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MiCA (Markets in Crypto-Assets)

MiCA, kurz für Markets in Crypto-Assets, ist die Verordnung der Europäischen Union (EU 2023/1114), die ein einheitliches Regelwerk für Kryptomärkte in allen 27 Mitgliedstaaten schafft. Sie trat 2024 stufenweise in Kraft: Die Regeln für Stablecoins galten ab Juni 2024, das vollständige Regime für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPs) folgte im Dezember 2024.

MiCA erfasst zwei Hauptgruppen. CASPs, etwa Exchanges, Broker und Verwahrstellen, müssen eine Lizenz einer nationalen Aufsichtsbehörde einholen, bevor sie Kunden in der EU bedienen dürfen. Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token, den beiden von MiCA definierten Stablecoin-Kategorien, unterliegen eigenen Zulassungs- und Offenlegungspflichten.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Whitepaper: Emittenten müssen ein standardisiertes Informationsdokument veröffentlichen, bevor sie ein Krypto-Asset öffentlich anbieten.
  • Zulassung und Passporting: Eine in einem Mitgliedstaat erteilte Lizenz gilt in der gesamten EU.
  • Reserveanforderungen: Emittenten von Stablecoins müssen liquide Reserven halten und die Rücknahme zum Nennwert gewährleisten.
  • Regeln gegen Marktmissbrauch: Insiderhandel und Marktmanipulation bei Krypto-Assets sind ausdrücklich verboten.

Für Nutzer bedeutet MiCA stärkeren Verbraucherschutz, klarere Offenlegungen und Schutzmechanismen für verwahrte Gelder. Die Verordnung führte auch dazu, dass Exchanges nicht konforme Stablecoins aus dem Handel nahmen, einschließlich Einschränkungen für Tether (USDT) bei einigen EU-Kunden. Für Unternehmen ersetzt eine einzige Lizenz einen Flickenteppich nationaler Regelungen; EU-regulierte Plattformen wie Bitstamp arbeiten innerhalb dieses Rahmens.

Bemerkenswert ist, dass NFTs und vollständig dezentrale DeFi-Protokolle größtenteils nicht in den Anwendungsbereich von MiCA fallen. Die Verordnung gilt neben bestehenden KYC- und AML-Pflichten, die für Kryptounternehmen weiterhin unter separaten EU-Geldwäschevorschriften bestehen, und ähnelt den VASP-Registrierungsregimen, die in vielen Ländern außerhalb der EU verwendet werden.

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