitäten bleiben begrenzt: Nur eine kleine Anzahl syrischer Geschäftsbanken unterhält aktive internationale Zahlungsbeziehungen, und viele Transaktionen unterliegen weiterhin Obergrenzen und verstärkter Sorgfaltspflicht. Für Kryptonutzer hoben mehrere große globale Exchanges, darunter Binance, im Juni 2025 nach der US-Sanktionsaufhebung die Zugangsbeschränkungen für Syrien auf und ermöglichten syrischen Nutzern erstmals in größerem Umfang Zugang zum zentralisierten Handel. MEXC hob 2025 ebenfalls regionale Beschränkungen für syrische Nutzer auf. Im Oktober 2025 trat Syrien formell der regionalen Zahlungsplattform Buna des Arabischen Währungsfonds bei, ein Schritt, der die Abwicklung mit arabischen Geschäftspartnern langfristig erleichtern dürfte. Gouverneur Husrieh bestätigte im Dezember 2025, dass Syrien eine Vereinbarung mit Visa zum Aufbau digitaler Zahlungssysteme getroffen habe, ein Signal dafür, dass internationale Zahlungsnetzwerke wieder Engagement zeigen.

Förderung von Innovation

Syrien betreibt derzeit keine regulatorische Sandbox für Fintech oder virtuelle Vermögenswerte, und es gibt keine nationale Blockchain-Strategie. Die veröffentlichten Prioritäten der CBS konzentrieren sich auf Währungsstabilisierung, die Währungsredenominierung 2025 bis 2026, den Wiederaufbau der Zahlungsinfrastruktur und die Angleichung an internationale Standards im Rahmen der Strategie 2026 bis 2030. Kein Projekt zu einer digitalen Zentralbankwährung wurde angekündigt. Das Tempo eines künftigen Innovationsumfelds für digitale Vermögenswerte wird maßgeblich von der Geschwindigkeit des umfassenderen wirtschaftlichen Wiederaufbaus und des Rechtsaufbaus abhängen.

Kryptolizenz in Syrien

Syrien verfügt über keinen Lizenzierungsrahmen für Dienstleister virtueller Vermögenswerte (VASP). Die Übergangsregierung hat keinen VASP-Gesetzentwurf veröffentlicht, und unter weder der früheren noch der aktuellen Regierung wurde ein inländisches Exchange- oder Verwahrungsregime genehmigt. Wer ein reguliertes Kryptounternehmen in Syrien betreiben möchte, findet keinen Lizenzierungsweg, keine zuständige Aufsichtsbehörde und keinen einzuhaltenden Compliance-Standard.

Aktueller Stand

Die treffendste Beschreibung des syrischen Kryptolizenzierungsumfelds ist das Fehlen eines Rahmens, nicht ein formales Verbot. Der CBS-Beschluss von 2022, der Kryptowährungen im Zahlungs- und Bankverkehr einschränkte, war mit der Devisenkontrollpolitik nach Dekretgesetz Nr. 81 von 2005 verknüpft, das nicht aufgehoben wurde. Die Übergangsregierung hat diese Einschränkung jedoch nicht bestätigt, und die Durchsetzung findet nicht statt. Syrische Nutzer greifen auf digitale Vermögenswerte über globale zentralisierte Exchanges, Peer-to-Peer-Märkte und Self-Custody-Wallets nach den eigenen Know-Your-Customer-Regeln dieser Plattformen zu, nicht im Rahmen einer inländischen Lizenz. Der SCER-Vorschlag von Anfang 2025 hätte einen umfassenden inländischen Rahmen eingeführt, der Lizenzierung, Mining-Regulierung und Self-Custody-Rechte umfasst, war jedoch eine Think-Tank-Einreichung, kein Regierungsentwurf, und ist nach wie vor nicht angenommen.

Gründe für das Fehlen eines Rahmens

Das Fehlen eines inländischen VASP-Rahmens spiegelt die Tiefe der syrischen Nachkriegswiederaufbauaufgabe wider. Die gesetzgeberischen Kapazitäten der Übergangsregierung sind von grundlegenden Problemen absorbiert: der Wiederherstellung grundlegender Dienstleistungen, der Währungsstabilisierung, der Währungsredenominierung, der Neufassung des verfassungsrechtlichen Rahmens und dem Management der Wiedereingliederung in das internationale Finanzsystem. Die Regulierung digitaler Vermögenswerte erfordert koordiniertes Handeln zwischen der CBS, dem Finanzministerium, der CCMLFT und einem funktionierenden Parlament; diese Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt. Darüber hinaus befindet sich Syrien per Februar 2026 auf der FATF-Liste der Länder mit verstärkter Überwachung, nachdem es die Berichterstattung in jedem Plenartagungszyklus mindestens ab Anfang 2025 aufgeschoben hat. Das Fehlen eines FATF-Vor-Ort-Besuchs zur Überprüfung, der seit 2014 aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden konnte, bedeutet, dass Syriens AML/CFT-Infrastruktur nicht formal validiert wurde, was den Aufbau eines VASP-Regimes zusätzlich erschwert.

Was Anbieter wissen sollten

Ausländische Exchanges und Fintech-Unternehmen, die nach der Sanktionsaufhebung nach Syrien zurückkehren, sehen sich einem rechtlichen Umfeld gegenüber, in dem die Regeln tatsächlich undefiniert sind. Es gibt keine Lizenzierungsbehörde, an die man sich wenden könnte, keine Sandbox zur Teilnahme und keine regulatorischen Leitlinien dazu, wie ein rechtskonformer, auf Syrien ausgerichteter Kryptobetrieb aussehen würde. Zu den praktischen Einschränkungen zählen: ein Bankensektor, der sich noch im frühen Stadium des Wiederaufbaus von Korrespondenzbeziehungen befindet; eine Währung, die Ende 2025 redenominiert wurde und sich noch stabilisiert; sowie ein FATF-Graulistenstatus, der für global tätige Institutionen ein residuales Compliance-Risiko schafft. Die mittelfristigen Aussichten hängen davon ab, ob die Übergangsregierung den SCER-Vorschlag oder ein ähnliches Dokument in einen Gesetzentwurf umwandelt und ob die CBS die Aufsicht über virtuelle Vermögenswerte in einer künftigen Überarbeitung in ihre Strategie 2026 bis 2030 aufnimmt.

Marktmerkmale

Adoptionsmuster

Im Alltag haben digitale Vermögenswerte jahrelang in erster Linie als Ausweichmöglichkeit für Währungsinstabilität, Kapitalverkehrskontrollen und eingeschränkten Bankzugang gedient. Berichten zufolge werden Stablecoins, vor allem USDT, von Haushalten für Ersparnisse, von kleinen Unternehmen für grenzüberschreitende Abwicklungen und von Diasporamitgliedern für Überweisungen verwendet. Bitcoin wird von einigen Freiberuflern als Kanal genutzt, um Zahlungen von Kunden im Ausland zu empfangen, ohne auf internationale Bankinfrastruktur angewiesen zu sein. Die Verbreitung konzentriert sich auf städtische Zentren und Nutzer mit verlässlichem Internetzugang und bestehenden Beziehungen zu globalen Plattformen. Das syrische Pfund wurde vor der Redenominierung im Dezember 2025 mit rund 10.000 pro US-Dollar gehandelt, wobei zwei Nullen gestrichen wurden; die chronische Inflationsdynamik, die die Stablecoin-Nutzung beflügelt hat, hat sich grundlegend nicht geändert, auch wenn die nominalen Zahlen nun andere sind.

Branchenschwerpunkt

Der syrische Kryptomarkt ist überwiegend kleinbetrieblich und informell geprägt. Es gibt keine anerkannte inländische Exchange-Branche, keinen lizenzierten Verwahrungssektor und keinen etablierten institutionellen Handel. Mining ist nicht formal reguliert und bleibt in größerem Maßstab unpraktisch, da chronische Stromausfälle und die Kosten für den Import spezialisierter Hardware in einer Wiederaufbauökonomie bestehen. Die Aufhebung der internationalen Sanktionen hat die Zugänglichkeit globaler Exchanges verbessert: Binances Markteintritt im Juni 2025 war eine strukturelle Veränderung, die syrischen Nutzern erstmals auf einer großen Plattform Zugang zu einem breiten Token-Angebot und Handelspaaern in syrischen Pfund ermöglichte. Peer-to-Peer-Märkte bleiben für Nutzer ohne Zugang zu formellen KYC-Prozessen bedeutsam. Eine Vertiefung der inländischen Branche hängt davon ab, ob ein Rechtsstatus für digitale Vermögenswerte etabliert wird und ob die Kapazitäten des Bankensektors ausreichend wachsen, um zuverlässige Fiat-Einzahlungsmöglichkeiten zu unterstützen.

Entwicklung der Regulierung

Syrien befindet sich per Februar 2026 auf der FATF-Liste der Länder mit verstärkter Überwachung, nachdem es die Berichterstattung bei den Plenartagungen im Februar 2025, Juni 2025, Oktober 2025 und Februar 2026 aufgeschoben hat. Das Kernhindernis besteht darin, dass die FATF bestätigte, Syrien habe seinen Aktionsplan von 2010 auf technischer Ebene bereits im Juni 2014 erfüllt, jedoch seit über einem Jahrzehnt aufgrund der Sicherheitslage vor Ort keinen Vor-Ort-Besuch zur Überprüfung durchführen konnte. Syrien ist Mitglied der MENAFATF, der Financial Action Task Force für den Nahen Osten und Nordafrika, die Syriens jüngste gegenseitige Evaluierung durchgeführt hat. Ein Austritt aus der Grauzone setzt einen formellen Vor-Ort-Besuch und den verifizierten wirksamen Vollzug von Reformen voraus. Der Beitritt zur regionalen Zahlungsplattform Buna im Oktober 2025 und die Wiederanbindung an SWIFT sind positive Signale, doch das formelle FATF-Verfahren ist von diesen Schritten unabhängig. Die mittelfristige Ausrichtung der Kryptopolitik hängt von der Währungsstabilisierung, der Dauerhaftigkeit der Währungsreform, dem Tempo des AML/CFT-Wiederaufbaus und davon ab, ob die CBS oder ein künftiges Parlament den SCER-Vorschlag oder einen gleichwertigen Rahmen aufgreift.

Blockchain-Übersicht

# Name Kategorie

Regulatorische Übersicht

RechtsstatusUnreguliert
KlassifizierungNot legally recognized
Primäre AufsichtsbehördeCentral Bank of Syria (CBS)
BankzugangSchwierig
Lizenz ErforderlichNein

Die regulatorischen Daten dienen nur zu Informationszwecken und spiegeln möglicherweise nicht die aktuellsten rechtlichen Entwicklungen wider. Konsultieren Sie immer qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Landkarte

Häufig gestellte Fragen

Es gibt 0 Coins in Syria.
Es gibt 0 in Syria.
Es gibt 0 in Syria.
Es gibt 0 Blockchain-Entitäten in Syria.
Syria rangiert 192 basierend auf der Gesamtzahl der dort ansässigen Blockchain-Entitäten.
Basierend auf der Gesamtzahl der Blockchain-Entitäten belegt Syria den Rang 190 pro Kopf.
In Syria sprechen die Menschen: Arabic
Die in Syria verwendete Währung ist Syrian pound £ (SYP).
Die Hauptstadt von Syria ist Damascus.
Syria befindet sich in Asia.
The population of Syria is around 21 324 367.
Syria hat eine Zeitzone zwischen UTC+02:00 und UTC+03:00.
The 2-letter ISO code of Syria is sy.
Syria hat die Domänenerweiterung .sy verwendet.
Die Telefondurchwahl von Syria ist +963.
Das Unternehmensregister finden Sie unter der Rubrik Extra Links auf dieser Seite.